Ware Mensch. Frauenhandel und die Rechte der Betroffenen

Frauenhandel, Prostitution, Schlepperei wann spricht man von was und wie wird in Österreich damit umgegangen? Die Amnesty International Academy veranstaltete am Sonntag, 19. April 2009, einen Workshop zu diesem Thema.Kurz nach zehn Uhr wurden die WorkshopteilnehmerInnen von Irene Planer, Vorstandsmitglied bei Amnesty International, begrüßt und in das Thema eingeführt: 81 Prozent der von Menschenhandel betroffenen Personen weltweit sind Frauen. Doch ab wann spricht man von Frauenhandel? Muss ein Fall mit Prostitution zusammenhängen oder reicht es, wenn es sich um eine Frau handelt? Die 16 TeilnehmerInnen, darunter ein Mann, wurden nach der Begrüßung aufgefordert, in Form eines Brainstormings Wünsche, Ziele und Fragen aufzuschreiben, die sie sich von der Veranstaltung erwarteten. Diese deckten sich weitgehend mit dem von den Vortragenden Julia Planitzer und Evelyn Probst vorbereiteten Programm.

Was ist Frauenhandel eigentlich?

Nach einem kurzen Kennenlernspiel wurden die TeilnehmerInnen in vier Kleingruppen aufgeteilt. In jeder wurde ein vermeintlicher Fall von Frauenhandel diskutiert. Maria aus Togo beispielsweise wurde unter Vorspielung falscher Tatsachen vom Franzosen Robert in Frankreich festgehalten und musste dort als papierlose Arbeitssklavin arbeiten. Die anderen Fälle handelten von Frauen aus Osteuropa und Lateinamerika, die zur Prostitution gezwungen wurden und ein weiterer Fall von Zwangsarbeit gegen ein minderjähriges Mädchen in Thailand. Die TeilnehmerInnen hatten nun die Aufgabe zu argumentieren, ob und warum ihr Fall ein Fall von Frauenhandel sei. Darüber wurde in den einzelnen Gruppen lange beraten. War der Fall von Maria nur ein Fall von Sklaverei, oder doch Frauenhandel obwohl keine Organisation dahinter stand und Robert bis auf ihren Pass, den er bezahlt hatte, niemandem Geld gegeben hat? Eine rege Diskussion wurde auch in der großen Gruppe geführt, nachdem die Kleingruppen ihre Argumente vorbrachten. Schließlich lösten die Vortragenden die Fälle auf: Es handelte sich bei jedem Fall um Frauenhandel. Von Frauenhandel spreche man immer, wenn Frauen betroffen sind. Juristisch gesehen spielen natürlich auch andere Aspekte, wie Ausbeutung, Betrug, Vorspielung falscher Tatsachen, Sklaverei usw. mit.

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Evelyn Probst und Julia Planitzer (Foto: Nadine Mittempergher)

Die Gesetzeslage in Österreich und weltweit

Julia Planitzer, Juristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, führte die TeilnehmerInnen in den juristischen Fachjargon ein, indem sie die offizielle Definition von Menschenhandel, internationale Rechtsinstrumente (z.B. das UN-Palermo-Protokoll oder das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels) sowie die österreichische Gesetzeslage erklärte. Erst seit 2004 sei auch Menschenhandel, der nicht mit Prostitution in Zusammenhang steht, in Österreich strafbar. Darunter fällt die Ausbeutung im Arbeitsbereich, beispielsweise im Haushalt, im Pflegebereich oder in der Landwirtschaft.

Den Referentinnen war es ein besonderes Anliegen, dass die KursteilnehmerInnen lernten, die vielen Begriffe, die in den Medien und in der Öffentlichkeit immer wieder vermischt und unbedacht gebraucht werden, richtig einzuordnen. Schlepperei und Menschenhandel werden oft fälschlicherweise miteinander verwechselt: Während Schlepperei freiwillig passiert und an der Staatsgrenze endet, werden beim Menschenhandel Mittel wie Gewalt, Nötigung, Betrug, Täuschung oder Machtmissbrauch eingesetzt. Außerdem endet letzterer nicht an der Grenze im Gegenteil: Nach dem Transport beginnt erst die Ausbeutung der Person.



Mehr Sensibilisierungsarbeit bei der Polizei

Bedürfnisse und Möglichkeiten der Frauen nach ihrer Befreiung oder Flucht, besonders in Österreich, standen in der zweiten Tageshälfte im Mittelpunkt. Evelyn Probst berichtete von ihrer Arbeit in der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (IBF), ein Arbeitsbereich der LEFÖ (Lateinamerikanische emigrierte Frauen in Österreich). LEFÖ-IBF ist die einzige Stelle, die im Bereich Frauenhandel arbeitet und staatlich anerkannt ist. Sie arbeitet direkt mit der Polizei zusammen. Stellt sich also im Rahmen von Razzien, Festnahmen oder Kontrollen heraus, dass eine Frau von Frauenhandel betroffen ist – eine Situation, die aufgrund mangelnder Sensibilisierung der Polizei selten vorkomme – wird sie von der Polizei direkt zu LEFÖ-IBF gebracht. Diese kümmert sich um Grundbedürfnisse, wie Wohnung, Geld, Gesundheits- und psychische Beratung sowie juristische Unterstützung und hilft den Frauen, einen Aufenthaltsbescheid zu bekommen, was auch in den meisten Fällen gelingt.

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WorkshopteilnehmerInnen (Foto: Nadine Mitempergher)

Politik und Medien

Vier Zeitungsartikel (siehe unten) über das Thema Prostitution sorgten im weiteren Verlauf für Diskussionsstoff. Die TeilnehmerInnen reflektierten, welche Verantwortung Politik und Medien hätten, um BürgerInnen aufzuklären und zu sensibilisieren. Daraufhin theoretisierte Evelyn Probst die Diskussion, indem sie vier politische Strategien definierte, wie mit dem Thema Prostitution umgegangen wird: Prohibition, Abolition (nicht die Opfer, sondern die Konsumenten werden bestraft), Regulation (Sexarbeiterinnen bekommen bestimmte Auflagen derzeit so in Österreich) und die Entkriminalisierung der Sexarbeit.



Was kann man selbst tun?!

Leider blieb am Schluss nicht mehr viel Zeit, um über Strategien und Möglichkeiten zu reden, die jedeR Einzelne hat, um Frauenhandel zu stoppen oder betroffenen Frauen zu helfen. In entsprechenden Organisationen aktiv werden, Hinhören, LeserInnenbriefe schreiben und Wissen weitergeben waren ein paar Punkte, die noch schnell genannt wurden, bevor der siebenstündige informative und interaktiv aufgebaute Workshop zu Ende ging.



Zeitungsartikel zum Thema Prostitution:

Die schwierige Lage männlicher Huren

Krise setzt Amsterdams Rotlicht-Viertel zu

Mit neuen Spielregeln gegen den Strich

Rom startet Aktion scharf gegen Straßenstrich

Die Autorin ist Mitglied des online-Redaktionsteams des Freire Zentrums.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik, Genderungerechtigkeit.