Nach dem Zweiten Weltkrieg kämpften auch in Österreich viele Studierende gegen die undemokratischen Strukturen an den Universitäten. Trotz Etappensiegen im Kampf um mehr Mitbestimmung und dem Wunsch nach freier Bildung, setzte sich ab den 1990ern eine neoliberale Hochschulpolitik durch.
Studentische Errungenschaften von 1945 bis in die 1970er.
Wie im ersten Teil der Artikelreihe beschrieben, waren linke Studierende innerhalb Österreichs seit Gründung der Zweiten Republik bemüht, demokratischere Strukturen an den Unis aufzubauen. Trotz des Widerstands der Österreichischen Rektorenkonferenz und dem konservativen Lager konnten Fortschritte erkämpft werden. Die Demokratischen Studentenschaften (und später die Österreichische Hochschüler*innenschaft ÖH) wurden als studentische Sonderkommission tätig, die über Zulassung beziehungsweise Ausschluss von Studierenden mit NS-Vergangenheit entscheiden konnte. Davon wurde jedoch nur wenig Gebrauch gemacht. Zudem war mit dem Hochschülerschaftsgesetz von 1950 auch die Kandidatur von Gruppierungen erlaubt, die nicht das Mandat einer im Nationalrat zugelassenen Partei hatten. Eine wichtige demokratiepolitische Reform, die von Studierenden aller politischen Lager gefordert und 1967/68 auch durchgesetzt wurde, war die Drittelparität in der Selbstverwaltung der Universitäten. Dadurch lag von nun an ein Drittel der Entscheidungsmacht bei den Studierenden, ein Drittel beim universitären „Mittelbau“ (Assistent*innen etc.) und ein Drittel bei den Professor*innen. In den 1970ern wurden weitere Gesetze verabschiedet, die die Mitbestimmung der Studierenden auch auf Institutsebene weiter ausbauen sollten.
Hinsichtlich des Kampfes für eine Hochschule, die allen offensteht, sind die Einführung staatlicher Studienbeihilfen 1963 sowie die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in den 1970ern als Meilensteine festzuhalten. Zur Orientierung und Vernetzung von Studienanfänger*innen wurde zudem das Unabhängige Tutoriumsprojekt (unabhängig von Fraktionen, Anm.) ins Leben gerufen. Auch sollten Studierende dadurch politisiert werden und sich kritisch mit der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Hochschule auseinandersetzen.
Allgemeinpolitisches Mandat der ÖH.
Ein Punkt, an dem sich die Geister unter den Studierendenvertretungen bis heute scheiden, ist die Interpretation des Hochschüler*innenschaftsgesetzes von 1998. Nach diesem obliege der ÖH „die Vertretung der allgemeinen und studienbezogenen Interessen ihrer Mitglieder“. Linksgerichtete Studierende halten dieses allgemeinpolitische Mandat der ÖH hoch und erachten es als notwendig, dass Bildung als politischer Teil der Gesellschaft verstanden und gelebt wird. Dies forderte auch Paulo Freire in seiner „Pädagogik der Unterdrückten“ (1968). Liberale und rechte Fraktionen drängen hingegen darauf, dass sich die ÖH auf studienbezogene Serviceleistungen konzentriert. Die Aktionsgemeinschaft (AG), die Jungen Liberalen Studierenden (JUNOS) und der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) fordern sogar die gänzliche Abschaffung des allgemeinpolitischen Mandats. Je unpolitischer sich Pädagogik präsentiere, umso gefährlicher und herrschaftsstabilisierender sei sie jedoch, so eine Kernbotschaft Paulo Freires.
Beitritt zum Europa Rat und Bologna-Prozess.
Mit Österreichs Beitritt zum Europarat 1999 trat ein neuer Akteur in der Hochschulpolitik in Erscheinung. Mit dem Universitätsgesetz 2002 verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten des Europarates, ihre Hochschulen den Vorgaben der „Bologna Follow-Up Group“ entsprechend umzugestalten. Sämtliche Studienpläne wurden überarbeitet. Die Hochschulen sollten zu „unternehmerischen Unis“ werden und sich an den Maßstäben der Wirtschaft(streibenden) orientieren: Effizienz, Sparsamkeit, Wettbewerbsfähigkeit. Studierende sollten eine ähnliche Menge an Lehrinhalten in wesentlich kürzerer Zeit absolvieren, was insbesondere lohnabhängigen Studierenden oder Studierenden mit Betreuungspflichten den Zugang zu einem Hochschulabschluss erschwerte. „Reiche Eltern für alle!“ lautete angesichts dessen eine satirische Forderung von Studierenden, die 2009/10 als „Uni brennt“-Bewegung erneut protestierten und zwei Monate lang das Audimax der Uni Wien besetzten. Trotz Ausmaß und medialer Aufmerksamkeit von #unibrennt, konnten die Protestierenden nichts an der Implementierung des Universitätsgesetzes ändern.
(Un)abhängiges Tutoriumsprojekt.
Während sämtliche Studierendenfraktionen sowie Fraktionslose zumindest einzelne Aspekte der Bologna-Reformen kritisch sahen, waren sie sich in anderen Punkten weniger einig. In den 1990er Jahren versuchte beispielsweise die ÖVP-nahe AG an der Uni Wien wiederholt, das unabhängige Tutoriumsprojekt durch die eigene Fraktion zu übernehmen und gleichzeitig finanzielle Ressourcen dafür zu streichen. Letztlich wurde die politische Unabhängigkeit des Projekts sowie die basisdemokratische Organisationsweise ausgehend von der AG, aber mit Zustimmung des Verbandes Sozialistischer Studierender (VSStÖ), der Unabhängigen Fachschaftslisten (FLÖ), der JUNOS und des RFS 2017 aufgekündigt. Von nun an würden die Bundesvertretungsfraktionen allein über die Inhalte und Trainer*innen der Tutorien bestimmen. Diese Entwicklung kann als Beispiel für das erneute Anwachsen der parteipolitischen Kontrolle an der Uni Wien gesehen werden. Kritiker*innen dieser Entwicklung sehen darin den Verlust des emanzipatorischen Potentials der Tutorien, das diese ursprünglich auszeichnen sollte.
Die geplante Novelle des Universitätsgesetzes, die 2021 in Kraft treten soll, hat nun für viele Studierende erneut das Fass zum Überlaufen gebracht. Welche historischen Kontinuitäten ihr Protest zeigt, ist Thema des dritten und letzten Artikels dieser Reihe.
Die Autorin ist Mitglied im Online-Redaktionsteam. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at
Weiterführende Links:
Artikel zur Ökonomisierung des Hochschulsektors in unserem online Magazin
Über das (Un)abhängige Tutoriumsprojekt
Österreichsiche Hochschülerschaft 1945 – 2015
Bundsgesetz über die Vertretung der Studierenden 1998 (Fassung 2005)
Titelbild © Alan Levine, University of Manitoba, flickr creative commons