In einem zweiteiligen Beitrag erläutert der Autor den Zusammenhang
zwischen Privateigentum und gesellschaftlicher Verteilung. Teil I: Das
Wesen der bürgerlichen Eigentumsordnung.
Ökonomische Macht durch Eigentum ergibt sich aus der Vorzugsposition, die durch die Verfügungsgewalt über Kapital, Grund und Boden oder sonstige zentrale Wirtschaftsfaktoren erreicht werden kann. Eine solche ökonomische Macht richtet sich in ihren Auswirkungen sowohl gegen TauschpartnerInnen wie auch gegen KonkurrentInnen, wobei sie zudem die ideale Startrampe für den Ausbau weiterer Machtpositionen in der Gesellschaft darstellt. Den berühmten Satz "Eigentum ist Diebstahl" formulierte Proudhon erstmals 1840 in seiner Schrift "Qu’est-ce que la propriéte?" (Was ist das Eigentum?), als er die bürgerliche Eigentumsordnung in ihren wesentlichen Facetten zu problematisieren begann. "Wenn ich in der Umgebung von Paris all diese Einfriedungen sehe", stellt Proudhon fest, "die dem armen Fußgänger den Anblick der Felder und den Genuss des Bodens rauben, dann spüre ich Zorn in mir. Ich frage mich, ob das Eigentum, das ein jeder bei sich einpfercht, nicht vielmehr die Enteignung, die Austreibung von der Erde ist." (1)
Soziale Realität im Schwimmbad
Das Beispiel des Bodeneigentums ist besonders geeignet, die Zusammenhänge zwischen privaten Verfügungsrechten und der Entstehung einer Monopolrente, wie Proudhon sie versteht, deutlich zu machen. Ein Exkurs zum Thema kann auch eine gewisse Aktualität des Proudhon’schen Denkens hervortreten lassen. Beginnen wir mit einem Vergleich: Viele werden die Situation in einem öffentlichen Schwimmbad kennen. Frau oder Mann springt ins Wasserbecken, schwimmt einige Längen, geht wieder raus und versucht sich auf einer der umstehenden Liegebetten auszuruhen. Aber, siehe da, die Liegen sind alle besetzt, entweder gerade von anderen Personen belegt oder mit einem Handtuch oder einer Badetasche als nicht benützbar markiert. Es wird wenig dagegen einzuwenden sein, wenn gerade ein Ruhebett in Verwendung ist, problematisch wird es dann, wenn ein öffentliches Gut – die Liege – mit einem Handtuch oder einem anderen Gegenstand "privatisiert" wird. Die Konsequenzen sind klar: ein nur knapp vorhandenes Gut wird durch die "Privatisierung" noch knapper und eine Fülle von "MarktteilnehmerInnen" wird so von der Benützung ausgeschlossen. In der "sozialen Realität" des Schwimmbades ist eine Lösung des Problems in Sicht. Es genügt eine Beschwerde bei dem/r zuständigen BademeisterIn und die unbenützten, jedoch besetzten Liegebetten können frei gemacht werden. Die "Verfassung", d. h. die Ordnung in den öffentlichen Schwimmbädern, sieht dies ganz klar so vor.
Die moderne Welt hat eine andere Realität
In der sozialen Realität der modernen Welt sehen die Dinge aber anders aus. Jeder Mensch ist auf Grund und Boden angewiesen, jeder Mensch braucht ihn zur Abdeckung seiner Wohnbedürfnisse, eventuell auch für den Betrieb seiner Arbeitsstätte, ohne Grund und Boden ist auch keine Nahrungsmittelproduktion denkbar. Der Faktor Grund und Boden, den also jeder Mensch für seine Existenz benötigt wie das Trinkwasser oder die Atemluft, wird heute überwiegend als "frei bewegliches" erwerbbares Gut behandelt, mit der Folge, dass nur wenige Menschen ein unmittelbares Verfügungsrecht dazu besitzen. Über das Privateigentum wird somit, wie durch einen Flaschenhals, der Zugang zum Grund und Boden monopolistisch eingeschränkt. Versuchen wir uns die Dimensionen zu veranschaulichen: Wäre unsere Erde mit ihren inzwischen rund sechs Milliarden Menschen ein Dorf mit 100 Familien, dann besäßen nur sieben Familien 60 Prozent des fruchtbaren Ackerlandes.
1 Pierre-Joseph Proudhon. Ausgewählte Texte. Stuttgart, 1963, S. 345.
Lesen Sie in Teil II am 29. August 2005: Die Monopolrente.
Der Autor ist Universitätsprofessor am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Wirtschaftsuniversität Wien.