Seit den Bologna-Reformen der 2000er Jahre kritisieren österreichische Studierende steigenden Leistungsdruck und soziale Selektion an den Universitäten. Die von der Regierung 2020/21 geplante Novellierung des Universitätsgesetzes bringt diese Themen wieder aufs Tapet.
Der zweite Teil dieser Serie beschäftigte sich unter anderem mit dem Bologna-Prozess, der die Hochschule in Österreich ab der Jahrtausendwende „ökonomisieren“ sollte. Die geplante Novelle des Universitätsgesetzes (UG) erscheint als konsequente Fortsetzung einer neoliberalen (Hochschul-)Politik. Viele Studierende und Lehrende kritisierten dieses Vorhaben vehement, seitdem es im Herbst 2020 öffentlich wurde. Letztlich konnte sogar eine Überarbeitung der Novelle erwirkt werden, wie im Februar 2021 bekannt wurde. Zufrieden sind die Kritiker*innen dennoch nicht. Was steht nun tatsächlich mit der UG-Novelle 2021 bevor? Inwiefern unterscheidet sie sich (nicht) von dem ursprünglich geplanten Vorhaben? Und warum ist das Thema überhaupt so kontrovers?
Noch mehr Druck auf Studierende.
Bereits die „68er“ hatten die soziale Selektivität an den österreichischen Unis kritisiert. Die Regierung unter Bruno Kreisky erleichterte den Hochschulzugang zwar durch die Abschaffung der Studiengebühren, eine entsprechende Erhöhung der finanziellen Ressourcen der Universitäten blieb allerdings aus.
Anstatt das Budget an die Studierendenzahl anzupassen, wurde ab den 1990ern ein anderer Kurs eingeschlagen. Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren wurden (wieder) eingeführt und das erwartete Studientempo und somit auch der Leistungsdruck erhöht. Besonders Personen aus sozioökonomisch schlechter gestellten Familien wurde dadurch der Hochschulzugang erschwert.
Soziale Selektion und Leistungsdruck werden sich durch die UG-Novelle 2021 weiter zuspitzen. Denn Studierende von Bachelor- und Diplomstudien müssen künftig innerhalb der ersten zwei Jahre Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-Punkten (ursprünglich geplant waren 24) absolvieren. Was für viele Studierende durchaus bewältigbar sein mag, kann für jene mit einem oder mehreren Jobs und/oder Betreuungspflichten das vorläufige Ende des Studiums bedeuten. Denn diejenigen, die diese Mindestleistung nicht erfüllen, werden für zwei Jahre vom betreffenden Studium gesperrt. Ursprünglich war sogar eine lebenslange Sperre geplant. Studierende mit einer „nicht vorübergehenden Behinderung“ sind von der Mindestleistung nun ausgenommen, was nach der ursprünglich geplanten Novelle nicht der Fall gewesen wäre.
Inwiefern diese Neuerung die von Bildungsminister Faßmann angestrebte „Modernisierung“ und „inhaltliche Verbesserung“ bringen soll, bleibt unklar. Auch dass die Änderung gerade während der Corona-Krise beschlossen wird, wo viele im Dienstleistungsbereich tätige Studierende ihre Jobs verloren haben und sich die soziale Ungleichheit generell verstärkt hat, erschließt sich vielen Beobachter*innen nicht.
Weitere Beschneidung der Demokratie an den Unis.
Doch die UG-Novelle betrifft nicht nur das Studienrecht, sondern bringt auch eine weitere Machtverschiebung im Personal- und Organisationsrecht. Bereits im Jahr 2002 hat die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung den Universitätsrat als Aufsichtsgremium eingeführt, welcher zur Hälfte von der Regierung bestellt wird. Durch den Universitätsrat können die jeweiligen Regierungsparteien die Hochschule also leichter in ihrem Sinne beeinflussen.
Diese parteipolitische Vereinnahmung der Universität durch den Universitätsrat wird mit der UG-Novelle weiter ausgebaut. Die ursprüngliche (2020-)Version sah vor, dass künftig die Wiederbestellung von Uni-Rektor*innen allein durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Universitätsrat beschlossen werden könne. Die bis dato zusätzlich nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Senat (also dem Vertretungsorgan der Studierenden, des universitären Mittelbaus und der Professor*innen) solle gestrichen werden. Als Kompromiss heißt es in der UG Novelle 2021, dass der Senat zumindest bei der ersten Wiederwahl noch mitbestimmen darf. Hier reicht zum Beschluss jedoch nun eine einfache Mehrheit in Senat und Universitätsrat. Dadurch wird es also trotzdem bereits bei der ersten Wiederwahl um einiges leichter, die neoliberalen Regierungsinteressen gegen den Willen der letztlich Betroffenen durchzusetzen. Schließlich besteht der Universitätsrat bereits zur Hälfte aus Regierungsvertreter*innen. Bei der zweiten (und somit letztmöglichen) Wiederwahl von Rektor*innen braucht es dann zwar eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Universitätsrat, die Mitbestimmung des Senats fällt jedoch komplett weg.
Eine Machtverschiebung weg von den Studierenden, Universitätsmitarbeiter*innen und Lehrenden hin zu Regierungsvertreter*innen ist also auch in der überarbeiteten UG-Novelle vorgesehen. Viele Studierende und Forschende befürchten, dass dadurch die Drittmittelabhängigkeit, also die Abhängigkeit der Unis von zweckgebundenen Geldern aus der Privatwirtschaft, weiter vorangetrieben werden könnte. Schließlich setzen die Regierungen seit Jahren auch in der Hochschulpolitik auf Anreize für Wirtschaftstreibende und weniger auf Budgeterhöhungen.
„Uns reichts!“
Unter diesem Motto gehen Studierende seit Bekanntwerden der ursprünglich geplanten UG-Novelle immer wieder auf die Straße – auch jetzt nach deren Überarbeitung. Die Kritik bezieht sich dabei nicht nur auf die neuesten gesetzlichen Änderungen, sondern auf die allgemeine Ökonomisierung, die sich in den letzten Jahrzehnten an österreichischen Hochschulen abgezeichnet hat.
Zwar haben sich die Oppositionsparteien teilweise kritisch zur UG-Novelle geäußert, doch auch sie haben die jahrzehntelange Entwicklung an österreichischen Hochschulen mit Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit der Unis und der kapitalistischen Verwertbarkeit von Bildung mitgetragen. Umso bedeutender erweist sich auch heute die demokratiepolitische Rolle kritischer Studierender, Schüler*innen und Uni-Angestellter als widerständige Kraft der Basis.
Die Autorin ist Mitglied im Online-Redaktionsteam. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at
Weiterführende Links:
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„Uns reichts!“
Offener Hochschulzugang und ‚Massenuniversität
Eckpunkte der UG-Novelle 2021
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Fotos © Elena Richtsfeld