Obwohl bekannt ist, dass Menschen mit Behinderungen in Ländern des Südens häufig unter prekären Umständen leben, ist die inklusive Gestaltung von Programmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) die Ausnahme. Dies sollte sich dringend ändern.
Armut und Behinderung – Ein Teufelskreis
Im Sinne einer der Hauptaufgaben der EZA(Armutsbekämpfung) sowie der Verankerung in der UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist der längst überfälligen Umsetzung dieses Prinzips höchste Priorität einzuräumen. Der Zusammenhang zwischen Behinderung und Armut ist Thema vieler wissenschaftlicher Untersuchungen (z.B. Emmett 2006). Er wird als Teufelskreis beschrieben (Trani & Loeb 2010): So hat ein geringes oder nicht vorhandenes Einkommen häufig zur Folge, dass der Zugang zu ausreichender Nahrung oder medizinischer Versorgung eingeschränkt ist. Daraus ergibt sich wiederum ein höheres Risiko, dass sich beispielweise durch Mangelernährung eine Behinderung entwickelt (z. B. Auswirkung von Vitaminmangel auf die Sehkraft) oder durch mangelnde medizinische Versorgung bei Schwangerschaft, Geburtskomplikationen entstehen, die zu Behinderungen führen können.
Menschen mit Behinderungen in Ländern des Südens
Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die in Ländern des Südens leben, ist verhältnismäßig hoch. Schätzungen zufolge gibt es etwa eine Milliarde Menschen mit Behinderungen weltweit. Über 80% dieser Menschen leben in Ländern des Südens (WHO/World Bank 2011). Ihr Leben in den lokalen Gemeinschaften ist aufgrund kulturell und sozial bedingter Vorbehalte häufig von Ausgrenzung geprägt (ein globales Phänomen). Ihre Vulnerabilität in prekären Lebenssitautionen ist höher. So ergibt sich beispielsweise im Falle einer Umweltkatastrophe oder einer durch Kriegshandlungen hervorgerufenen Krisensituation die Problematik, dass Menschen mit Behinderungen häufig durch nicht gegebene Barrierefreiheit von Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsangeboten ausgeschlossen sind.
Mangelnde Berücksichtigung
Trotz dieser vielfältig belegten Intersektion, dem Wissen, dass über gemeindenahe Rehabilitationsmaßnahmen (Community Based Rehabilitation/CBR) die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens nachhaltig erwirkt werden kann, ist die inklusive Gestaltung von Richtlinien in der EZA und der praktischen Umsetzung von Programmen noch immer die Ausnahme.
Die Gründe dafür sind vielfältig und unter anderem in der Komplexität der Thematik zu suchen. Häufig werden Menschen mit Behinderungen schlichtweg vergessen oder die Notwendigkeit ihrer Berücksichtigung verkannt. Mitunter werden Maßnahmen gesetzt, die nicht zielführend sind, da Menschen mit Behinderungen nicht in die Planung und Umsetzung integriert werden und das nötige Know-How fehlt. Die vorhandenen Ressourcen oder Maßnahmen sind dann mitunter nicht zielführend eingesetzt, inkompatibel mit lokalen Gegebenheiten (beispielsweise die zur Verfügungstellung von Rollstühlen in unwegsamem Gelände etc.) oder Menschen mit Behinderungen haben keinen Zugang dazu. Oft wird die mangelnde Berücksichtigung auch auf ohnedies knappe Budgetrahmen abgewälzt, welche die die Umsetzung vermeintlich teurer Zusatzadaptierungen verunmöglicht.
Notwendige Maßnahmen und Möglichkeiten der Umsetzung
Die AG Behinderung und Entwicklung (eine AG der Globalen Verantwortung) hat eine Stellungnahme zur Notwendigkeit der Berücksichtigung von Inklusion und darauf basierenden Prinzipien wie Partizipation und Barrierefreiheit in der österreichischen EZA verfasst. Eine Voraussetzung der inklusiven Gestaltung von Maßnahmen in der EZA ist ein gemeinsames Verständnis. Dieses kann beispielsweise über den Austausch von good practice Beispielen gelingen.
Nicht immer ist es möglich die gesamte Palette der Maßnahmen sofort umzusetzen. Ein erster Schritt ist die Berücksichtigung der Grundprinzipien und Umsetzung einzelner zielführender Faktoren. Inklusion kann in diesem Kontext als Prozess verstanden werden: Erste Schritte ermöglichen weitere. So lernen Menschen schrittweise mit Vielfalt zu leben und sie wertzuschätzen. Inklusion hat mit der Einstellung aller Menschen zu tun und diese ändert sich nicht von einem Moment auf den anderen. Es ist unerläßlich, dass inklusive Maßnahmen in Abstimmung mit lokalen Fachkräften (mit Behinderungen) gestaltet werden und Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen in die Planung und Umsetzung einbezogen werden.
Eine fundierte Auseinandersetzung mit den theoretischen und praxisnahen Grundlagen ist notwendig, um die inklusive Gestaltung von entwicklungspolitischen Maßnahmen, zu der sich Österreich mit der Unterzeichnung der UN Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UNCRPD, Präambel und Artikel 32) im Jahre 2007 und der Ratifizierung im Jahre 2008 bekannt hat, endlich umzusetzen.
Literatur (Auswahl):
o Emmett T.: Disability, poverty, gender and race. In: Watermeyer B et al., eds. Disability and social change: a South African agenda. Cape Town, HSRC Press, 2006
o Fritz D et al.: Making poverty reduction inclusive: experiences from Cambodia, Tanzania and Vietnam. In: Journal of International Development, 2009, 21: 673-684
o Trani J, Loeb M. Poverty and disability: a vicious circle? Evidence from Afghanistan and Zambia. Journal of International Development, 2010
Links:
o AG Globale Verantwortung: Konsenspapier Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe. 2012:
https://www.globaleverantwortung.at/images/doku/aggv_konsenspapier_november2012_final.pdf
o UN. UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities (UNCRPD). 2006: https://www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-e.pdf
o WHO/World Bank. World Report on Disability. 2011: https://whqlibdoc.who.int/publications/2011/9789240685215_eng.pdf?ua
Die Autorin studierte Pädagogik/Sonder- und Heilpädagogik an der Universität Wien und der HU Berlin. Derzeit ist sie Universitätsassistentin und Dissertantin am Institut für Bildungswissenschaft, Arbeitsbereich Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik, der Uni Wien (Mitarbeit in den internationalen Forschungsprojekten CLASDISA und RESPOND-HER, Lehrtätigkeit).
Forschungsschwerpunkte: Behinderung im Kontext von Kultur(en), Religion, Gender und Umwelt. Weiters ist sie Mitglied der AG Behinderung und Entwicklung (Globale Verantwortung). Kontakt: michelle.proyer@univie.ac.at
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