In einer zweiteiligen Serie beschreibt die Autorin die Schwierigkeiten
kollektiver Eigentumsverhältnisse im Zeitalter der Privatisierungen.
In den meisten Gesellschaften werden das Land und die darauf vorkommenden natürlichen Ressourcen als gemeinschaftlich nutzbare Güter behandelt. Es geht nicht darum, ausschließliche und permanente Verfügungsrechte für einzelne Personen festzuschreiben, sondern vielmehr darum, die Nutzungsrechte am gemeinsamen Gut möglichst sinnvoll zu verteilen, sodass alle davon leben können. Dadurch entsteht ein komplexes Netz von Beziehungen, Nutzungsformen und NutzerInnengruppen. Eigentum wird verstanden als ein Bündel von Rechten, das immer wieder neu verhandelt und auf gewohnheitsrechtlicher Ebene durch allgemeine Konsensbildung geregelt und sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden kann.
Starrer "westlicher" Eigentumsbegriff
Die Beziehung zum Land ist auch nicht, wie im westlichen System, eine rein wirtschaftliche. Für die meisten Gesellschaften, insbesondere für indigene Völker, ist die Beziehung zu ihrem Land untrennbar mit der Bewahrung ihrer kulturellen Identität verbunden. Ihre Ländereien sind jener Raum, in dem sie die politische Kontrolle nach ihren eigenen Normensystemen ausüben. Das Land wird mit all seinen Ressourcen als Gesamtheit angesehen und nicht wie im westlichen System in einzelne Komponenten: Grund, Bodenschätze, Wald, Wasser, etc. aufgesplittert. Wesentlicher Bestandteil dieser Beziehung zum Land ist auch das traditionelle, über Generationen weitergegebene, umweltbezogene Wissen. Diese durch hohe Flexibilität gekennzeichneten Eigentumsformen sind dem starren "westlichen" Eigentumsbegriff, der beim Grundeigentum besonders stark ausgeprägt ist, diametral entgegengesetzt, was eine Anerkennung kollektiver Eigentumsformen mit dem staatlichen juristischen Instrumentarium erschwert.
Die staatliche Verleihung von Eigentumstiteln
In vielen Regionen Afrikas, Asiens und Lateinamerikas galten von lokalen Gemeinschaften genutzte Ländereien als Staatseigentum, deren Bewohner solange geduldet wurden, als der Staat das Land noch keiner anderen Verwendung zuführen wollte oder konnte.
Im Zuge der weltweit propagierten Privatisierung allen öffentlichen Eigentums sollen nun auch staatliche Ländereien ins Privateigentum übergeführt werden. Die rechtliche Absicherung von Privateigentum ist eine der Prioritäten der multilateralen und bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Dabei erhebt sich die Frage, ob bei diesem Prozess den seit altersher auf dem Land lebenden Gemeinschaften zu ihrem Recht verholfen wird oder nicht. Selbst wenn nationale Gesetze die Vergabe kollektiver Landtitel erlauben, bereitet die unterschiedliche Interpretation des Eigentumsbegriffs große Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung. Die Beweislast des Besitzes und der wirtschaftlichen Nutzung "von alters her" wird meist den lokalen Gemeinschaften aufgebürdet. Indigene Landnutzungsformen stimmen selten mit den von der herrschenden Schicht vertretenen Vorstellungen über "moderne" Landnutzung überein.
Die Behandlung der Bodenschätze als Staatseigentum ermöglicht es den Staaten, Konzessionen für deren Abbau an private Firmen zu vergeben, ungeachtet dessen, wer die GrundbesitzerInnen sind. Manche Staaten behalten sich aber auch das Eigentum an anderen natürlichen Ressourcen wie etwa Wald vor, was es der in Waldgebieten lebenden Bevölkerung praktisch unmöglich macht, Eigentumstitel für ihr Land zu erwerben. Eine Form, lokale Gemeinschaften als Eigentümerinnen auszuschließen, besteht darin, Gebiete unter Naturschutz zu stellen und den lokalen Gemeinschaften entweder den Zugang zu verweigern oder ihnen Umweltauflagen aufzubürden, die die illegale Ausbeutung der Naturschätze in diesen Gebieten jedoch nicht berühren.
Wenn im Rahmen von Land-Legalisierungsprojekten auch die lokale Bevölkerung Berücksichtigung findet, so wird im Allgemeinen die Aufteilung des gemeinschaftlich genutzten Landes in Grundstücke und die Vergabe von individuellen Eigentumstiteln favorisiert. Die Vergabe von Privateigentum durch Grenzziehung bedeutet immer die Enteignung von Teilen des ehemals gemeinschaftlich genutzten Landes, das nun für andere Verwendungszwecke "frei" wird. Die komplexen, über Jahrhunderte erprobten und sich überlappenden Formen einer sozial- und umweltverträglichen Boden- und Ressourcennutzung gehen durch die Zersplitterung in private Grundstücke mit starren Grenzen verloren, was nicht ohne Auswirkungen auf das soziale und kulturelle Leben der Gemeinden und deren natürliche Umwelt bleiben kann.
Die Autorin ist Juristin. Der Text beruht auf der Forschungsarbeit
"Menschenrechte und indigene Völker", die sie im Rahmen eines vom FWF
geförderten Habilitationsstipendiums verfasst hat.
Monika Ludescher: Menschenrechte und indigene Völker. Peter Lang Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt/Main und Wien, 2004.