Im Rahmen der Ringvorlesung „Bildung und Entwicklung“ an der Universität Wien wurde am 13.04.2015 das Thema Bildung für Kinder mit Behinderung diskutiert. Die Vortragenden luden zur kritischen Auseinandersetzung mit dem universalen Konzept der Inklusion ein.Margarita Schiemer (Universität Wien) und Michelle Proyer (Kingston University London) diskutierten die Ergebnisse ihres CLASIDA (Classifications of Disabilities in the Field of Education in Different Societal and Cultural Environments)-Forschungsprojekts, das Bildung für Kinder mit Behinderungen in Österreich, Thailand und Äthiopien vergleicht.
Zum Begriff der Inklusion
Im ersten Teil der Einheit gingen die Vortragenden genauer auf das Konzept der „Inklusion“ ein. Um dieses Konzept greifbarer zu machen, wurde die Gegenüberstellung zu den Begriffen der „Exklusion“, „Separation“ und „Integration“ aufgezeigt. Bezogen auf Bildung für Kinder mit Behinderungen, bedeute eine Exklusion den Ausschluss vom Zugang zu allgemeinen Bildungseinrichtungen und Schulen*. Separation finde durch alternative Möglichkeiten, außerhalb allgemeiner Bildungseinrichtungen statt (beispielsweise per Sonderschulen für behinderte Kinder). Besonderer Wert wurde auf die Unterscheidung von Inklusion und Integration gelegt: Integration finde statt, wenn Kinder mit Behinderungen innerhalb der Klasse unterrichtet werden, jedoch spezielle Beachtung bezüglich ihrer Bedürfnisse erhalten. Inklusion hingegen, wenn Kinder mit besonderen Bedürfnissen wie alle anderen in der Klasse behandelt werden würden.
Der aktuelle Diskurs in Österreich zeige, dass die Debatte um Inklusion vs. Sonderschulen eine große Relevanz habe. Laut Vortragenden sprechen sich v.a. Eltern von Kindern mit Behinderungen stark für eine Separation durch Sonderschulen oder Sonderklassen aus, um diesen besondere Aufmerksamkeit und eine „sichere Umgebung“ (z.b.: Fern von Diskriminierung) zusichern zu können.
Der Begriff der Inklusion sei nicht eindeutig definiert, oft finde eine inhaltliche Vermischung mit dem Begriff der Integration statt. Derzeit erfahre das Thema Inklusion eine hohe mediale Aufmerksamkeit – etwa in Menschenrechtsdiskursen oder der Entwicklungszusammenarbeit. Mit internationalen Initiativen wie Education for All, Global Campaign for Education oder den Millennium Development Goals (MDG) wurde ein universeller Bildungszugang als Ziel festgelegt. Für Personen mit Behinderungen seien diese Rechte 2006 in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Artikel 24 der Konvention beziehe sich dabei klar darauf, dass Inklusion beeinträchtigter Personen auf allen Ebenen des Schulsystems umgesetzt werden müsse.
Das CLASIDA- Forschungsprojekt
Im zweiten Teil der Vorlesung wurde die kritische Auseinandersetzung mit dem universellen Konzept der Inklusion anhand des CLASIDA- Forschungsprojekts gezeigt. Die Ergebnisse des Projekts bezogen sich auf die Beispielländer Thailand, Äthiopien und Österreich, wobei in der Vorlesung vorwiegend auf Thailand und Äthiopien eingegangen wurde.
Im Fokus ihrer Forschung stand, welche Umfeld-Faktoren die Inklusion von Kindern mit Behinderungen aus verschiedenen sozialen und kulturellen Kontexten erleichtern oder erschweren. Im Ländervergleich wurden gezielt drei Staaten unterschiedlicher Geschichte, Kulturen und Human Development Index (HDI)-Position ausgewählt. Geforscht wurde mittels Interviews und Beobachtungen mit LehrerInnen, Eltern, Kindern mit und ohne Behinderungen und anderen ExpertInnen.
Ergebnisse aus Äthiopien und Thailand
Bei der Untersuchung in Äthiopien habe sich die tiefe Verankerung des Zugehörigkeits-Gefühls zur Community als zentral herausgestellt. Personen mit Behinderungen werden nicht aus der Gesellschaft ausgeschlossen und erhalten Unterstützung durch die Gemeinschaft.
Dem entgegen stehen mangelnde LehrerInnenbildung und deren Überforderung, mangelnde Kooperation und Kommunikation mit den Eltern, sowie eine ungenügende Infrastruktur. Hinzu komme eine sehr hohe SchülerInnenanzahl pro Klasse. Für viele Eltern seien die Zugänglichkeit und der Transport zu den wenigen Sonderschulen große Herausforderungen. Nicht selten verbringen sie den Großteil ihrer Zeit damit, ihre Kinder zu den Schulen zu begleiten oder seien wegen hoher Transportkosten zum Umzug gezwungen.
In Thailand spiele die kulturelle Motivation, durch die Arbeit mit beeinträchtigen Kindern sein Karma zu verbessern, eine hohe Rolle. Kinder mit Behinderungen werden in inklusiven Schulen oder Sonderklassen untergebracht. Gesellschaftlich bestehe eine Art „Wertung“ gegenüber den verschiedenen Erkrankungen: z.B.: werde Blindheit breit inkludiert, wohingegen Schwerstbehinderte meist von der Öffentlichkeit abgeschlossen leben. Hierbei seien Rollenbilder und die Erkennbarkeit einer Behinderung nach außen hin wichtig. Transportmöglichkeiten und LehrerInnenbildung seien gleich wie in Äthiopien mangelhaft.
Fazit
Eine große Herausforderung für universelle Inklusion von Kindern mit Behinderungen sei die unterschiedliche Qualität der LehrerInnenbildung. Eine Gesetzliche Verankerung sei vorhanden, aber oft sehr konträr zur Realität. Auch wenn Bildung pro Forma jedem Kind gewährleistet werden solle, komme es an Schulen oft zu Ablehnung. Das Plädoyer der Vortragenden: Es gebe nicht eine Inklusion für alle mit denselben Mitteln: Inklusion müsse kontextspezifisch und kultursensibel behandelt werden.
Die Autorin studiert Internationale Entwicklung. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at
Fußnote der Autorin:
*Die Konzepte von „gesund“ und „behindert“ werden hier nach Definition der Westlichen Allgemeinmedizin verwendet. Dennoch soll hervorgehoben werden, dass diese Konzepte sich kulturell und gesellschaftlich unterscheiden, und zu Diskriminierung und Ungleichberechtigung beitragen können. Begriffe und Vorstellungen von „behindert“ als Gegenstück zu „gesund“ sollten kontextuell und kritisch betrachtet werden.