In der Diskussion um Fragen sozialer Gerechtigkeit nimmt die Erbschaftsdebatte eine zentrale Rolle ein. Viele Stimmen plädieren für eine Erhöhung der Erbschaftssteuer, aber es stehen auch Forderungen nach einer generellen Abschaffung des Erbes im Raum. Im Rahmen der IPW Lectures der Universität Wien hielt der Philosoph Stefan Gosepath einen Vortrag zu diesem Thema. Dabei skizzierte er seine Idee einer freiheitsfunktionalen Eigentumstheorie, die eine (lebens-)zeitliche Befristung des Rechts auf Privateigentum vorsieht.
Stefan Gosepath ist Professor für praktische Philosophie an der Freien Universität Berlin. In seiner Arbeit befasst er sich unter anderem mit den Themen Gerechtigkeit und Gleichheit. So auch als Teil einer Forschungsgruppe, die sich im von der Volkswagen-Stiftung geförderten Projekt „The Deserving Rich“(dt. „Die verdienten Reichen“) mit der Reproduktion von Wohlstand in Deutschland auseinandersetzt. Im Zentrum des Vortrags stand die Frage: Inwiefern gefährden Erbschaften aufgrund ihres Beitrags zur Vermögens- und Machtkonzentration unsere Demokratie?
Erbe als Problem der Gerechtigkeit.
In der öffentlichen Debatte um Erbschaft steht meist die Frage im Vordergrund, ob es eine Erhöhung der Erbschaftssteuer braucht. Argumente gegen eine solche Erhöhung machen häufig die Rechte des Eigentums stark und heben den Wert der Familie hervor. Befürworter*innen einer höheren Erbschaftssteuer berufen sich dagegen oft auf Chancengleichheit, sowie das Argument, dass vererbtes Vermögen die Schere zwischen arm und reich weiter öffnet. In seinem Vorschlag ging Stefan Gosepath noch einen Schritt weiter: Er forderte die Abschaffung des Erbes.
Aus seiner Sicht stellt jedoch nicht der Akt des Erbens oder Vererbens selbst eine intrinsisch falsche oder unmoralische Praxis dar. Vielmehr seien die Folgen als ungerecht zu beurteilen. Denn durch Erbschaft würden insbesondere fünf Prinzipien der Gerechtigkeit verletzt: Chancengleichheit, Verdienstprinzip, demokratische Gleichheit, relationale Gleichheit und ökonomische Gleichheit. Die dadurch immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich sollte daher unter Berufung auf die gemeinschaftlichen Grundwerte von Freiheit, Gleichheit und Solidarität wieder geschlossen werden. Zielführend könne dabei lediglich die Abschaffung des Erbes sein, weil dadurch die Einhaltung der Gerechtigkeitsprinzipien wieder hergestellt werden könne.
Die Rolle des Privateigentums.
Das Recht auf Eigentum bildet einen wesentlichen Ausgangspukt für die Verteidigung der Erbschaft. Denn aus einem begründeten Anspruch auf Eigentum lässt sich auch leicht ein begründeter Anspruch auf die Weitergabe dieses Eigentums ableiten. Stefan Gosepath argumentierte in diesem Zusammenhang jedoch anders. Seine Strategie bestand darin, aufzuzeigen, dass aus den gängigen Eigentumstheorien – die hauptsächlich freiheitsbasiert sind – widersprüchliche Konsequenzen gezogen werden können. Freiheit gelte als zentrale Säule liberaler Demokratien. Gleichzeitig sei diese Freiheit nur dann etwas wert, wenn man die materiellen Ressourcen besitzt, um von ihr Gebrauch machen zu können. Somit werde deutlich, dass dem Eigentum eine funktionale Rolle zukommt: Eigentum als Mittel, um die eigene Freiheit zu sichern. Da nun die Inanspruchnahme der eigenen Freiheitsrechte auf die Dauer des Lebens beschränkt sei, müssten auch Ansprüche auf privates Eigentum mit dem Tod verfallen. Denn es wäre nicht mehr notwendig, die eigenen Freiheitsrechte durch das Eigentum zu sichern, wenn man gestorben ist. Daraus folge letztendlich, dass mit dem Tod auch das Recht auf Eigentum verschwindet – bleiben würde damit ein auf die Lebensdauer zeitlich befristetes privates Eigentumsrecht.
Gosepaths These ist, dass durch diese Argumentationslinie eine Inkonsistenz der theoretischen Position der geläufigen Eigentumstheorien aufgezeigt werden kann. Aus einer Position, die den Eigentumsbegriff eigentlich stärken und das Recht auf Erbschaft erhalten will, könne eine Schlussfolgerung abgeleitet werden, die das genaue Gegenteil verlangt.
Konsequenzen: Delegitimierung hoher Erbschaften.
Mit seinen moralphilosophisch radikalen Argumenten stellt Stefan Gosepath die hegemonialen Denkweisen zum Thema Erbschaft in Frage. Nicht mehr wer sich für eine höhere Besteuerung von Erbschaften oder deren komplette Abschaffung ausspricht, sollte demnach seine Position begründen müssen. Vielmehr müsste Erbschaft als moralisch ungerechtfertigter Zufall verstanden werden, der damit immer auch eine entsprechende Begründung erfordert. Wenn etwa die Übertragung von bestimmten Vermögenswerten weiterhin ermöglicht werden sollte, müssten Ausnahmen definiert werden: Eine Uhr, die bereits seit Generationen innerhalb der Familie weitergereicht wird, oder das alte Haus der Großmutter könnten so aufgrund ihrer sentimentalen Bedeutung von einer Abschaffung des Erbes ausgenommen werden, während die Vererbung von hohen Vermögen ihre Legitimität verlieren würde. Denn letztere Praxis bringt Ungerechtigkeiten hervor und zementiert diese.
Daraus folgen natürlich einige Fragen in Bezug auf die Verteilung des nun nicht mehr privat vererbten Vermögens: Für Gosepath muss in diesem Zusammenhang beispielsweise das Konzept der Grunderbschaft diskutiert werden. Dieses sieht vor, dass ab einem bestimmten Alter alle Bürger*innen eines Landes einen bestimmten Geldbetrag erhalten sollen, der sich aus dem Topf der Erbschaftssteuern oder der gesamten vererbten Vermögenswerte schöpfen lässt. Mit diesem Betrag solle ein ausgewogenerer materieller Ausgangspunkt für alle Menschen geschaffen werden. Denn durch Umverteilung könnten alle besser gestellt werden, anstatt durch die Weitergabe von hohen Vermögen von Beginn an unterschiedliche Ausgangspositionen zu schaffen.
Der Autor ist Praktikant im Paulo Freire Zentrum. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at.
Titelbild © unsplash, Annie Spratt.
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