Der Autor zeigt in einer dreiteiligen Serie Widersprüche zwischen
Arbeit und Kapital auf. Seine demokratietheoretische Analyse knüpft dabei an seinen Vortrag bei der Dritten Österreichischen Entwicklungstagung an. Teil II: ArbeiterInnendemokratiekonzepte.
Die im Industriekapitalismus entstandene ArbeiterInnenbewegung hatte die Bedeutung der Eigentumsfrage für die gesellschaftlichen Zustände erkannt. In ihren Hauptströmungen erlangten (vor allem in Mitteleuropa nach den politischen Zusammenbrüchen der beiden Weltkriege) wirtschafts- und betriebsdemokratische Zielvorstellungen eine größere Bedeutung.
Alle diese ArbeiterInnendemokratiekonzepte lassen sich in folgende Grundmuster zusammenfassen:
· Das rätedemokratische Konzept setzte vor allem beim gesellschaftlichen Kern, der Arbeit, an. Diese war die maßgebliche Legitimation zur Demokratiefähigkeit und zielte auf die Sphäre der Produktion ab. Damit wurde der Gegensatz zum bürgerlichen Parlamentarismus offenkundig. Er hatte als Zensuswahlrecht die Bühne der Geschichte betreten, bei dem der materielle Besitz die Legitimation zur Demokratiefähigkeit abgab und dessen Umfang für das Stimmgewicht maßgeblich war (was heute noch im Aktienwesen fortdauert), und das vor den Toren von Fabrik und Büro endete.
Erst durch die ArbeiterInnenbewegung war durch das von ihr erkämpfte allgemeine Wahlrecht der bürgerliche Parlamentarismus bis an seine Grenzen ausgeweitet worden. Die Vorstellung des jungen Marx (zu dessen Zeit das allgemeine Wahlrecht noch in weiter Ferne lag), "wenn der Nichtbesitzende zum Gesetzgeber des Besitzenden geworden ist" (MEW 1: 354), würde das "Privateigentum (an den Produktionsmitteln; Ergänzung des Autors) ideell aufgehoben" (MEW 1: 354), war zwar theoretisch folgerichtig, aber praktisch unzutreffend. Kaum war das allgemeine Wahlrecht errungen, hatten die Parlamente weniger zu entscheiden als zuvor.
Von seinem Ansatz her bedeutete das rätedemokratische Konzept einen Eingriff in die Primärverteilung, weil es auf die Verteilung des Mehrwerts bereits in den Produktionsstätten selbst abstellte. Es zielte auf die Aufhebung des funktionellen Einkommens für Kapital und damit auf die Beseitigung des Kapitalverhältnisses.
· Das wirtschaftsdemokratische Konzept strebte einen umfassenden gesamtgesellschaftlich-demokratischen Aufbau an, der durch die Ausdehnung der Demokratie auf das Wirtschaftsleben gewährleistet werden sollte. Anstoß war die Erfahrung, dass die politische Demokratie nicht automatisch auch die wirtschaftliche Befreiung der arbeitenden Menschen mit sich gebracht hat. Dem Konzept lag die Absicht zu Grunde, die bislang vagen Vorstellungen der ArbeiterInnenbewegung über die Neuordnung von Wirtschaft und Gesellschaft unter kapitalistischen Ausgangsbedingungen zu konkretisieren.
Ihre Elemente sollten die wirtschaftlichen Selbstverwaltungskörperschaften, die öffentlichen Unternehmen, die Konsumgenossenschaften und die gewerkschaftlichen Eigenbetriebe sein, um eine Demokratisierung der Organe der staatlichen Wirtschaftspolitik, der Arbeitsverhältnisse und des Bildungswesens zu bewirken. Wirtschaftsdemokratie war als Weg zur Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft gedacht, bei dessen Bewältigung BetriebsrätInnen eine bedeutende Aufgabe zu erfüllen hatten.
Das wirtschaftsdemokratische Konzept zielte darauf ab, die arbeitende Klasse zu befähigen, den bürgerlichen Parlamentarismus für ihre eigenen Interessen zu nutzen, um die bloß politische Demokratie zu einer sozialen auszugestalten. Es setzte in einzelnen Bereichen bei der Primärverteilung, in anderen Bereichen bei der Sekundärverteilung an.
Diese beiden Konzepte wollten die demokratischen Grundlagen der Gesellschaft erschließen und waren von sozialistischen Vorstellungen inspiriert. Sie wurzelten in der Theorie des wissenschaftlichen Sozialismus und in den Überlegungen verschiedener sozialistischer Strömungen wie Anarchismus, ArbeiterInnenkontrolle, Gildensozialismus, Libertärsozialismus, Syndikalismus und Trotzkismus. Sie waren daher in der Zeit um den Ersten Weltkrieg keineswegs neu, wurden aber durch seinen Ausgang zu einer konkreten Perspektive aktualisiert.
Die historischen Umstände gestatteten jedoch nur ein vorübergehendes Aufflackern derartiger Versuche, eine nachhaltige Verwirklichung scheiterte am Widerstand der Besitzenden und ihrer politischen Verbündeten (sowohl in den Verlierer- als auch in den Siegerstaaten) sowie an eigenen Fehlern, aus denen zu lernen die Zeit fehlte.
· Das Mitbestimmungskonzept hingegen, das in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurzelt, versucht unter grundsätzlicher Anerkennung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaft die Wahrung so genannter ArbeitnehmerInneninteressen durch (Minderheits-)Beteiligungen an unternehmerischen Entscheidungsorganen und überbetrieblichen Wirtschaftskommissionen zu gewährleisten. (Dass diese Interessen durch die kapitalistische Dynamik fortwährend ausgehöhlt werden, zeigt nicht nur die Geschichte der deutschen Montan-Mitbestimmung. Auch gegenwärtig erleben wir diesen gesellschaftlichen Grundzug wieder ganz deutlich. Der Befund hinsichtlich des österreichischen Betriebsrätegesetzes zeigt ebenfalls, dass die grundsätzliche Unterlegenheit der Arbeit gegenüber dem Kapital nicht gemildert wird.)
Dass es in Teilen Europas bis in die frühen 1980er Jahre hinein (wenn auch immer weniger) wirksam blieb, hängt sowohl mit der politischen Angeschlagenheit des Kapitalismus durch seinen Rückfall in die Brachialgewalt des Faschismus als auch mit dem erstarkten Selbstbewusstsein der ArbeiterInnenbewegung zusammen. Zusätzlich veranlasste das Vorhandensein eines nichtkapitalistischen Staatenblocks (der sich selbst als "sozialistisch" bezeichnete) die ProtagonistInnen des Kapitalismus, sich gegenüber den Mitbestimmungsforderungen von Gewerkschaften "aufgeschlossener" und "kooperativer" zu verhalten. Ein Verhalten, das durch die Wiederaufbau- und Nachholbedarfsökonomie der ersten Nachkriegsjahrzehnte wirtschaftlich begünstigt wurde.
Das Mitbestimmungskonzept, das im (west-)deutschen Montan-Mitbestimmungsgesetz seine deutlichste Ausprägung erfahren hatte, legte das Schwergewicht auf die Sekundärverteilung, strebte aber bei der Legitimierung der unternehmerischen Herrschaftsfunktionen eine quasi-paritätische (Aufsichtsrat) bzw. Drittelbeteiligung (Vorstand) an. Es war durch eine starke Präsenz der ArbeiterInnenbewegung im bürgerlich-parlamentarischen System sowie durch die erwähnten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abgesichert. Unter dieser Konstellation vollzog sich die Entwicklung zum so genannten Wohlfahrtsstaat als vorübergehendem "historischem Kompromiss" zwischen Kapital und Arbeit.
Der Beitrag wurde von der Redaktion aus technischen Gründen marginal gekürzt.
Quellen
Marx, Karl: Zur Judenfrage. In: Marx-Engels-Werke, Band 1, Berlin 1976 [1844], S. 347-377. (zitiert als MEW 1).
Lesen Sie in Teil III der Serie: Strukturwandel des Kapitals
Der Autor ist Mitarbeiter der mitbestimmung – zeitschrift für demokratisierung der arbeitswelt