In einer dreiteiligen Serie erzählt der Autor die Geschichte des öffentlichen Bibliothekswesens in Wien. Teil II: Austrofaschismus und deutscher Faschismus.
1934 übernahm der Verein Arbeiterbüchereien die Trägerschaft der durch den faschistischen Ständestaat beschlagnahmten Arbeiterbüchereien. Neben den sozialdemokratischen BibliothekarInnen blieb auch die Mehrheit der LeserInnen dem Betrieb fern. Obmann des Trägervereines war der Wiener Volksbildungsreferent Karl Lugmayer, der mit den Worten vom "Standrecht der Bücherauswahl" einer literarischen Säuberungspolitik den Weg wies. Auf dem Gebiet der Volksbildung gab es aber während des autoritären Ständestaates auch der Diktatur distanziert gegenüberstehende Personen, die versuchten, Einfluss zu gewinnen und mit legaler Kulturarbeit Widerstand zu leisten. Der bekannteste Vertreter dieses Konzeptes war der Bildungsreferent der Arbeiterkammer Viktor Matejka, der immer wieder versuchte, literarische Zensurmaßnahmen zu verhindern. Auch im Verein Arbeiterbüchereien wurde von der Leitung eine ähnliche Linie verfolgt. Diese Bemühungen waren den bestimmenden Kräften des Regimes ein Dorn im Auge und so wurde 1936 diesen Bestrebungen ein Ende gesetzt. Der Wiener Bürgermeister Richard Schmitz griff durch, und im Juli 1936 wurde ein neues Wiener Volksbildungsgesetz beschlossen.
Kommunalisierung der Büchereien
Der Verein Arbeiterbüchereien wurde von der Stadt Wien übernommen und als kommunale Dienststelle der Städtischen Sammlungen unter eine neue Leitung gestellt. Eine der ersten Maßnahmen war die Erstellung von Sperrlisten, die alle bisherigen Zensurmaßnahmen in den Schatten stellten. Insgesamt wurden 1500 Titel auf den Index gesetzt. Neben den Restbeständen an sozialistischer Literatur wurden die psychoanalytischen Schriften entfernt und ebenso wissenschaftliche Werke von Kant, Rousseau, Herder, Sombart und Keynes, um nur eine kleine Auswahl anzuführen. Autoren der Weltliteratur wie Boccaccio, Balzac, Dostojewskij, Hauptmann, D.H. Lawrence und Döblin landeten ebenso auf den Sperrlisten wie Karl Kraus oder Kurt Tucholsky. So ergibt sich für Wien die historische Besonderheit, dass die Kommunalisierung des öffentlichen Büchereiwesens unter einem autoritären politischen System vollzogen wurde, das auf die Strukturen der sozialdemokratischen Arbeiterbüchereien aufbauen konnte. Das blieb nicht ohne Konsequenzen für die spätere Entwicklung.
Nationalsozialistische Diktatur
Erinnerte bis 1938 noch der offizielle Titel Arbeiterbüchereien der Stadt Wien an die Vergangenheit, so wurde unter nationalsozialistischer Herrschaft die Bezeichnung Städtische Büchereien eingeführt. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde die literarische Säuberungspolitik intensiviert; ihr fielen die Bücher der noch im Bestand gebliebenen jüdischen AutorInnen zum Opfer. Nach dem Novemberpogrom 1938 wurden alle jüdischen LeserInnen von der Benutzung der Büchereien endgültig ausgeschlossen. Die BibliothekarInnen waren zum allergrößten Teil dieselben geblieben – ein Indiz dafür, wie groß der Bruch bereits 1934 gewesen war: BibliothekarInnen linker Gesinnung oder jüdischer Herkunft zählten bereits vor 1938 zu den großen Ausnahmen. Als Leiter der Städtischen Büchereien wurde Hans Ruppe bestellt. Der Österreicher Ruppe war als überzeugter Nationalsozialist bereits mehrere Jahre im Bibliothekswesen des Dritten Reiches tätig gewesen und trat mit einem entsprechenden ideologischen Konzept das Amt an. Als Schüler des deutschen Bibliothekstheoretikers Walter Hofmann implantierte er dessen System der Steuerung und Reglementierung des Leseverhaltens in Wien. Ruppes Ehrgeiz war es, den belletristischen Buchbestand zu reduzieren und das Sachbuch, nicht zuletzt im Dienst der NS-Weltanschauung, zu fördern. Ab Dezember 1941 durfte pro Büchereibesuch nur mehr ein Roman entlehnt werden. War bereits während des Ständestaates die Benutzung der Büchereien zurückgegangen, so sank durch solche Maßnahmen die Zahl der LeserInnen und Entlehnungen weiterhin dramatisch. Die Kommunalisierung wurde in der NS-Zeit vorangetrieben und für die bis dahin unter Spesenersatz tätigen MitarbeiterInnen sukzessive fest besoldete Dienstposten geschaffen. Die BibliothekarInnen hatten eine Ausbildung an einer der deutschen Volksbüchereischulen zu absolvieren. So vollzogen sich die Kommunalisierung und ein gewisser Ansatz zur Professionalisierung parallel zur Zerstörung der demokratisch orientierten Volksbildung während des Austrofaschismus und der Zeit der NS-Diktatur. Eine Folge davon war, dass auch später technisch-organisatorische Konzepte stets vor einer inhaltlichen Zielbestimmung bibliothekarischer Arbeit rangierten.
Lesen Sie in Teil III: die Zweite Republik.
Der Autor ist Bibliothekar der Büchereien Wien.