Die Klimakrise vor Gericht: C3-Zukunftsdialog mit Rudi Anschober.

Während die neue österreichische Regierung Klimaschutz aus dem Fokus ihrer Budgetierung rückt, spitzt sich die ökologische Krise weiter zu – ein Paradox, das effektive Gegenmaßnahmen jenseits der Politik dringlicher denn je macht. Beim zweiten „Zukunftsdialog“ der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE) am 12. Mai 2025 in der Wiener C3-Bibliothek für Entwicklungspolitik wurde das Recht als mächtiger Hebel in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt: Können Gerichte das retten, was die Politik zunehmend vernachlässigt? Unter dem Titel „Welche Rechtsinstrumente für effektiven Klimaschutz haben wir?“ diskutierten die Juristinnen Michaela Krömer und Teresa Weber mit Moderator Rudi Anschober über Klimaklagen, das Lieferkettengesetz und die Frage, ob ein Recht auf Zukunft existiert.

Fehlende Weichenstellung in Österreich.

Die Judikative ist ein starkes Werkzeug in einer Demokratie. Doch die Umweltjuristin Teresa Weber der SFU Wien machte gleich zu Beginn der Diskussion deutlich, dass das Umweltrecht in Österreich nicht ausreichend aufgestellt ist, um der Klimakrise wirksam zu begegnen. Ein zentrales Defizit sei das fehlende Klimaschutzgesetz, kombiniert mit der österreichischen Besonderheit der starken politischen Fragmentierung. In dem föderal organisierten Staat würden Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und auch der EU hin- und hergeschoben, weswegen klare Zuständigkeiten oft ausbleiben. Hinzu kämen mangelnde Klimafolgenabschätzungen und massive Umsetzungsdefizite bereits bestehender Gesetze auf Behördenebene, sowie steigender Druck auf NGOs und Umweltanwaltschaften (Umweltanwaltschaften vertreten die öffentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes in jedem österreichischen Bundesland).

Klimaklagen als Druckmittel.

Doch wie lässt sich dieser ernüchternden Bestandsaufnahme mit den Mitteln des Rechts entgegentreten? Eine zunehmend relevante und öffentlichkeitswirksame Strategie sind Klimaklagen – ein Feld, auf dem sich Rechtsanwältin Michaela Krömer durch ihren Verein „CLAW – Initiative für Klimarecht“ einen Namen gemacht hat. Ein konkretes Beispiel aus ihrer Praxis verdeutlicht, welches Potenzial, aber auch welche Hürden, Klimaklagen mit sich bringen: Sie vertritt einen Mandanten mit Multipler Sklerose, dessen Gesundheitszustand sich bei hohen Temperaturen deutlich verschlechtert. Der Fall ist rechtlich besonders interessant, da die gesundheitlichen Auswirkungen klar mit der zunehmenden Erderhitzung in einem Kausalzusammenhang stehen. Daraus ergibt sich eine mögliche Schutzpflicht des Staates, der dieser aus Sicht des Klägers nicht ausreichend nachkommt. Nachdem die Klage in Österreich gescheitert ist, liegt der Fall nun in letzter Instanz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Entscheidung steht noch aus, könnte jedoch weitreichende Folgen haben: von der Schaffung eines verbindlichen Klimaschutzgesetzes bis hin zu neuen Impulsen für die europäische Klimapolitik. Sollte der Kläger Erfolg haben, wäre er die erste Einzelperson, die den Staat in einer Klimafrage zur Verantwortung zieht. Gleichzeitig offenbart der Fall ein grundlegendes Dilemma klimabezogener Gerichtsverfahren, wie Krömer erklärte. Juristische Verfahren brauchen Zeit, doch genau die sei im Kampf gegen die Klimakrise knapp. Während Gerichte noch entscheiden, rückt das 1,5-Grad-Ziel in immer weitere Ferne. Somit läuft diese Herangehensweise Gefahr, der Realität hinterherzuhinken.

Unternehmen in der Verantwortung.

Klimaklagen können sich aber nicht nur gegen Staaten richten, sondern auch gegen Unternehmen. Internationale Beachtung fand der Fall des peruanischen Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya, der den deutschen Energiekonzern RWE wegen seiner Mitverantwortung an der Klimakrise verklagte. In seiner Heimatstadt Huaraz in den peruanischen Anden bedroht ein durch die Gletscherschmelze stark angeschwollener See über 50.000 Menschen; ein Abbruch der Eismassen könnte eine Flutwelle auslösen. Lliuya forderte daher, dass RWE sich an den vier Millionen Dollar teuren Schutzmaßnahmen beteiligt. Der Konzern sollte, entsprechend seines historischen Anteils an den globalen Emissionen, rund 0,5 Prozent der Ausgaben, also etwa 20.000 Dollar übernehmen. Diese Klimaklage, eingereicht 2015 vor einem deutschen Zivilgericht, hat erstmals die Beweisaufnahme erreicht und damit juristisches Neuland betreten. Ende Mai wies das Oberlandesgericht Hamm die Klage zwar ab, stellte jedoch klar, dass große Emittenten eine Verantwortung tragen, Menschen weltweit vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Für Lliuya ist das Urteil enttäuschend, da seine Heimatstadt keine finanzielle Unterstützung für Schutzmaßnahmen erhält. Dennoch wertet er die Klage als Erfolg: Sie hat ein wichtiges Signal gesetzt – erstmals wurde die mögliche Haftung eines Unternehmens für konkrete Klimarisiken gerichtlich geprüft.

Rechtspositivismus als Hemmschuh.

International gibt es schon zahlreiche Beispiele für öffentlichkeitswirksame Klimaklagen, manche führten sogar zum Erfolg. Doch in Österreich scheint die Situation weitaus schwieriger, wie Moderator Rudi Anschober feststellt. Warum ist das so? Ein zentraler Grund für die Zurückhaltung österreichischer Gerichte bei Klimafragen liegt laut Teresa Weber in der Art und Weise, wie Jurist*innen hierzulande ausgebildet werden. In Österreich spielt der sogenannte Rechtspositivismus eine dominante Rolle. Das bedeutet, dass Recht als festes Regelwerk verstanden wird, das unabhängig von politischen oder gesellschaftlichen Entwicklungen angewendet werden soll. Für den Klimaschutz hat das weitreichende Folgen: Es fehlt an der Offenheit für neue, kreative Argumentationen, die über den Wortlaut bestehender Gesetze hinausdenken. Dabei bräuchte es aus der Sicht beider Juristinnen endlich einen klaren Plan für den Klimaschutz. Genau hier könnte ein wirksames Klimaschutzgesetz ansetzen, mit klar definierten Zielen, Zuständigkeiten und Abläufen. Denn ohne ein Rahmengesetz bleibt Klimaschutz vage und unverbindlich. Gleichzeitig warnte Krömer vor einer Mogelpackung. Denn auch ein Gesetz sei nur so stark wie seine Kontrollmechanismen. Letztlich gehe es dabei immer um grundlegende Verteilungsfragen: Wer trägt die Kosten? Wer profitiert? Und wer übernimmt Verantwortung?

EU-Lieferkettengesetz: Ein Durchbruch?

In der Diskussion wurde deutlich: Gesetzliche Rahmenbedingungen sind unverzichtbar, weil Gerichte allein die systemischen Ursachen der Klimakrise nicht beheben können. Auf europäischer Ebene wurden bereits wichtige gesetzgeberische Schritte in Richtung wirksamen Klimaschutzes eingeleitet, insbesondere mit dem EU Green Deal und dem Lieferkettengesetz. Letzteres sollte vor allem große Unternehmen dazu verpflichten, Verantwortung für Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu übernehmen – ein wesentlicher Hebel, um Klimagerechtigkeit und Menschenrechte international zu stärken. Doch der ursprüngliche Entwurf des Lieferkettengesetzes wurde durch die sogenannte Omnibus-Verordnung stark abgeschwächt. Diese Verordnung beschränkt die Sorgfaltspflichten nun auf direkte Zulieferer, was die Wirksamkeit des Gesetzes erheblich einschränkt. In der öffentlichen Debatte wird zunehmend auf die angebliche Belastung kleinerer Betriebe verwiesen – ein Narrativ, das laut den Diskutierenden vor allem von Konzernlobbys forciert wird, um Regulierungen zu blockieren oder aufzuweichen.

Fazit.

Die Diskussion beim C3-Zukunftsdialog hat gezeigt, dass die Rechtsprechung ein wirksames Instrument im Kampf gegen die Klimakrise sein kann – allerdings nicht im Alleingang. Gerichte, die darüber entscheiden müssen, was „Recht“ ist, stoßen dort an Grenzen, wo es an klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und politischem Willen fehlt.
Klimaklagen wie jene von Michaela Krömer setzen wichtige rechtliche und gesellschaftliche Signale, aber sie sind komplex und langwierig. Was können Einzelne konkret tun, um den rechtlichen Kampf für Klimaschutz zu unterstützen? Nicht jede*r kann oder sollte selbst klagen, wie Krömer erklärt – denn rechtlich kommt es auf eine individuelle, konkrete Betroffenheit an. Eine große Zahl an Mitklagenden stärkt eine Klage nicht automatisch, sondern kann sie im Gegenteil juristisch erschweren. Sinnvoller sei es, laufende Verfahren zu unterstützen, etwa durch Spenden für Prozesskosten oder durch öffentliche Aufmerksamkeit. So kann rechtlicher Druck aufgebaut werden, der auch politische Veränderungen anstößt.

 

Die Autorin ist Praktikantin im Paulo Freire Zentrum. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at.

Titelbild © ÖFSE/Klemens Lobnig

 

Weiterführende Links:

Zur Aufzeichnung der Veranstaltung auf der C3-Website

Mehr Infos zu den Hintergründen des BIPs findet ihr hier

 

Dieser Artikel hat sich mit der zweiten Ausgabe der dreiteiligen C3-Zukunftsdialog-Reihe mit Rudi Anschober befasst.

Hier geht es zum Bericht über den ersten Zukunftsdialog.

Hier geht es zum Bericht über den dritten Zukunftsdialog.

Veröffentlicht in Sozial-ökologische Transformationen, Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen.