Wem gehört, was übrig bleibt?

Am 5. November 2008 lud das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) den Sozialwissenschafter und Theologen Wolfgang Sachs zu einer Diskussion über das Verhältnis von Ressourcenknappheit und Menschenrechten ein.

Spezialfall Europa

Wolfgang Sachs ist Leiter des Querschnittprojekts „Globalisierung und Nachhaltigkeit“ am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Er begann seinen Vortrag damit, die allgemein herrschende Selbstverständlichkeit unserer industrialisierten Zivilisation zu dekonstruieren. Ihm zufolge sei die Industrialisierung, die vor rund 200 Jahren begann, ein Spezialfall, der nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich beschränkt ist. Ende des 18. Jahrhunderts waren die wirtschaftlichen Zentren Europas (England) und Chinas (Yangtse-Delta) auf dem gleichen Entwicklungsstand. Beide Wirtschaftsmächte waren auch mit dem gleichen Problem konfrontiert, den ökologischen Grenzen. Die beschränkte Holzverfügbarkeit stoppte das Wachstum Chinas. Europa hingegen übersprang die natürlichen Grenzen durch zwei Expansionsstratagien: die Expansion in die Weite geographischer Distanzen und in die Tiefe geologischer Zeit. Kolonien ermöglichten Europa den Import von biotischen Ressourcen. Die Entdeckung fossiler Rohstoffe ersetzte die knapp gewordenen herkömmlichen Energieträger.

Doch diese Ressourcen des „Erfolges“ stünden bald nicht mehr zur Verfügung, so beschreibt Sachs die Problematik der nächsten Jahrzehnte. Die fast universelle Vorstellung einer aufsteigenden Welt beruhe auf dem exzeptionellen euro-atlantischen Zivilisationsmodell. Die Mittel zur Realisierung dieser Imagination existieren einfach nicht. Das globalisierte Begehren nach Ressourcen, das diese Vorstellung von Aufstieg nach sich zieht, hätte Konflikte zur Folge. Die Frage, wem denn eigentlich Ressourcen gehören, werde so mit dem Gesetz des Stärkeren beantwortet.



Fundamentale Ressourcengerechtigkeit

Die Ressourcenverteilung müsste einer neuen Gerechtigkeit folgen. Sachs plädiert für eine fundamentale Gerechtigkeit, die nach dem Vorbild der Menschenrechte nicht komparativ ist. Das heißt, unabhängig von dem, was andere haben, gebe es einen Wert, der jeder/m zustehe, so wie dies auch die Menschenrechte proklamieren. Sachs versteht unter Ressourcengerechtigkeit nicht unbedingt eine gleiche Verteilung der Ressourcen, weil Bedürfnisse nach Rohstoffen im Hinblick auf die Kultur und Geografie verschieden seien. Weiters impliziere der Gerechtigkeitsbegriff vor allem auch Anerkennung und Teilnahme. Es gehe also nicht um den gleichen, sondern um den hinreichenden Zugang zu Ressourcen hinreichend für die Sicherung der physischen Existenz und der freien Entfaltung. Die Ressourcengerechtigkeit müsse also der Maxime folgen: Überleben geht vor besser leben.



Umweltpolitik als Menschenrechtspolitik

Sachs plädiert für die Institutionalisierung solch eines Gerechtigkeitsbegriffes im Hinblick auf natürliche Ressourcen. Einen bereits existierenden Rahmen dafür würde die Menschenrechtscharta bieten, die er als geheime globale Verfassung sieht. Doch die Menschenrechtscharta bedürfe einer breiten Reform. Neben der Ausweitung auf das Recht auf natürliche Ressourcen müssten greifende Durchsetzungs-, Kontroll- und Sanktionsmechanismen eingeführt werden. Wirtschaftliche und soziale Rechte müssten mindestens den gleichen Stellenwert einnehmen wie bürgerliche und politische Rechte. Die Sicherung des Existenzrechts beispielsweise, welches ja in der Menschenrechtscharta angeführt ist, sei nicht ohne rechtlichem Zuspruch von lebensnotwendigen Ressourcen denkbar.

Keine Rechte ohne Pflichten

Ein fundamentales Defizit der Menschenrechte sei die Ausblendung der Menschenpflichten, welche den Menschenrechten gegenüber stehen müssten, damit die Rechte Wirkung haben können. 1999 wurde unter der Schirmherrschaft der UNESCO die „Erklärung der menschlichen Pflichten und Verantwortungen“ vorgelegt, welche die persönliche und gemeinschaftliche Verantwortung der Mitglieder der Weltgemeinschaft für die Einhaltung der Menschenrechte festsetzt. Bemerkenswert sei, dass die Bezeichnung „Mitglieder der Weltgemeinschaft“ unter anderem auch internationale Institutionen und Konzerne umfasst. Dies sei von besonderer Bedeutung, weil sich die Macht zunehmend von Staaten auf multilaterale und private AkteurInnen verschiebe. Macht und die entsprechenden Interessen stünden der Erfüllung der Menschenrechte entgegen.

Von der Theorie zur Praxis



Die Machtfrage dominierte auch die anschließende Publikumsdiskussion. Sachs‘ theoretisches Konzept eines neuen Gerechtigkeitsbegriffs eröffnete kaum konkrete Handlungsperspektiven, welche dafür nun in der Diskussion besprochen wurden. Es herrschte teilweise Skepsis gegenüber der Hoffnung auf die Erweiterung der Menschenrechte angesichts der mangelnden Durchsetzungskraft, die sie gegenwärtig hätten. Aber resignierende Wortmeldungen wurden entkräftigt. Sachs berief sich auf das demokratische Recht, das jedeR nutzen sollte um die PolitikerInnen beim Wort zu packen. Auch wenn der gute Wille in der Politik hauptsächlich rhetorischer Form sei, gelte es darauf zu pochen, dass Zugeständnisse auch in die Tat umgesetzt werden.



Paradigmenwechsel herbeiführen

Ein Teilnehmer warf ein, dass Macht viel zerbrechlicher sei als man glaube. Es gelte, Widersprüche in der Hegemonie sichtbar zu machen und der herrschenden Ideologie nicht blind zu folgen. Es stünde uns ein großer Werkzeugkasten an alternativen Experimenten, Gesellschafts- und Wirtschaftsformen zur Verfügung, den wir nutzen sollten. Der Zusammenbruch des Finanzkapitalismus habe den Boden fruchtbarer gemacht für alternative Lebensmodelle. Angesichts der ständig knapper werdenden Ressourcen ist ein Paradigmenwechsel nötig, wollen wir das Kriegsszenario verhindern, das unter den gegenwärtigen Machtstrukturen wahrscheinlich wäre.

Die Autorin ist Studentin der Internationalen Entwicklung und Praktikantin im Paulo Freire Zentrum.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.