Patente, Monopole und Hunger (I)

In einem dreiteiligen Beitrag analysiert der Autor Bedeutung und
Konsequenzen der Patentierung von Lebewesen und Pflanzen. Teil I:
Genetische Ressourcen.
Unter "Patente auf Leben" ist die Anwendung des gewerblich-industriellen Rechtsschutzes auf Pflanzen, Tiere und andere Lebewesen sowie deren Bestandteile zu verstehen. Patente dieser Art werden seit den 1980er Jahren in den USA, Japan und Europa vergeben. Neben menschlichen Genen samt deren Eigenschaften, der Mensch per se wird von der Patentierung noch ausgenommen, sind neuerdings also auch Pflanzen, Tiere und deren Bestandteile (sprich Gene) patentierbar. Insbesondere dann, wenn sie einer gentechnischen Transformation unterzogen wurden. Da landwirtschaftliche Kulturpflanzen die primäre Basis der menschlichen Ernährung bilden, wird im Folgenden auf die Patentierung von Pflanzen und die damit im Zusammenhang stehenden Umstände und Entwicklungen eingegangen.

Die Bedeutung pflanzengenetischer Ressourcen

Genetische Ressourcen landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, also Wild- und Halbwildformen sowie unterschiedliche Landsorten, die von vielen Kleinbauern/-bäuerinnen dieser Welt über Jahrtausende entwickelt und gepflegt wurden, sind die Grundlage für die Zucht moderner Hochertragssorten. Deren Widerstandsfähigkeit kann nur durch das Einkreuzen von Resistenzgenen aus genetischen Ressourcen gewährleistet werden.

"Und darin liegt die Ironie. Auf lange Sicht hängt die Zukunft der Landwirtschaft und des Überlebens unserer Kulturarten nicht von den hochgezüchteten Hybriden ab, die wir auf den Äckern sehen, sondern von den Wildarten, die entlang der Zäune wachsen, und von den primitiven Formen, die von den Kleinbauern der Welt in den Zentren der Vielfalt gezogen werden",

so beschreiben Pat Mooney und Cary Fowler in ihrem Buch "Die Saat des Hungers" (1990) die Bedeutung pflanzengenetischer Ressourcen und traditioneller Erhaltungs- und Entwicklungsleistungen von Subsistenzbauern/-bäuerinnen. Die Ursprungs- und Vielfaltszentren landwirtschaftlicher Kulturpflanzen sind zum überwiegenden Teil in den Ländern des Südens zu finden. Diese Gebiete wurden vom einem russischen Genetiker namens Nikolai I. Vavilov (1887-1943) identifiziert und tragen seither die Bezeichnung Vavilovsche Zentren. Die beschleunigte Entwicklung Europas zur Industriegesellschaft wäre ohne hochertragreiche Kulturarten wie Mais und Kartoffel, die ursprünglich aus Mittel- und Südamerika stammen, nicht denkbar gewesen.

Wem gehören genetische Ressourcen?

Angesichts der Tatsache, dass Pflanzenzüchtung eine kollektive Kulturleistung darstellt, wurden Pflanzensorten und Tierrassen sowie die im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren in der Vergangenheit fast ausnahmslos von der Patentierung ausgeschlossen. Hintergrund war auch das ethisch motivierte Postulat, dass Bauern und Bäuerinnen zur Sicherung der Ernährung freien Zugriff zum Saatgut haben müssen. Bezeichnend ist, dass pflanzengenetische Ressourcen in internationalen Verhandlungen und Verträgen bis 1989 unter dem Begriff des "gemeinsamen Erbes der Menschheit" firmierten.

Die USA und Europa begannen bereits in den 1980er Jahren Pflanzen und Tiere zu patentierten. Das erste Mikroorganismuspatent wurde 1980 in den USA vergeben. Als Reaktion darauf lehnten die Entwicklungsländer die rechtliche Behandlung der genetischen Ressourcen als globales öffentliches Gut in Form eines "gemeinsamen Erbes" ab, da sie mit diesem schön klingenden Begriff zweifellos betrogen wurden, und verlangten in der Folge nationale Souveränität über die genetischen Ressourcen. Parallel dazu wurde der gewerbliche Rechtsschutz über lebende Materie, sprich die Patentierung von Pflanzen und Tieren, in den Industrieländern zum Standard erhoben. 1998 kam es beispielsweise zur gesetzlichen Festschreibung in der EU-Richtlinie 98/44. Sie beinhaltet den "rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen". Pflanzen, auch Nutzpflanzen, Tiere, Lebewesen und deren Bestandteile konnten nun definitiv auch in Europa patentiert werden.

Der traditionelle Sortenschutz das UPOV-Übereinkommen

Da sich private Firmen schon seit den 1950er Jahren im Bereich der Züchtung engagierten, stellte sich bald die Frage der Entlohnung privater Zuchtarbeit. Vorher wurde systematische Pflanzenzucht vorwiegend durch öffentliche Institutionen oder durch bäuerliche Genossenschaften betrieben, sodass Zuchtarbeit und die Definition dieser Arbeit als "öffentliches Gut" nicht im Widerspruch zueinander standen. Mit dem internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) und den sich daraus ableitenden nationalen Sortenschutzgesetzen, hatte man ab den 1970er Jahren ein internationales Instrument geschaffen, das den ZüchterInnen eine garantierte Lizenz für eine Sorte gewährte. Nicht geschützt und somit auch nicht lizenzpflichtig waren die Wiederverwendung einer Sorte zur Weiterzucht (ZüchterInnenprivileg) und die Eigenverwendung und der unentgeltliche Austausch von Saatgut im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe (LandwirtInnenprivileg). Patentschutz und Sortenschutz schlossen sich zu diesem Zeitpunkt noch gegenseitig aus.

Im Gleichklang mit der Entwicklung der Gentechnologie wurde das UPOV 1991 zum vierten Mal revidiert, um den Sortenschutz und Patentschutz kompatibel zu gestaltet. Insbesondere kam es dabei zur Definition bestimmter Bedingungen für die Einschränkung und Aufhebung des LandwirtInnenprivilegs. Deshalb wurde es auch 1994 im Rahmen der EU-Sortenschutzverordnung möglich, allen europäischen LandwirtInnen mit mehr als 17 ha Ackerfläche (KleinlandwirtInnenregelung) vorzuschreiben, auch bei eigener Wieder-Aussaat einer Sorte Lizenzen an ZüchterInnen zu zahlen. 1998 übertrug man diese Regelung auch auf die EU-Patentrichtlinie 98/44.


Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Autor im September 2005 bei einem Workshop des Paulo Freire Zentrums in Ried im Innkreis gehalten hat.

Lesen Sie in Teil II am 24. Oktober 2005: Der Saatgutmarkt Abkommen, AkteurInnen und Biopiraterie.

Der Autor ist Mitarbeiter der Bundesanstalt für Bergbauernfragen.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.