In einer
dreiteiligen Serie zeichnet die Autorin die Wandelbarkeit des Begriffs Eigentum nach
und zeigt Perspektiven für die Eigentumsforschung auf. Teil I:
Eigentum: ein "westliches" Konzept.
Die Geschichtswissenschaft gefällt sich seit geraumer Zeit darin, fieberhaft originelle Konzepte und neue Begriffe für die Vergangenheit zu entwickeln und einen Diskurs entstehen zu lassen, der immer häufiger die Frage aufkommen lässt, ob es sich hier nicht nur um eitles Gerede, heiße Luft und womöglich entschlossenes Pfeifen im Walde handelt. Neue Kulturgeschichte beschreibt Konstruktionen und Interpretationen, fragt in oft hochtrabendem Neudeutsch danach, wer sich wie "neu erfunden" hat oder "sich in die Geschichte einschreibt" und deutet sich verschiedene "turns", methodische Neuorientierungen, zurecht: spatial turn mit seinem Blick auf den Raum, linguistic turn mit der neuen Konzentration auf Sprache, pictorial turn mit einer neuen Perspektive auf bildliche Quellen.
Steinbruch im Elfenbeinturm
Alles nur Gerede im Elfenbeinturm? Im Vergleich zur engagierten und kritischen Sozialgeschichte der 1960er bis 1980er Jahre kann die Neue Kulturgeschichte zuweilen wie ein Rückzug in postmoderne Beliebigkeit erscheinen. Die Aufklärungskritik Michel Foucaults als Steinbruch für Fragestellungen und Theorien (miss-)brauchend, wehrt sich die Neue Kulturgeschichte gegen Fortschrittskonzepte, gegen den wertenden Vergleich, gegen das Messen der Vergangenheit an der Gegenwart. Einen wichtigen Bereich dieser Forschung und der forschenden Selbstreflexion bildet die Problematik der Begrifflichkeiten. Kann ich meine Vorstellungen von "Rückständigkeit" überwinden, allein indem ich den Begriff vermeide? Lege ich mir womöglich, indem ich andere, der aktuellen political und scientific correctness konvenierende Termini erfinde, nur Scheuklappen an, welche an der Tatsache der Rückständigkeit jedoch nicht zu rütteln vermögen?
Plädoyer für den Elfenbeinturm
Im Folgenden sollen diese und ähnliche Fragen aus einer kulturhistorischen Perspektive angesprochen werden. Dabei wird die These vertreten, dass Geisteswissenschaften bei all ihrer gegenwärtigen modischen Foucault-, Diskurs- und Konstruktionsorientierung und trotz allem cultural-turn-Enthusiasmus, der zuweilen sicher übers Ziel hinaus schießt, doch wichtige Erfolge erzielen konnte und in der Zukunft noch viele neue und wichtige Perspektiven eröffnen kann. Darüber hinaus kann dieser kurze Text gelesen werden als ein Plädoyer für den Elfenbeinturm, eine Wissenschaft, die nicht unmittelbar gesellschaftlich engagiert sein muss. In einem solchen Turm sollte keine eitle und müßige Nabelschau betrieben werden, und die Frage nach der gesellschaftlichen Bedeutung ist nicht zu vernachlässigen. Der Elfenbeinturm kann jedoch vor allzu schnellen Wertungen des Untersuchungsgegenstandes schützen. Dass diese Fragen und Ansätze gesellschaftlich und politisch relevant sein können und sollten, zeigt sich an der Problematik des Eigentumsbegriffs.
Eigentum: ein "westliches" Konzept
Eigentum ist ein klassisches Thema der Geschichtswissenschaft. Rechts-, Politik- und Sozialgeschichte haben sich intensiv mit der Verteilung und Normierung von Eigentum beschäftigt. Was Eigentum dabei bedeutete, war weitgehend klar: es handelte sich um ein westliches Konzept, das Absolutheit vorgaukelte, Individualität und Freiheit implizierte und Fortschritt verhieß. Diese Interpretation bestimmte dann auch die Ergebnisse einer Anwendung des Eigentumskonzeptes auf nichtwestliche Gesellschaften. Eigentum bildete weniger ein Untersuchungskonzept als vielmehr einen Maßstab, an dem die Fortschrittlichkeit einer Gesellschaft gemessen wurde. Die normativen, mehr politisch als wissenschaftlich bestimmten Voraussetzungen dafür lagen in einem liberalen Gesellschaftskonzept: Zivilgesellschaft, individuelle Freiheit und wirtschaftlicher Wohlstand sind, so lautete in zugespitzter Form die These, ohne Privateigentum nicht denkbar.
Kein Eigentum in Russland
Aus dieser Position heraus hat sich "Eigentum" für die historische Russlandforschung zu einer regelrechten Interpretationsachse entwickelt. Historikerinnen und Historiker fragten danach, ob es im frühneuzeitlichen und modernen Russland "Eigentum" gegeben habe: absolutes, individuelles Eigentum insbesondere an Land. Die nicht besonders überraschende Antwort: Nein, weder der Adel noch die Bauernschicht hatten Besitzrechte, die unseren heutigen Vorstellungen von Eigentum entsprächen. Die problematische Schlussfolgerung: Dieser Mangel bildet eine, wenn nicht die wichtigste Grundlage für gesellschaftliche und politische Probleme in Russland in Geschichte und Gegenwart, die Basis für eine Entwicklung ohne Demokratie, wirtschaftlichen Erfolg und Freiheit.
Eigentum: ein wandelbares Konstrukt
Forscherinnen und Forscher anderer Fachrichtungen haben sich in einer offeneren Form mit dem Thema Eigentum auseinandergesetzt und konnten erwartungsgemäß originellere Thesen formulieren. So der Anthropologe Christopher Hann, der Eigentumsformen in China und Ungarn untersucht hat und zu dem Schluss gelangt ist, dass wirtschaftlicher Erfolg, auch in einem kapitalistischen System, keineswegs unbedingt ein individualistisches Eigentumskonzept voraussetzt. US-amerikanische Rechtswissenschafterinnen und -wissenschafter und Historikerinnen und Historiker beobachten einen Wandel im Eigentumsverständnis in den USA: Ist in einer Gesellschaft, in der Landbesitz für den Einzelnen weniger wichtig erscheint als die Sicherheit regelmäßiger Gehälter oder Renten, der klassische liberale Eigentumsbegriff noch sinnvoll? Eigentum ist, dies wird schnell deutlich, kein Absolutum, sondern ein wandelbares kulturelles Konstrukt. Man muss keine Gegnerin des liberalen westlichen Eigentumsdenkens sein, um dies zu erkennen. Und eine kulturhistorische Betrachtung von Eigentum, welche die Augen für andere Eigentumsformen und konzepte öffnet, muss keine Eigentumsschelte beinhalten und nicht zur Lieferantin von Argumenten für Globalisierungs- und Neoliberalismusgegnerinnen und -gegner werden. Sie hat jedoch die Chance, nicht im Gegenteil zu verharren und Apologetin westlicher Ideen und Strukturen zu bleiben.
Lesen Sie im am 11. Juli 2005 im zweiten Teil der Serie: der Eigentumsbegriff in Russland.
Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Geschichtswissenschaften an der Humboldt Universität Berlin.