Kann das humanitäre Völkerrecht mit den Herausforderungen moderner Kriege fertig werden? Welche Rolle nehmen Hilfsorganisationen und Terrorismusbekämpfung dabei ein? Diese Fragen und möglichen Zukunftsszenarien diskutierten Expert*innen in einem Panel des 5. Humanitarian Aid Congress Vienna.
Das Panel International Law in Tomorrow‘s Wars (dt.: Internationales Recht in den Kriegen von morgen) fand im Rahmen des 5. Humanitarian Aid Congress Vienna. The future of Humanitarian Aid (dt.: Humanitäre Konferenz. Die Zukunft der humanitären Hilfe) am 29. März 2019 im großen Zeremoniensaal der Universität Wien statt. Unter der Moderation von Andras Vamos-Goldmann (Universität New York), diskutierten Françoise Bouchet-Saulnier (Ärzte ohne Grenzen), Heather Harrison Dinniss (Swedish National Defence University), Angela Kane (ehemalige Hohe Repräsentantin der UN für Abrüstungsfragen), Manfred Nowak (Universität Wien) und Eva Swoboda (Internationales Rotes Kreuz) über die Zukunft von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten.
Hat humanitäre Hilfe überhaupt eine Zukunft?
Diskussionen über eine mögliche Zukunft von humanitärer Hilfe seien zwar notwendig, gleichzeitig würden diese aber von gegenwärtigen Problemen ablenken, so Francoise Bouchet-Saulnier zu Beginn ihrer Impulsrede. Auch wenn die Zukunft nie mit Sicherheit vorausgesagt werden könne, gäbe es innerhalb des Wirkungsbereichs der internationalen humanitären Hilfe Entwicklungen, die für Beunruhigung sorgen müssten. Neben dem fehlenden Durchsetzungsvermögen von internationalen Rechtsinstitutionen, kritisierte die Vortragende vor allem die Tendenz zur Kriminalisierung von humanitärer Hilfe. Diese Entwicklung sei zum Teil auf das Entstehen von Anti-Terrorismus Gesetzen zurückzuführen, die aus den Nachwehen der Terroranschläge am 11. September 2001 entstanden seien. Derartige Gesetze hätten nicht nur zur Folge, dass Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen zunehmend unter Terrorismus Verdacht gestellt würden, sondern würden auch den Grundgedanken der Humanitären Hilfe in Frage stellen. Terrorismusbekämpfung unter dem Deckmantel nationaler Sicherheitsinteressen würde Akteur*innen in Krisengebieten dazu zwingen, sich für eine Seite des Konflikts zu entscheiden. Neutralität unter Zivilist*innen sei dadurch nicht mehr möglich, schloss Bouchet-Saulnier.
Humanitäre Hilfe im Zeitalter der Terrorismusbekämpfung.
Anti-Terrorismus Maßnahmen seien jedoch als durchaus legitim zu betrachten, so Eva Swoboda. Dennoch dürften diese niemals die Arbeit internationaler Hilfsorganisationen behindern. Die Möglichkeit, als neutrale Akteur*innen in Kriegsgebieten agieren zu können, sei von größter Wichtigkeit. Würde dies durch die Kriminalisierung von humanitärer Hilfe verhindert werden, wären Hilfsorganisationen nicht mehr in der Lage, den Menschen vor Ort zu helfen.
Der UN-Sicherheitsrat als Instrument der Rechenschaft?
Die eingangs erwähnten fehlenden Rechenschaftsmechanismen sah Angela Kane durch ihre Erfahrungen als Hohe Vertreterin der UN für Abrüstungsangelegenheiten in Syrien bestätigt. Der syrische Krieg, der als Bürgerkrieg begann und sich zu einem multiplen Konfliktszenario mit multiplen Akteur*innen entwickelte, sei ein Beispiel für die fehlende Durchsetzungskraft internationaler Rechenschaftsinstrumente. Obwohl Angriffe auf Zivilist*innen mit chemischen Waffen nachgewiesen worden seien, seien die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Dies sei vor allem auf die Strukturen des UN-Sicherheitsrat zurückzuführen. Das vielfach kritisierte Veto Recht und die Differenzen der fünf ständigen Mitglieder würden eine ernstzunehmende Aufarbeitung der Ereignisse verhindern. „Wenn Verstöße gegen die UN-Charter vorliegen, sollte es den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates nicht möglich sein, ein negatives Veto auszusprechen“, erklärte Andras Vamos-Goldmann. Er sehe darin eine mögliche Lösung für die fehlende Durchsetzungskraft des UN Sicherheitsrates.
Automatisiert und urban: Mögliche zukünftige Kriegsszenarien.
Die Zukunft der Kriegsführung liege in den Händen einer Vielzahl von Akteur*innen, attestierte Heather Harrison Dinniss. Bewaffnete Konflikte würden vermehrt in urbanen Räumen staatfinden und sich auf zivile Informationsnetzwerke stützen. Die ohnehin schwierige Frage nach Rechenschaft werde durch automatisierte oder autonome Waffensysteme vor neue Herausforderungen gestellt. Diese Waffensysteme werden durch auf Algorithmen basierender künstlicher Intelligenz gesteuert. Die Vorteile, die diesen Systemen zugeschrieben werden, beziehen sich auf das Minimieren von menschlichen Fehlern und Voreingenommenheit. Dieses Argument kritisierte Harrison Dinniss jedoch vehement, da weder künstliche Intelligenz noch vom Menschen geschaffene Algorithmen frei von Voreingenommenheit seien könnten.
Neue Kriegsführung – Neues Recht?
„Müssen sich internationale Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht in Anbetracht einer sich verändernden Kriegsführung anpassen?“, fragte Manfred Nowak zu Beginn seines Redebeitrags. Die Antwort sei für ihn ein klares „Nein“. Eine Veränderung dieser Grundrechte würde gefährliche Entwicklungen mit sich bringen, die an die Rhetorik der Bush Doktrin anschließen würden. Für Novak liege eine mögliche Lösung in einem strikten Verbot von chemischen, atomaren und autonomen Waffen. Das sei aber nur schwer umzusetzen, weil es auf internationaler Ebene an Durchsetzungskraft und Gesetzen fehlen würden.
Handlungsbedarf sahen alle Diskutant*innen beim internationalen Waffenhandel und dem steigenden Einfluss von privaten Firmen in Kriegsgebieten. Diese Bereiche zu regulieren, würde für Manfred Nowak einen wichtigen Schritt darstellen, um den „Kreislauf der Gewalt“ zu durchbrechen. Das sei aber nur durch grundlegende Veränderungen in den Strukturen des UN-Sicherheitsrates möglich.
Der Autor studiert Internationale Entwicklung und ist Mitglied im Online-Redaktionsteam. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at
Fotos © Kellner Holly Thomas