Der Autor zeigt in einer dreiteiligen Serie Widersprüche zwischen
Arbeit und Kapital auf. Seine demokratietheoretische Analyse knüpft dabei an seinen Vortrag bei der Dritten Österreichischen Entwicklungstagung an.
Der Zusammenhang von Arbeit und Demokratie wird durch die Beziehung zwischen Arbeit und Kapital auf den Kopf gestellt, weil Kapital verdinglichter Ausdruck eines undemokratischen Grund"sach"verhalts ist.
Herrschaftsinstrument Kapital
Kapital ohne Arbeit gibt es nicht (Arbeit ohne Kapital schon). Kapital verdankt sein Dasein der Arbeit (der selbstbewirkten Auseinandersetzung der Menschen mit ihrer äußeren und inneren Natur). Diese speist als "lebendiger Gärungsstoff" (MEW 23: 200) das Kapital, das selbst bloß "verstorbne Arbeit" (MEW 23: 247) ist, "die sich nur vampyrmäßig belebt durch Einsaugung lebendiger Arbeit" (MEW 23: 247), wie Friedrich Engels und Karl Marx in ihrem gemeinsamen Hauptwerk Das Kapital schreiben. Daher ist das Kapital keine Sache, "sondern ein durch Sachen vermitteltes gesellschaftliches Verhältnis zwischen Personen" (MEW 23: 793), das sich wesensmäßig als "Kommando über unbezahlte Arbeit" (MEW 23: 556), also als undemokratischer Vorgang, fassen lässt, durch den sich KapitaleignerInnen die Ergebnisse der Leistungen der Arbeitenden aneignen.
Demzufolge beruht das durch Kapitalinteressen (durch die Interessen der KapitaleigentümerInnen als "ökonomische Charaktermasken" (MEW 23: 591) und als "personifiziertes Kapital" (MEW 25: 827)) geprägte gesellschaftliche Verhältnis auf in den Strukturen versteckter (verdinglichter) Gewalt, durch die Herrschaft und Unterordnung bewirkt und aufrecht erhalten werden.
Auf dieser nicht bloß demokratielosen, sondern vielmehr antidemokratischen Grundlage laufen die gesellschaftlich-wirtschaftlichen Vorgänge ab, wonach
- eine große Masse
- mit ihrer verkauften Arbeitskraft
- ein ihr unbekannt bleibendes Mehrerzeugnis schafft
- zugunsten einer Minderheit,
- die als Gegenleistung dafür über sie herrscht.
Demokratisierung und Herrschaftssicherung
Der Demokratiemangel des Kapitalismus steht im Widerspruch zu dessen Etablierung, die von Demokratisierungsbestrebungen begleitet war.
Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung von Gewerbe und Handel wuchsen das gesellschaftliche Gewicht des städtischen BürgerInnentums und seine politische Stoßkraft. Es setzte seit dem 11. Jahrhundert gegenüber der Feudalgewalt seine genossenschaftliche Mitwirkung durch die von ihm gegründeten Zünfte in der städtischen Verwaltung und die kommunale Selbstverwaltung durch. Und es war die treibende Kraft für die Herausbildung der modernen Nationalstaaten als geographischen Rahmen für die industrielle Betätigung, der zunehmend durch den Parlamentarismus, die Kategorie der "demokratischen Öffentlichkeit", politisch organisiert wurde.
Andererseits beruhte schon der Aufstieg des BürgerInnentums auf der sozialen Aufspaltung, da die Zunftmitglieder die Leitung von Herstellungsprozessen für sich monopolisierten. Die ausführenden Tätigkeiten überließen sie abhängigen Lohnkräften. An ihren eigenen Geräten und Apparaturen arbeiteten also besitzlose Andere.
Das BürgerInnentum zog dadurch nicht nur die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse (die wirtschaftliche Grundlage seiner Herrschaft) an sich, sondern gewann auch die Zeit zur Ausübung seiner gesellschaftlich-wirtschaftlichen Herrschaftsfunktionen.
So setzte bereits damals "die sogenannte ursprüngliche Akkumulation" ein, die "nichts als der historische Scheidungsprozeß von Produzent und Produktionsmittel" ist, wie es im Kapital heißt (MEW 23: 742). Daraus leitet sich die Bedeutung des Charakters des Eigentums an den Produktionsmitteln her. Ob er (überwiegend) gesellschaftlich oder individualistisch-privat ist, bedingt wesentlich die Beschaffenheit gesellschaftlicher Verhältnisse und ihren politischen Rahmen. Dieses Prinzip individualistischer Aneignung von gesellschaftlichen Leistungsergebnissen wurde inzwischen durch die Rechtsordnung abgesichert und wird durch "ideologische Apparate" als "vernünftig" und "dem Allgemeinwohl dienend" propagiert.
Grundmuster des Wirtschaftens
Die Zweiteilung (Dichotomie) zwischen Leistung und Aneignung spiegelt sich auch in den beiden Grundmustern des Wirtschaftens wider:
- Gemeinwirtschaftlichkeit: Niemand kann bei wirtschaftlichen Handlungen zu Lasten anderer (Erwerbs-)Vorteile für sich erzielen.
- Eigenwirtschaftlichkeit: Wirtschaftliche Handlungen werden mit der Absicht unternommen, (Erwerbs-)Vorteile für sich ohne Rücksicht darauf zu erzielen, zu wessen Lasten sie gehen.
Und sie setzt sich in den Grundmustern der Überschussverteilung fort: Überschussgüter werden entweder
- von der Gemeinschaft, die sie hervorgebracht hat, nach bestimmten (von der Gemeinschaft selbst festgelegten) Regeln ebenso gemeinschaftlich genutzt beziehungsweise verbraucht oder
- von einer Person oder Wirtschaftseinheit auf eine andere Person oder Wirtschaftseinheit übertragen, wobei diese Übertragung
- entweder als Raub, also als erzwungene Hergabe und gewaltsame Aneignung,
- oder als Tausch, also als Verkauf und Kauf auf einem Markt (Vertrag durch schlüssige Handlungen)
stattfinden kann.
Öffentlichkeit und Klasseninteresse
Gegenüber dem feudalen Fürstenstaat war die bürgerliche Öffentlichkeit eine "Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute" (Habermas 1975: 42). Sie erfuhr durch die Fortschritte zum Parlamentarismus und vor allem mit der Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts einen Strukturwandel zum "Wählerpublikum in den sozialstaatlichen Massendemokratien" (Habermas 1975: 252), wie Jürgen Habermas in seinem Buch Strukturwandel der Öffentlichkeit diagnostizierte. Damit wurden aber die Wirtschaftsinteressen der besitzenden Minderheit tendenziell bedroht.
Das BürgerInnentum an der wirtschaftlichen Macht floh deshalb die von ihm eingeführte Kategorie "Öffentlichkeit". Es maß dem "öffentlichen Organ" Staat allenfalls die Rolle des ideellen Gesamtkapitalisten zu, der die "Gemeinkosten" der kapitalistischen Produktion zu übernehmen und Ordnungsfunktionen zum Schutz des (Privat-)Eigentums, zur Bereitstellung von Arbeitskräften, zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und zur Ausdehnung der Märkte auszuüben hatte. Aber die Demokratie sollte auf den politischen Bereich und den repräsentativ-parlamentarischen Rahmen beschränkt bleiben und sich nicht in die wirtschaftliche Betätigung des Bürgertums einmischen, geschweige denn gar in die Betriebe hinein vordringen.
So gleicht die bürgerlich-parlamentarische Demokratie mit ihrer formalen Stimmengleichheit einem ebenen, aber trügerischen Wasserspiegel, der eine stille Harmonie vortäuschend die Untiefen sozialer Missverhältnisse überdeckt.
Quellen
Habermas, Jürgen: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu
einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. Neuwied/Berlin, 1975
[1962].
Marx, Karl: Das Kapital. 3 Bände. In: Marx-Engels-Werke, Bände 23 bis 25, Berlin 1968 [1867], 1969 [1885] und 1972 [1894]. (zitiert als MEW 23 bis 25).
Lesen Sie in Teil II der Serie: Konzepte für ArbeiterInnendemokratie
Der Autor ist Mitarbeiter der mitbestimmung – zeitschrift für demokratisierung der arbeitswelt