Von 14-16 September 2007 fand in Brno das "Transborder Laboratory for
Cooperation from Below" statt. Dieses "Diskussionslabor" wurde vom
Economy and Society Trust (EST), Paulo Freire Zentrum, Insitute for
Studies in Political Economy (IPE) und von den EU Forschungsprojekten
Demologos und Kartarsis organisiert. Teil I.
WissenschafterInnen und AktvistInnen aus Australien, Belgien, Brasilien, Großbritannien, Ősterreich, der Tschechischen Republik, der Slovakei und Ungarn diskutierten drei Tage lang über Möglichkeiten und Grenzen von grenzüberschreitenden Kooperationen von unten. Das Seminar war in fünf thematische Halbtage gegliedert.
Matyas Benyik (Attac Ungarn) leitete eine Diskussion zur Normsetzung von oben ein. Er referierte über die Rolle der Vereinten Nationen (UNO) und der Welthandelsorganisation (WTO) im Festsetzen von Normen. Benyik monierte, dass es keine Kooperation zwischen der UNO und der WTO gebe, was eine Herausforderung für die Menschenrechtssituation weltweit darstelle. Die WTO sei zwar formal demokratisch (ein Land, eine Stimme), mit einvernehmlichem Beschluss bei Rat und amtlichen Konferenzen. Jedoch gebe es undemokratische Elemente auf der informellen Ebene. Für Entwicklungsländer könne es schwierig sein, Zugang zu den Ländern des Zentrums zu bekommen, während geschäftliche Interessengruppen oft mehr Zugang zu wichtigen Entscheidungsstrukturen hätten als BürgerInnengruppen. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurden Problemlösungsvorschläge erarbeitet, fokussiert auf das Beispiel der Afrikanischen Union (AU) und der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NRO), die Entwicklungsländer beraten.
Die Rolle der Europäischen Union (EU) im Prozess der Normsetzung wurde auch sehr kritisch beurteilt. Wie Benyik erklärte, haben die Mitgliedsstaaten oft sehr wenig Kompetenz. Die politischen Prozesse der EU seien sehr bürokratisch und daher oft nicht besonders transparent. Mitgliedsstaaten hätten zwar de jure ein großes Mitspracherecht, de facto würde sich dies aber auf wenige Teilbereiche beschränken.
Werner Raza (Arbeiterkammer Wien) gab einen aufschlussreichen Űberblick über die von der WTO forcierte neo-liberale Politik. Entscheidungen die im WTO-Rahmen fielen (z.B. über Privatisierungen) seien nur schwer umzukehren.
Menschenrechte, zum Beispiel das Recht auf Gesundheit, würden oft zugunsten von WTO-Regulierungen nachrangig behandelt, während wirtschaftliche Aspekte die höchste Priorität hätten. Die Vereinbarungen im Rahmen des General Agreement on Trade in Services (GATS) und des Trade Related Intellectual Property Rights (TRIPS), seien durch weit reichende Liberalisierungen gekennzeichnet. Eine Lösung, wenngleich eine unwahrscheinliche, sei es, die UNO selbst mit der Verantwortung für mulilaterale Vereinbarungen zu betrauen.
EU Reformvertrag
Die Debatte um den EU-Reformvertrag begann mit einem Expertenkommentar von Gerald Oberansmayr (Werkstatt Frieden & Solidarität, Linz/Austria). Er betonte dabei, wie (wenig) sich der Reformvertrag vom ursprünglichen Vertrag (dem so genannten "Verfassungsvertrag") unterscheide und was er für die Mitgliedsstaaten bzw. die EU-BürgerInnen bedeute. Die Diskussion konzentrierte sich auf militärische Aspekte des neuen Vertrages, das Streben der EU ein "global player", eine "Supermacht" zu werden, wurde problematisiert. Dieser Reformvertrag enthalte viele militärische Verpflichtungen für alle Mitgliedsstaaten, und gebe der EU das Recht, Kriege ohne UNO-Mandat zu führen. Dieser EU-Vertrag würde einen rechtlichen Rahmen festlegen der Menschen, die innerhalb der EU für Abrüstung kämpfen, in eine schwierige Situation brächten, weil sie sich dann auβerhalb geltenden Rechtes bewegen würden. Die Folge wäre, dass effektiver Widerstand von auβerhalb der EU kommen müsste, z.B. von amerikanischen Friedensbewegungen, oder einer Allianz für Frieden, und weltweiter sozialer Bewegungen und Antiglobalisierungsbewegungen. Oberansmayr argumentierte, dass angesichts dieser vertraglichen Perspektive sogar ein Austritt aus der EU nicht ausgeschlossen werden solle. Die zunehmende Militarisierung der EU stehe im Widerspruch zur österreichischen Verfassung bzw. der österreichischen Neutralität.
Link zum Reader des Seminars (pdf, 422.22 KB)