Was ist Eigentum? Grundpositionen zu einem verdrängten Begriff

Ines Zanella (Südwind Tirol) und Pier-Paolo Pasqualoni (Universität
Innsbruck und ATTAC Österreich) leiteten bei der Dritten Österreichischen Entwicklungstagung das Forum mit den Schwerpunkten
Privateigentum und Eigentum und Recht.
Vier Grundpositionen waren im Vorfeld der Entwicklungstagung 2005 in einem Reflexionsprozess erarbeitet worden, nämlich eine marxistische, eine liberalistische, eine feministische und eine christliche. Diese vier Grundpositionen wurden nun in Kleingruppen diskutiert. Die marxistische Position sieht Eigentum als ein soziales Verhältnis und nicht nur als ein Verhältnis zwischen Personen und Sachen. Sie lenkt damit das Interesse auf die gesellschaftlichen Ein- und Ausschließungsmechanismen von Eigentum und Produktionseigentum. Im Gegensatz dazu erkennt der liberale Zugang einen individuellen Motivationscharakter im Eigentum: erst Individuen mit Privateigentum handeln frei. Damit ist Privateigentum die Voraussetzung einer "freien" Gesellschaft. Eine feministische Perspektive verknüpft die Eigentumsfrage mit der Frage nach den Geschlechterverhältnissen und erfasst existentielle Abhängigkeitssituationen, in denen Frauen in eine Rolle als Eigentum von Männern gedrängt werden. Die vierte vorgestellte Grundposition schließlich geht auf die christliche Soziallehre zurück und begreift Eigentum als verbunden mit einer sozialen Hypothek, einer moralischen Verpflichtung den Mitmenschen gegenüber.

Nach dieser ersten Runde wurden neue Kleingruppen formiert, und zwar so, dass jeweils die vier verschiedenen Grundpositionen zusammentrafen: die "ExpertInnen" stellten die diskutierte Position vor. Die vier Begriffe wurden schließlich nochmals in der großen Runde verglichen und im Raum stehende Fragen wurden gesammelt: Wie kann man Verantwortlichkeit und Motivation für gemeinsame Güter schaffen? Wie ist eine Begrenzung des globalen Privateigentums durchsetzbar? Wie verhält es sich mit Macht und Eigentum? Wie mit Eigentum und Moral? Und wie mit den Widersprüchen zwischen Moral und Machtinteressen? Von welcher Moral oder von welchen Moralvorstellungen sprechen wir überhaupt? Wie sieht es aus mit "undogmatischen" Konzepten jenseits von Verstaatlichung? Ist die Solidarökonomie ein gangbarer Weg? Diese Fragen flossen in die beiden rund 15-minütigen Impulsreferate ein, die nach der Pause auf dem Plan standen.

Eigentum und indigene Rechte

Monika Ludescher, Juristin aus Innsbruck und mit langer EZA-Projekterfahrung in Lateinamerika, eröffnete mit ihrem Impulsreferat den zweiten Teil des Forums. Sie stellte auf anschauliche Weise die Unterschiede zwischen einem "westlich"-kapitalistischen und einem "traditionellen" Eigentumsbegriff dar. Die Gegensätze, anhand derer sie die beiden Begriffe unterschied und die die beiden Pole des Spannungsfeldes bildeten, charakterisierten den "westlichen" Eigentumsbegriff als ausschließend, veräußerlich, starr, an kommerziellen Interessen orientiert, reduktionistisch gedacht und über positives Recht in der Gesellschaft verankert. Die vielfältigen "traditionellen" Vorstellungen seien hingegen geprägt durch eine Gemeinschaftsbezogenheit, seien flexibel und am Nutzwert orientiert, integral gedacht und funktionierten gewohnheitsrechtlich. Am Ende ihres Referats kam Ludescher auf aktuelle Landreformen und Legalisierungsmaßnahmen der Weltbank zu sprechen, die "traditionelles" Eigentum an Land in Privateigentum überführen und somit dieses Land aus Gemeinschaftszusammenhängen lösen.

Eigentum und Rechtsphilosophie

Das zweite Impulsreferat, gehalten von der Salzburger Juristin und Rechtsphilosophin Michaela Strasser, vertiefte das Verständnis des "westlichen" Eigentumsbegriffs. Sie ging anfangs der Frage nach, welchen Stellenwert das Instrument "Recht" in Eigentumsfragen einnehme und kam zu den beiden Schlüssen, dass das Recht erstens ein zentrales Instrument zur Durchsetzung und Stabilisierung von Eigentum sei, und dass zweitens die Ausformung dieses Eigentumsrechts maßgeblich vom dahinter stehenden politischen Willen abhänge. Weiters verdeutlichte sie, dass als Eigentum gelte, was zu einer Sache gemacht worden sei (über das in der Folge exklusiv verfügt werden könne) und dass dies ein Ausschließungsvorgang sei. Vor den Hintergründen verschiedener Eigentumstheorien und über die Probleme der Verteilungsgerechtigkeit, der sozialen Verpflichtung des Eigentums und der aktuell vorherrschenden individualistischen Anschauungen brachte Strasser die ihrer Meinung nach entscheidende ethische Dimension ins Spiel: Hinter der Begründung der Solidarverpflichtung liege eine Moral. "Und an der Durchsetzung dieser solidarischen Moral scheitern wir heute", so Strasser.

Zum solidarischen Eigentum?

Die anschließende Diskussion beförderte noch einige bis dahin verborgen gebliebene Punkte an die Oberfläche, etwa die fehlende Absicherung von Frauenrechten im traditionellen Verständnis oder den gegenwärtig stattfindenden Prozess einer weitgehenden Ökonomisierung der Gesellschaft. Dieser, so wurde von den TeilnehmerInnen festgestellt, sei verbunden mit Entsolidarisierung und Individualisierung und im Falle Österreichs auch mit einer nur schwach entwickelten Zivilgesellschaft mit wenig Streitkultur. Am Ende blieb zwar keine Zeit mehr für eine Diskussion über konkrete Fallbeispiele von alternativen Eigentumskonzepten, die TeilnehmerInnen gingen aber mit dem Wissen um die Wichtigkeit von gemeinschaftlichen Eigentumsvorstellung und von solidarischen Eigentumsordnungen in die weitere Tagung.

Der Autor studiert Internationale Entwicklung in Wien.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.