Die Europäische Union als Global Player (V)

In einer sechsteiligen Serie analysiert Annette Groth den Vertrag über
eine Verfassung für Europa. Sie widmet dabei je zwei Artikel den
Themenbereichen Neoliberalismus, Handels- und Rüstungspolitik. Teil V:
militärische Weltmacht EU (SSZ).
"Man hat gesagt, die USA werden den Krieg führen und die EU wird für den Frieden zuständig sein, indem sie zivile und humanitäre Aufgaben ausführt. Das war so und bezieht sich auf die Vergangenheit, aber das stimmt für die Zukunft nicht."
(EU-Observer, 22.1.2002)

Der damalige Präsident der Kommission der Europäischen Union (EU) Romano Prodi hat bereits 2002 an die EU-Mitgliedsstaaten appelliert, "der EU die Zuständigkeiten und die Mittel einer Weltmacht bereit zu stellen".1) Mit der Unterzeichung des "Vertrages über eine Verfassung für Europa" im Oktober 2004 haben die EU-Staatsoberhäupter dem Wunsch Prodis weitgehend entsprochen.

In Artikel I-41, 3

"verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen ggf. durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen."

Bereit zum Krieg …

Schon zu Beginn des Jahres 2004 trafen sich in Brüssel zwölf Experten, das sogenannte Agency Establishment Team, um die vorgesehene "Verteidigungsagentur" auf den Weg zu bringen.2) Der vier Monate später fertige "Aufbauplan" wurde beim Brüsseler Gipfel im Juni 2004 bestätigt. Seit November 2004 arbeitet diese European Defence Agency (EDA) mit rund 80 MitarbeiterInnen und einem Budget von 25 Millionen Euro.

Als ergänzender Teil der EU- "Verfassung" wurde im Juni 2004 das sog. "Protokoll über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit" (SSZ) eingefügt.

Artikel 1 lautet:

"An der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit … kann jeder Mitgliedstaat teilnehmen, der sich … verpflichtet, a) seine Verteidigungsfähigkeiten durch Ausbau seiner nationalen Beiträge und ggf. durch Beteiligung an multinationalen Streitkräften, an den wichtigsten europäischen Ausrüstungsprogrammen und an der Tätigkeit der … Europäischen Verteidigungsagentur intensiver zu entwickeln und b) spätestens 2007 über die Fähigkeit zu verfügen … bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die … taktisch als Kampfgruppen konzipiert … und fähig sind, innerhalb von fünf bis 30 Tagen Missionen … aufzunehmen."

Damit wird die "Fähigkeit" gefordert, binnen fünf Tagen einen Krieg vom Zaun zu brechen.

… auch gegen nationale Beschlüsse

In Artikel 2 heißt es weiterhin, die an der "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten verpflichten sich … gegebenenfalls ihre nationalen Beschlussfassungsverfahren zu überprüfen".3) Damit ist gemeint, dass ein Verfassungsverbot von Angriffskriegen oder ein Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen den Zielen, etwa kriegsbereit in fünf Tagen zu sein, im Weg steht und daher "überprüft", sprich beseitigt werden muss. Das zielt nicht zuletzt auf das deutsche Grundgesetz, das Bundeswehreinsätze nur zu Verteidigungszwecken kennt, und auf die bisherige Festlegung, wonach Auslandseinsätze im Bundestag beschlossen werden müssen.

Insgesamt, so Tobias Pflüger, parteiloser Europaparlamentarier, geht es darum, "das militärische Kerneuropa zu institutionalisieren und detailliert zu regeln". Die Werkstatt Frieden und Solidarität in Linz stellt fest: "Wir müssen davon ausgehen, dass die SSZ das militärische Kerneuropa zum eigentlichen Machtzentrum der EU wird. Mit der SSZ schält sich eine Struktur heraus, die den Führungsanspruch des Militärisch-Industriellen Komplexes in den Verfassungsrang erhebt."4)

1) Gerald Oberansmayr: Auf dem Weg zur Supermacht. Die Militarisierung der Europäischen Union. Wien, 2004, S. 60.
2) Beschluss des Rates vom 17. November 2003 (pdf).
3) Vertrag über eine Verfassung für Europa, 23. "Protokoll über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit", S. 372.
4) Friedenswerkstatt Linz, Rundbrief – September 2004, https://www.werkstatt.or.at.

Vertrag über eine Verfassung für Europa: https://europa.eu.int/constitution/index_de.htm

Lesen Sie im sechsten und letzten Teil die Fortsetzung: militärische Weltmacht EU – Headlinegoal 2010.

Die Autorin ist Soziologin und Mitglied von Attac-Deutschland. Sie war Mitarbeiterin des UNHCR und von Brot für die Welt und arbeitet jetzt als freie Referentin und Gutachterin.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.