In einer sechsteiligen Serie analysiert Annette Groth den Vertrag über
eine Verfassung für Europa. Sie widmet dabei je zwei Artikel den
Themenbereichen Neoliberalismus, Handels- und Rüstungspolitik. Teil
III: die Handelspolitik der EU (Cotonou-Abkommen).
Ein anschauliches Beispiel für demokratisch äußerst fragwürdige Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union (EU) ist die europäische Handelspolitik. Sie wird im sogenannten 133er Ausschuss koordiniert. Der Ministerrat, das formal höchste Entscheidungsgremium der EU, genehmigt die Vorlagen aus dem 133er Ausschuss in der Regel ohne weitere Diskussion. Dieser 133er Ausschuss, genannt nach Artikel 133 des EU-Vertrags, der die "Gemeinsame Handelspolitik" regelt, ist ein höchst undemokratischer Ausschuss. Obwohl Artikel 133 die Einrichtung eines Ausschusses vorsieht, gibt der EU-Vertrag keine Regeln bezüglich der Mitgliedschaft und Konsultationspflicht des Ausschusses vor, wie das bei anderen Ausschüssen des Ministerrats der Fall ist. Der 133er Ausschuss entscheidet auf Konsensbasis und nach dem Prinzip des Gentlemen Agreement. Zugang zu den Sitzungen haben neben VertreterInnen der Wirtschafts- und Handelsministerien auch VertreterInnen von zwei Interessenverbänden von privaten Dienstleistungskonzernen, das European Services Forum (ESF) und die European Services Leaders Group (ESLG), aber nicht die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Im vergangenen Jahr hat der WWF eine Klage gegen den Ministerrat vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, weil der sog. 133er Ausschuss keine Geschäftsordnung hat und er mehr oder weniger im rechtsfreien Raum agiert.
MAI durch die Hintertür
Die Handelspolitik gehört zu den Politikfeldern, in denen die "exklusive Kompetenz" auf EU-Ebene liegt. Mit Ausnahme von Handelsverträgen, die den Bereich der Auslandsinvestitionen und einige sensible Dienstleistungsbereiche wie Bildung und Gesundheit betreffen, brauchen die Verträge keine Zustimmung durch nationale Parlamente. Diese Mitbestimmung fällt mit dem EU-"Verfassungs"entwurf. In Zukunft werden alle Handelsverträge allein auf EU-Ebene ratifiziert werden und der EU-Handelskommissar hätte freie Bahn, um eigenmächtig bilaterale Investitionsabkommen oder Verträge wie das gescheiterte multilaterale Investitionsabkommen MAI zu verhandeln. "Dieser Machtzuwachs für die Kommission ist angesichts der intransparenten und undemokratischen handelspolitischen Entscheidungsprozesse in Brüssel skandalös" kommentierte WEED, eine große deutsche entwicklungspolitische NGO. 1)
Unterordnung der Entwicklungspolitik
Viel deutet daraufhin, dass innerhalb der Kommission die Unterordnung der Entwicklungspolitik unter die Außen- und Sicherheitspolitik vorangetrieben wird. Letztes Jahr hat die EU beschlossen, den Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt zu integrieren. Es besteht also die Gefahr, dass eine Vermischung der Gelder für Entwicklungszusammenarbeit und Armutsbekämpfung mit den Mitteln für außen- und sicherheitspolitische Belange stattfindet. Ein Beleg dafür ist die Entscheidung der EU im November 2003, 250 Millionen Euro aus bisher nicht beanspruchten Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung einer schnellen Eingreiftruppe der Afrikanischen Union zur Verfügung zu stellen. Und weitere 126,4 Millionen sollen durch Kürzungen der bereits bewilligten Länderallokationen und durch bisher nicht verplante Mittel aus dem Entwicklungsfonds für friedensschaffende Maßnahmen bereit gestellt werden.
Cotonou ersetzt Lomé
Im Rahmen des Cotonou-Abkommens versucht die EU die graduelle Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen des WTO-Dienstleistungsabkommen (GATS) durchzusetzen. Cotonou, benannt nach dem Regierungssitz von Benin, löst die bisherigen Lomé-Abkommen ab, die den 77 mit der EU assoziierten AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) Handelspräferenzen ihrer Exportgüter einräumen. Mit dem im April 2003 ratifizierten Cotonou-Abkommen entfallen die Handelspräferenzen, darüber hinaus dürfen diese Länder in Zukunft auch keine Zölle mehr auf aus der EU importierte Waren erheben.
Handelsrelevante Bereiche im Rahmen des Cotonou-Abkommens sind die Wettbewerbspolitik, intellektuelle Eigentumsrechte, Fragen der Standardisierung und Zertifizierung, sanitäre und phytosanitäre (pflanzengesundheitliche) Standards, Umweltaspekte, Arbeitsnormen sowie die VerbraucherInnenpolitik. Unter den "Standards" werden die Bananen-produzierenden Länder verpflichtet, sich an bestimmte Normen (z.B. Größe der Bananen) zu halten, ähnlich der "Gurken-Verordnung" innerhalb der EU. Darüber hinaus werden im Rahmen des Abkommens regionale Handelsabkommen (sogenannte Regional Economic Partnership Agreements, EPA) abgeschlossen, die zwischen 2008 und 2020 implementiert werden sollen.
Beim letzten Gipfeltreffen der AKP-Staaten und der EU im Juni 2004 in Mosambik wurde die EU heftig kritisiert, da sie auf einige AKP-Staaten großen Druck ausübt, um die Zustimmung zu solchen Handelsabkommen durchzusetzen.
EU-Druck: Selbstbedienung und Dumping
Auf einem Parallel-Treffen der Zivilgesellschaften wurde mit dem Slogan "Stoppt die EPAs" Protest gegen die Handelsabkommen geäußert:
"Die EU-Kommission begründet die EPA als ‚Entwicklungsinstrumente‘, während alle genaueren Untersuchungen bisher gezeigt haben, dass die Lasten der Anpassung ausschließlich seitens der AKP-Länder getragen werden. Die EU hat die Ziele des Cotonou-Vertrags – die Beseitigung der Armut und die nachhaltige Entwicklung – auf einen Fahrplan zur Selbstbedienung in Handel und zur Deregulierung eigener Investitionen reduziert. Die EPA werden den sozial-ökonomischen Niedergang und die politische Brüchigkeit vertiefen und verlängern, die die meisten AKP-Länder kennzeichnen." 2)
Anläßlich eines Hearings in Brüssel äußerte sich der Gewerkschaftsführer der ghanaischen Geflügelfarmer sehr besorgt über die wachsenden Importe aus der EU:
"Wie in Kamerun ist eine große Zunahme von Hühnerfleischimporten durch den Zollabbau zu erwarten, die die ärmste Schicht unserer Gesellschaft aus dem Arbeitsmarkt verdrängt – das sind die Kleinbauern, und vor allem Frauen, die völlig abhängig von dem Geflügelsektor sind. Es ist schwer vorstellbar, dass im Namen des Freihandels das Dumping von Geflügelteilen wie Hühnerbeine, -flügel und -hälse, die sowieso keinen Absatzmarkt in der EU haben, erlaubt wird." 3)
Merkwürdigerweise wird das Cotonou-Abkommen in der europäischen Öffentlichkeit kaum diskutiert, obwohl es bereits schon jetzt große Auswirkungen in einigen Entwicklungsländern hat und aller Voraussicht nach die Armut verschärfen wird.
1) WEED: Mehr Demokratieverlust wagen? WEED warnt vor weiterer Entdemokratisierung der Europäischen Handelspolitik durch EU-Verfassung. 29.11.2003.
2) Zeitschrift Entwicklungspolitik 16/2004, S.16
3) New ACP-EU Trade Arrangements: New Barriers to Eradicating Poverty? Brüssel, März 2004, https://www.eurostep.org.
Vertrag über eine Verfassung für Europa: https://europa.eu.int/constitution/index_de.htm
Lesen Sie in Teil IV die Fortsetzung: Handelspolitik und Lissabon-Strategie.
Die Autorin ist Soziologin und Mitglied von Attac-Deutschland. Sie war Mitarbeiterin des UNHCR und von Brot für die Welt und arbeitet jetzt als freie Referentin und Gutachterin.