Landeigentum in Afrika: Mythos und Realität (III)

In einer dreiteiligen Serie skizziert die Autorin die
Privatisierungspolitik für Landeigentum anhand ausgewählter
afrikanischer Länder. Teil III: Landrechte von Frauen.
Der Mangel an sicheren Landrechten für Frauen in Afrika ist nach wie vor als chronisch zu bezeichnen. Frauen leisten in den meisten afrikanischen Gesellschaften den größten Anteil der Feldarbeit, haben aber meist nur eingeschränkte Rechte auf Land. Diese sind häufig an ihren Status als Ehefrau und Mutter gebunden, die im Fall von Scheidung oder Tod des Ehemannes verloren gehen. Vor allem Frauen, deren Männer an AIDS verstorben sind, werden häufig von der Familie des Mannes vom gemeinsamen Landbesitz vertrieben und sind oft durch den Vorwurf, Schuld am Tod ihres Mannes zu tragen, gesellschaftlichem und psychischem Druck ausgesetzt. Dazu kommen durch die Krankheit verursachte finanziellen Belastungen, die oft zum Verkauf von Land führen, was für viele den Einstieg in eine Spirale der Armut bedeutet.

Schwierigkeiten und Möglichkeiten

Internationale, aber auch nationale NGOs betreiben in vielen afrikanischen Ländern seit längerem Lobbying für eine Verankerung von Landrechten für Frauen in die nationale Gesetzgebung. Doch auch Erfolge im Bereich von Gesetzesänderungen zeigten bisher nur geringe Auswirkungen auf die tatsächlichen Landrechte von Frauen. Ein Hauptgrund ist das geringe Wissen von Frauen über ihre gesetzlich verankerten Rechte. Die Herausforderung, Landrechte für Frauen in Afrika nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität sicherer zu machen, bleibt also bestehen.

Eine Möglichkeit der Einflussnahme liegt in der rechtlichen Beratung von Frauen. Da viele Frauen sich nicht dem Risiko aussetzen wollen, bei Inanspruchnahme der Beratung von ihren Familien und NachbarInnen erkannt zu werden, ist eine diskrete Gestaltung von großer Bedeutung. Schließlich bleibt das Problem, dass diese Beratungen fast ausschließlich von NGOs getragen werden, die jedoch aufgrund ihrer Abhängigkeit von externen GeldgeberInnen mit knappen finanziellen Ressourcen und Zeitrahmen für die Durchführung von Projekten kämpfen.

Die Besitztiteldebatte…

Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, Lobbying für Landrechte von Frauen vom allgemeinen Kampf für Landrechte für die von Armut betroffenen Teile der Bevölkerung zu trennen?

Ein Beispiel für die Tendenz von Lobbygruppen von Frauen, den größeren Kontext der Landreform zu vergessen, ist die Debatte um die Registrierung von Land-Besitztiteln. Erfahrungen aus Ländern wie Kenia, wo bereits in den 1950er Jahren mit der Registrierung von Land als Privatbesitz begonnen wurde, zeigen, dass Frauen aufgrund der fast ausschließlichen Vergabe von Besitztiteln an männliche Haushaltsvorstände ihre bislang zumindest sekundären und informell vorhandenen Zugangsrechte zu Land verloren. Von vielen Frauenorganisationen wird daher die Registrierung von Landrechten im Namen von Frauen gefordert. Dabei werden aber die problematischen Aspekte der Registrierung selbst weitgehend ignoriert. Zu diesen zählen die hohen Kosten, die Schaffung bzw. Förderung eines kommerziellen Landmarktes, die Konzentration von Land in den Händen weniger und ein daraus resultierendes erhöhtes Ausmaß an Landlosigkeit.

… im größeren Kontext denken

In den Uluguru Bergen in Zentral-Tansania zeigte sich, dass Landrechte nicht durch die Abwesenheit von Registrierung, sondern gerade durch die Möglichkeit zur Registrierung gefährdet sind. An den Randgebieten der regionalen Hauptstadt Morogoro ist der Verkauf von Land an TansanierInnen, die aus anderen, dichter bevölkerten Regionen des Landes zuziehen, sehr groß. Diese nutzen die Möglichkeit, private Besitztitel zu erwerben, während die einheimische Bevölkerung sich zu präventiven Verkäufen von Land genötigt sieht, um nicht im Falle einer obligatorischen und kostenintensiven Registrierung den Verlust ihres Landes zu riskieren. In einem Kontext, in dem Registrierungsgebühren für die meisten Leute kaum erschwinglich sind, ist es für viele die sicherere Option, im informellen Bereich zu bleiben. In einer solchen Situation ist es daher kurzsichtig, nur die möglichen positiven Konsequenzen von Landregistrierung auf Frauen im Blick zu haben.

Andererseits machen Frauen auch innerhalb des Gewohnheitsrechtes ihre Ansprüche auf Land geltend. Studien aus Tansania zeigen, dass Unterschiede im Landbesitz von Frauen auch davon abhängen, in welchem Ausmaß Frauen wirtschaftlich tätig sind. Die Möglichkeit, über ein eigenständiges Einkommen zu verfügen, bedeutet auch, Land außerhalb der klassischen Zugangsmöglichkeit über Erbschaft oder Heirat erwerben zu können, nämlich durch Pacht oder Kauf.

Keine schnellen Lösungen

In einer Situation, in der Zugang zu hartem Recht einer kleinen Minderheit der Bevölkerung und einer noch kleineren Minderheit von Frauen vorbehalten ist, kann und soll das Gesetz nur eine komplementäre Rolle spielen. Schnell umsetzbare Alternativen gibt es keine – vor allem keine, die zu rasch sichtbaren Änderungen führen, was einen Einsatz für GeldgeberInnen (aus dem Norden) attraktiv machen würde.


Der Kurzbeitrag basiert auf folgenden Texten

Birgit Englert: From a Gender Perspective: Notions of Land Tenure Security in the Uluguru Mountains, Tanzania. In: Journal für
Entwicklungspolitik/Austrian Journal of Development Studies (JEP) 1/2003, S. 75-90.

Birgit
Englert and Robin Palmer: Womens Land Rights in
Southern and Eastern Africa. A short report (word.rtf-document!) on the FAO/Oxfam GB
Workshop held in Pretoria, South Africa, 17-19 June 2003.

Birgit
Englert: Landrechte von Frauen in Afrika. In:
Widerspruch. Beiträge zu sozialistischer Politik. Nr. 47, 24. Jg. 2.
Halbjahr 2004, Zürich.

Die Autorin ist Universitätsassistentin am Institut für Afrikanistik in
Wien, schrieb ihre Dissertation über Landrechte in Tansania und
veröffentlichte Artikel zum Thema sowie eine Monographie über
Landreform in Simbabwe. Sie ist leitendes Redaktionsmitglied der
STICHPROBEN – Wiener Zeitschrift für kritische Afrikastudien: https://www.univie.ac.at/ecco/stichproben

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.