Ein IGH-Urteil zum Klimaschutz und die Verantwortung Österreichs.

Kann internationales Recht einen neuen Zugang zu Klimagerechtigkeit bieten? Im Juli 2025 gab der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Gutachten heraus, das die verantwortlichen Staaten auffordert, das Klimasystem zu schützen und erhebliche Schäden durch Treibhausgasemissionen zu verhindern. Die AG Globale Verantwortung organisierte zu diesem potenziell bedeutsamen Schritt in Richtung globaler Klimagerechtigkeit ein Webinar gemeinsam mit Kate Wilson und Gerlinde Schörghofer. Wilson leitete 2025 die Delegation von St. Lucia, einem karibischen Inselstaat, vor dem IGH und erklärte im Webinar die Bedeutung des Gutachtens. St. Lucia ist, wie viele andere Inselstaaten, stark gefährdet durch den Klimawandel, der das Staatsgebiet aufgrund des Anstiegs des Meeresspiegels in seiner Existenz bedroht. Gerlinde Schörghofer, die Umweltjuristin beim ÖKOBÜRO ist, ordnete das Gutachten in den österreichischen rechtlichen Kontext ein. Das Gutachten stärkt die Position besonders betroffener Staaten, indem es klarstellt, dass Staaten völkerrechtliche Verpflichtungen zum Klimaschutz haben und im Falle der Entwicklung einer sich darauf beziehenden Rechtssprechungspraxis für klimaschädigendes Verhalten zur Verantwortung gezogen werden können.

Eine Kampagne gegen den Klimawandel.

Eine Gruppe von Jus-Studierenden in Vanuatu, einem Inselstaat im Südpazifik, startete 2019 eine Kampagne mit dem Ziel, auf rechtlichem Wege verstärkte Klimaschutzmaßnahmen zu fordern. Die Kampagne thematisierte die unverhältnismäßigen Auswirkungen des Klimawandels auf Inseln und Inselstaaten und die Notwendigkeit, deren besondere Verwundbarkeit zu berücksichtigen. Um ihren Kampf vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen, benötigten diese Studierenden die Unterstützung eines UN-Mitgliedstaates. Daher wandten sie sich an die Regierung von Vanuatu. Weitere Inselstaaten schlossen sich an, um einen Resolutionsentwurf für die Generalversammlung der Vereinten Nationen vorzubereiten. In diesem Entwurf wird ein Gutachten des IGH gefordert. Zwischen Dezember 2022 bis Februar 2023 wurde dieser fertig gestellt und bis zur Abstimmung in der UN-Generalversammlung waren es 132 Staaten, die ihn mitgetragen haben. Vor allem kleine Inselstaaten, wie die Fidschi-Inseln oder Barbados, und zahlreiche europäische Staaten, wie Österreich, haben den Entwurf unterstützt. Hingegen wurde der Resolutionsentwurf von großen Emittenten wie den USA, China und Saudi-Arabien nicht unterschrieben, sie blockierten die Resolution aber auch nicht.

Der Auftrag an den IGH.

Ende März 2023 verabschiedete die UN-Generalversammlung ohne Gegenstimmen eine Resolution, die dem Internationalen Gerichtshof den Auftrag gab, die im Resolutionstext formulierten Fragen zu bearbeiten:
Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen haben Staaten, um den Schutz des Klimasystems und anderer Teile der Umwelt vor anthropogenen Treibhausgasemissionen für Staaten sowie für heutige und künftige Generationen zu gewährleisten? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus diesen Verpflichtungen für Staaten, wenn sie durch ihr Handeln oder Unterlassen dem Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt erheblichen Schaden zugefügt haben, und zwar in Bezug auf: Staaten, darunter insbesondere kleine Inselstaaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage und ihres Entwicklungsstands durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels geschädigt oder besonders betroffen sind oder diesen Auswirkungen besonders ausgesetzt sind und Völker und Einzelpersonen der heutigen und künftigen Generationen, die von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind?

Das Urteil und die Verpflichtung der Staaten.

Im Dezember 2024 fand die Anhörung am IGH statt, bei der 96 Länder und 11 internationale Organisation mündliche Vorträge hielten. Das Urteil, das von Kate Wilson als Meilenstein gewertet wird, besagt, dass Staaten eine Verpflichtung haben, das Klimasystem und andere Teile der Umwelt vor den schädlichen Effekten der Treibhausgasemissionen zu schützen und private Akteur*innen zu regulieren. Mitgliedsstaaten müssen Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels planen und umsetzen, wobei insbesondere Industrieländer zusätzliche Verpflichtungen haben, Anpassungsmaßnahmen in betroffenen Ländern im Globalen Süden und gefährdeten Staaten zu unterstützen.

Wegweisende Entscheidungen im See- und Menschenrecht.

Der Internationale Gerichtshof stellte zudem fest, dass gemäß dem Seerechtsübereinkommen Treibhausgasemissionen eine Meeresverschmutzung darstellen und Staaten strengen Sorgfaltspflichten unterliegen, um diese zu verhindern, zu reduzieren und zu kontrollieren. Vom IGH wurde zudem erstmals klargestellt, dass das Verschwinden eines Territoriums aufgrund des Meeresspiegelanstiegs nicht den Verlust der Staatlichkeit nach internationalem Recht bedeutet. Eine saubere Umwelt ist ein grundlegendes Menschenrecht und Staaten müssen dieses Recht durch geeignete Klimaschutzmaßnahmen gewährleisten.

Klimaschädliches Verhalten als völkerrechtswidrige Handlung.

Das Unterlassen geeigneter Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen. Denn Staaten sind dazu verpflichtet, klimaschädliches Verhalten zu beenden, sowie die vollständige Wiedergutmachung gegenüber den Geschädigten sicherzustellen. Verpflichtungen bestehen hierbei gegenüber der gesamten internationalen Gemeinschaft. Daher kann jeder Staat die Verantwortung dafür geltend machen.

Die Klimaschutzgesetzgebung in Österreich.

Nach der Präsentation des Gutachtens durch Wilson gab die Umweltjuristin Gerlinde Schörghofer einen Überblick der lückenhaften Klimagesetzgebung in Österreich. Das Klimaschutzgesetz in Österreich hat nationale Treibhausgasreduktionsziele definiert, jedoch sind diese zurzeit nicht verbindlich festgelegt. Auch das Emissionszertifikatsgesetz und das Emissionshandelsgesetz nennen keine nationalen Reduktionsziele. Es gibt zwar ein Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung, das die Auswirkungen großer Bauprojekte (zum Beispiel Kraftwerke und Autobahnen) auf Umwelt und Menschen vor deren Genehmigung untersucht, um Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Dabei wird ein verbindliches Klima- und Energiekonzept festlegt. Schörghofer betonte, dass es dennoch weiterhin Schwächen des österreichischen rechtlichen Rahmens gibt, denn die fehlenden verbindlichen Ziele würden möglicherweise gegen internationale Klimaverpflichtungen verstoßen und der Rechtsweg sei in Österreich aufgrund strenger Voraussetzungen schwierig.

Was bedeutet das Gutachten für Österreich und die EU?

Das Gutachten des IGH könnte das ändern, weil es zeigt, dass Klimaschutz auch eine Menschenrechtsfrage ist und damit Rechtsfälle beeinflussen werden können, die mit dem Klima oder der Biodiversität zu tun haben. Schörghofer erläuterte, dass das Urteil zwar nicht formell bindend, aber rechtlich maßgebend ist und damit die Rechtsprechung vor nationalen und regionalen Gerichten stärkt. Die dort stattfindende Rechtsprechungspraxis könne somit die Auslegung des EU-Rechts beeinflussen und dadurch entstehe die Möglichkeit für eine Überprüfung unzureichender Klimapolitiken über den Rechtsweg. Das bedeutet, dass Staaten wie Österreich die Befunde in konkrete Richtlinien und Gesetze übersetzen müssen. Die mögliche Haftung ergibt sich aus fahrlässigem und schuldhaftem Verhalten, etwa im Rahmen der Genehmigung von Förderungen für fossile Brennstoffe. Schadensersatzansprüche gegen die EU und somit auch gegen Österreich könnten daher gestellt werden, so die Umweltjuristin, erfordern aber den Nachweis eines direkten klimabedingten Schadens.

Ein rechtlicher Wegweiser für die Zukunft der Klimapolitik.

Die Einschätzung  des IGH-Gutachtens durch Wilson und Schörghofer zeigt, dass dieses, trotz einer formal nicht bindenden Verpflichtung der Staaten zum Klimaschutz, dennoch rechtlich maßgebend ist und der IGH-Entscheid somit Einfluss auf die Rechtsprechung in Mitgliedsstaaten wie auch Österreich haben kann. Der IGH stellt klar, dass Staaten einen wirksamen Klimaschutz auf der Grundlage der Menschenrechte gewährleisten müssen und er stärkt die Verbindung zwischen Menschenrechten und Klimaschutz. Damit wird eine strengere Auslegung der Grundrechte unterstützt und der internationale Druck auf Industriestaaten wie Österreich erhöht. Denn die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen müssten aufgrund des durch die Resolution ermöglichten Gutachtens sicherstellen, dass das globale Handeln und die multilaterale Zusammenarbeit im Sinne der Klimagerechtigkeit gestärkt werden. Es erweitert daher das Bestreben betroffener Staaten und Personen um eine juristische und völkerrechtliche Dimension, die das Potenzial hat, bei einer entsprechenden Rechtssprechungspraxis die Forderungen nach Klimaschutzmaßnahmen dringlicher und nachdrücklicher zu machen.

Die Autorin ist Praktikantin im Paulo Freire Zentrum.  Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at.

Das Titelbild zeigt Anpassungen an den Klimawandel am südpazifischen Atoll Nanumea, um es noch ein paar Jahre vor dem Untergang zu bewahren. © Tuvalu Coastal Adaptation Project, UNDP

Weiterführende Links:

Zur Aufzeichnung des Webinars

Video zu den Hintergründen der Strategie der Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty Initiative

 

 

 

 

 

 

Veröffentlicht in Sozial-ökologische Transformationen, Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen.