In einer dreiteiligen Serie skizziert die Autorin die
Privatisierungspolitik für Landeigentum anhand ausgewählter
afrikanischer Länder. Teil I: Landrechte,
Landreform und Privatisierung eine Einleitung.In den letzten zehn Jahren hat eine ganze Reihe von afrikanischen Ländern eine Reform ihres Landsektors in Angriff genommen. Der Begriff Landreform wird meist mit der Aufteilung von Großgrundbesitz in kleinere Einheiten zu Gunsten der wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerung assoziiert. Durch die Medien bekannt sind vor allem die Landreformen, bei denen die Rückgabe (Südafrika) bzw. Umverteilung (Südafrika, Simbabwe, Namibia) von Land, das während der Kolonialzeit enteignet worden war, im Vordergrund steht. In den meisten afrikanischen Ländern jedoch ist nicht die Umverteilung, sondern die Privatisierung von Land das dominierende Element der Landreform. Das ist beispielsweise in den beiden ostafrikanischen Ländern Tansania und Uganda der Fall, die beide in den späten 1990er Jahren neue Landgesetze verabschiedet haben, um die Privatisierung von Land voranzutreiben.
Der Hauptimpuls zur Privatisierung des Landsektors kommt von der Weltbank und anderen GeberInnen. Die BefürworterInnen dieser Politik gehen davon aus, dass die Registrierung von Land zur Aufnahme von Hypotheken führen würde, welche wiederum in die Landwirtschaft investiert werden würden. Das hätte in dieser Logik eine erhöhte Produktivität und eine Reduktion von Armut zur Folge. (Siehe dazu Teil 2 dieser Serie.)
Missverständliche Begrifflichkeiten
In den meisten afrikanischen Staaten existieren nach wie vor formales Recht und Gewohnheitsrecht nebeneinander bzw. diese überlappen oder widersprechen sich teilweise. Die Notwendigkeit zur Reform basiert weitgehend noch immer auf der Vorstellung, dass afrikanische Formen von Landbesitz ungeeignet sind, wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen. Der Zugang zu Land wird vor allem in den ländlichen Gebieten meist über Gewohnheitsrecht geregelt. Diese sogenannten customary systems, Landrechtssysteme, die auf Gewohnheitsrecht basieren, sind keineswegs statische Gebilde, sondern dynamisch und flexibel. Der Begriff customary system ist insofern problematisch, als er Homogenität innerhalb "des Systems" suggeriert und die bestehenden individuellen Handlungsspielräume, die von Männern wie von Frauen genutzt werden, negiert. Auf Deutsch wird diese Form von Landbesitz meist als "traditionelles Landhaltungssystem" bezeichnet, ein Begriff der ähnliche Schwierigkeiten mit sich bringt wie seine englischen Äquivalente.
Mittlerweile herrscht, zumindest unter ForscherInnen, allgemeiner Konsensus über die dynamische Entwicklung und den hohen Grad an Flexibilität von sogenannten "traditionellen Landbesitzsystemen" in Afrika. Diese Erkenntnisse aber haben vielfach noch wenig Einfluss auf die gegenwärtige Landpolitik der meisten afrikanischen Länder gezeigt.
Gemeinschaftsbesitz mehr Mythos als Realität
Eine häufige Fehlannahme in Bezug auf afrikanische Besitzsysteme von Land ist, dass Land kommunal besessen wird, als Gemeinschaftsbesitz von einem Clan oder einer Familie. Diese Form von Landbesitz, die als wirtschaftlich wenig effizient gilt, hat aber mit der heutigen Realität wenig zu tun. Es kann angenommen werden, dass ein guter Teil der Darstellungen einerseits auf eine Idealisierung der vorkolonialen Vergangenheit zurückzuführen ist, und andererseits auf das Nichtverstehen der Komplexität afrikanischer Formen von Landhaltung durch die KolonialistInnen, deren verzerrende Vereinfachungen weitertradiert werden.
Individualisierung und Privatisierung
In den letzten Jahrzehnten jedenfalls hat unter dem Einfluss von Kolonialpolitik, verstärkter Migration, Urbanisierung und Bevölkerungsanstieg eine starke Individualisierung von Landrechten stattgefunden. Privatisierung aber, also die Registrierung von privaten Besitztiteln von Land, ist, eine Entwicklung, die weitgehend auf den Einfluss von GeberInnenorganisationen zurückzuführen ist. Neu ist diese Entwicklung allerdings nicht. Die Privatisierung von Landbesitz als Entwicklungsstrategie wurde bereits während der Kolonialzeit verfolgt und in manchen Ländern, wie zum Beispiel in Kenia, nach der Unabhängigkeit von der Regierung weitergeführt, in der Annahme, dass die Registrierung von formellen Besitztiteln der effizienteste Weg ist, die Modernisierung des landwirtschaftlichen Sektors voranzutreiben.
Die "Nebenwirkungen" der Privatisierung
In Kenia zeigte sich, dass die Registrierung von Privatbesitz eine Reihe von negativen "Nebenwirkungen" mit sich brachte. Die Tatsache, dass Land nur im Namen einer Familie registriert wurde, führte etwa dazu, dass Frauen ihre bisher zwar informell aber de facto vorhanden Zugangsrechte zu Land verloren und ihre Sicherheit in Bezug auf Landbesitz in der Regel nicht gestärkt, sondern noch zusätzlich geschwächt wurde. Insgesamt kam es zu einer verstärkten Konzentration von Land in den Händen weniger. Finanzmangel und administrative Probleme führten dazu, dass das Landregister nicht aktuell gehalten wurde und somit der Anreiz für LandbesitzerInnen, ihr Land überhaupt registrieren zu lassen, immer geringer wurde.
Ausblick
Es ist absehbar, dass die Politik der Privatisierung von Land in afrikanischen Ländern dazu führen wird, dass der Zugang bzw. der Besitz von Land auf eine wesentlich kleinere Gruppe von Leuten eingeschränkt werden wird. Die Politik der Privatisierung gibt den (einfluss)reicheren Menschen die Möglichkeiten zur Akkumulation von Land, während arme Bevölkerungsschichten, vor allem in den ländlichen Gebieten, durch die Kommerzialisierung der Ressource Land die Grundlage ihrer Existenz verlieren.
Weiterführende Literatur
Birgit Englert (Schwerpunktredakteurin): Landreform in Afrika. Wien, 2003. Themenheft des Journals für Entwicklungspolitik JEP 1/2003.
Camilla Toulmin und Julian Quan (Hg.): Evolving Land Rights, Policy and Tenure in Africa. London, 2000.
Lesen Sie in Teil II am 31. Oktober 2005: Die Landpolitik der Weltbank.
Die Autorin ist Universitätsassistentin am Institut für Afrikanistik in
Wien, schrieb ihre Dissertation über Landrechte in Tansania und
veröffentlichte Artikel zum Thema sowie eine Monographie über
Landreform in Simbabwe. Sie ist leitendes Redaktionsmitglied der
STICHPROBEN – Wiener Zeitschrift für kritische Afrikastudien: https://www.univie.ac.at/ecco/stichproben