Grundrechtstag 2011 Justiz in der kulturellen Vielfalt

Wird gleiches Recht für alle der Vielfalt der Menschen gerecht? Mit solchen und ähnlichen Fragen beschäftigte sich der diesjährige Grundrechtstag in Salzburg am 29. und 30. September 2011.Zum dritten Mal nach 2007 und 2009 veranstaltete die Fachgruppe Grundrechte und interdisziplinärer Austausch der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter ihren Grundrechtstag. Diesmal in Kooperation mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg sowie der ARGEkultur.

Ein (für JuristInnen) neuer Zugang

Der erste Punkt des umfangreichen Programms war ein Vortrag von Sabine Strasser, Universität Wien, mit dem Titel Ist die Kultur an allem Schuld? Spannungen zwischen Zugehörigkeit und Unbehagen? Sie bemühte sich, den kultur- und sozialanthropologischen Kulturbegriff dem (doch überwiegend aus JuristInnen bestehenden) Publikum näher zu bringen. Gerade auch im Zusammenhang mit justiziellen Aufgaben sei es zentral, die Vielfalt und die Dynamik dieses Begriffes zu berücksichtigen und die Möglichkeit von Veränderung, Durchlässigkeit und individueller Handlungsfähigkeit innerhalb des kulturellen Kontextes nicht aus den Augen zu verlieren. Ansonsten bestehe die Gefahr, essentialistischen Fixierungen zu unterliegen und einer ganzen Gruppe angebliche Traditionen zuzuschreiben.

Von der formalen Gleichheit hin zur Anerkennung des Individuums

Ähnlich betonte Walter Berka von der Universität Salzburg, dass sich die Gleichheit vor dem Gesetz nicht bloß in formaler Gleichheit erschöpfen dürfe, sondern die persönliche Andersartigkeit in diesem Kontext mitberücksichtigt werden müsse. Verstehe man darunter nämlich im Sinne der frühen Menschenrechtserklärungen wie der Déclaration des droits de lhomme et du citoyen aus 1789 nur die formale Gleichheit als Mensch, fordere man letztlich die Aufgabe der individuellen Lebensweise. Die grundrechtlich gewährleistete Gleichheit müsse dagegen als reale Gleichheit der Lebensformen verstanden werden. Nur so könnte sich die zweite zentrale Säule der Grundrechte die Freiheitsrechte entfalten. Davon werde die autonome Entscheidung, so zu leben, wie man will, erfasst; und zwar nicht nur als Individuum, sondern gerade auch als Teil einer Gruppe. Abschließend stellte Walter Berka die Frage nach den Grenzen der Grundfreiheiten, die sich zunächst in den Gesetzen fänden. Differenz könne es daher nicht um jeden Preis geben, sie finde ihre Grenze etwa bei Verstümmelungen oder Zwangsverehelichungen. Allerdings gebe es eine Reihe von Themen, die sich nicht so eindeutig klären ließen. Hier gewinne an Bedeutung, wer die Gesetze forme in einer demokratischen Gesellschaft zwangsläufig die Mehrheit der AktivbürgerInnen. Aus diesem Kreis seien aber gerade jene, welche die Vielfalt einer Gesellschaft ausmachen, oft ausgeschlossen, weil sich Stimmrechte in der Regel aus einem bestimmten Status meist der Staatsbürgerschaft ergeben.

Beispiele aus der praktischen Erfahrung

Nachmittags fanden insgesamt vier Workshops statt, wobei ich mich für jenen mit dem Titel Kulturelle Vielfalt Herausforderungen für Polizei und Justiz entschieden hatte. Nach Vorträgen von Franz Gegenleitner, Landespolizeikommando Oberösterreich, Reinhard Kreissl vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie in Wien, Niraj Nathwani von der ebenfalls in Wien ansässigen Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und Tatiana Spitzer-Edl von der Staatsanwaltschaft Wien entwickelte sich unter der Moderation von Gerhard Jarosch (Staatsanwaltschaft Wien) eine lebhafte Diskussion. Beleuchtet wurde dabei einerseits die angeblich so hohe Ausländerkriminialität. Reinhard Kreissl zeigte anhand von Zahlenmaterial, dass der effektive Anteil an der Kriminalitätsrate, der auf AusländerInnen zurückzuführen sei, von vordergründig 27 % aller Tatverdächtigen nach Abzug von kurzfristig in Österreich aufhältigen Personen (TouristInnen, nicht rechtmäßiger Aufenthalt) und jener mit prekärem Status (Menschen ohne Beschäftigung und AsylwerberInnen) auf etwa 10 % der in Österreich in halbwegs gesicherten Verhältnissen lebenden AusländerInnen absinke. Dies entspreche ungefähr auch deren Anteil an der Gesamtbevölkerung. Andererseits wurde diskutiert, welche Vorzüge es hätte, wenn der Anteil von KollegInnen mit Migrationshintergrund bei Polizei und Gerichten erhöht werde und sich ebenfalls den 10 % annähern würde. Genannt wurde hier unter anderem die sprachliche Kompetenz sowie das bessere Verständnis und die bessere Interpretation von fremden Verhaltensweisen.

Der niederländische Weg

Den zweiten Tag eröffnete Ben Vermeulen von der Radboud Universität Nimwegen, seines Zeichens auch Mitglied des Niederländischen Staatsrats. Er schilderte die Rechtsprechung (und Politik) der Niederlande im Umgang mit kultureller Diversität und eine Abkehr vom traditionellen Konzept der Akkommodation (Multikulturalismus). Sei früher noch die Politik bereit gewesen, ZuwandererInnen relativ rasch die formelle Staatsbürgerschaft zu erteilen, und habe sie sich darauf verlassen, dass eine Integration als logische Folge des Aufenthalts eintrete, so habe sich das Konzept zwischenzeitig geändert. Nunmehr sei eine weitgehende Integration Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Dadurch sollte das Engagement der MigrantInnen gefördert und im Sinne einer Abkehr vom Multikulturalismus die Diversität begrenzt werden. Außerdem wollte man dadurch der Segregation auf Grund kultureller Zugehörigkeit, ethnischer Herkunft oder Religion entgegenwirken.

Ordre Public aber aus welcher Sicht?

Die das Symposium abschließende Podiumsdiskussion mit einleitenden Vorträgen von Katharina Pabel und Lyane Sautner (Universität Linz) und Bea Verschraegen (Universität Wien) widmete sich der Frage, wie sich Ordre Public in einer Gesellschaft kultureller Vielfalt definiere. Die öffentliche Ordnung ist ja (nicht nur, aber vor allem auch) in der Europäischen Menschenrechtskonvention einer jener Zwecke, die eine Beschränkung der Grundrechte erlauben. Damit sei jedoch zentral, wer diese öffentlichen Werte bestimme, die es zu berücksichtigen gelte.

Insgesamt waren es zwei spannende Tage in Salzburg und die TeilnehmerInnen konnten einiges in ihren beruflichen Alltag mitnehmen.

Der Autor ist Richteramtsanwärter am Landesgericht Salzburg.

Veröffentlicht in Bildungsungerechtigkeit.