Eigentum in der neuen Kulturgeschichte: Begriffe und Perspektiven am Beispiel Russlands (II)

In einer
dreiteiligen Serie zeichnet die Autorin die Wandelbarkeit des Begriffs Eigentum nach
und zeigt Perspektiven für die Eigentumsforschung auf. Teil II: der Eigentumsbegriff in Russland.
Wissenschaft besteht zu einem großen Teil darin, Begriffe und damit Kategorien zu bilden und anzuwenden. Mit welchen Begriffen kann die Kulturwissenschaft arbeiten? "Eigentum" ist, wie bereits ausgeführt, kein neutraler Terminus, sondern ein Begriff, aufgeladen mit westlichen Werten und Vorstellungen. Darin ähnelt er anderen Begriffen wie z.B. Zivilgesellschaft, Freiheit, Bürgertum, Ehre. Nehmen Historikerinnen und Historiker solche Begriffe als Wegweiser auf ihre Reise in die Vergangenheit, so messen sie die Vergangenheit an der Gegenwart. Russlandhistorikerinnen und -historiker messen zusätzlich den Osten am Westen. Beide Methoden sind nicht nur ethisch problematisch, sondern in erster Linie wissenschaftlich unergiebig. Gab es in Russland ein Bürgertum ("wie im Westen")? Gab es in Russland eine Zivilgesellschaft ("wie im Westen")? Gab es dort Eigentum ("wie im Westen")? Selbstverständlich nicht. Statt dieser allzu simplen Fragestellung, die nur zu Defizitgeschichten führen kann, sollte gefragt werden, was es denn gab, mit welchen Elementen die Gesellschaft funktionierte. Methodisch stellt sich dann jedoch die wichtige Frage, ob man seinen Untersuchungsgegenstand noch als "Eigentum" bezeichnen kann. Schafft ein solcher Begriff nicht automatisch Scheuklappen und Vorurteile? Und, um die Sache noch etwas komplizierter zu machen: Wie verhält es sich, wenn die Situation zusätzlich verworren wird durch einen Prozess der Übersetzung?

Sobstvennost‘ = Eigentum?

Konkret ergibt sich diese Frage aus folgendem Sachverhalt: Die Zarin Katharina II. führte im späten 18. Jahrhundert den Begriff der sobstvennost‘ in die russische Gesellschaft ein, eine wörtliche Übersetzung des deutschen "Eigentums". Dieser Begriff wurde zu einem Instrument in Katharinas Reformversuchen und zu einem Werkzeug ihrer Selbstdarstellung als fortschrittliche, aufgeklärte Herrscherin. Er wurde in einem sehr deutlich westlich-liberalen Sinn gebraucht, stand also für Freiheit, Eigentumsgarantien und in einem Kontext von Fortschritt und Veränderung es handelte sich um einen geschlossenen Begriff, klar definiert und eng begrenzt. Und mochte sobstvennost‘ auch eine wörtliche Übersetzung des deutschen Begriffs "Eigentum" sein, eine vollständige und "korrekte" Übertragung war es ganz und gar nicht. "Eigentum" hatte als Terminus in Deutschland keineswegs den geschlossenen Charakter, mit dem er in Russland wahrgenommen wurde und als den wir ihn heute verstehen. Seit dem 13. Jahrhundert entwickelt, bezog sich "Eigentum" im deutschen Sprachbereich durchaus auf die verschachtelten, keineswegs absoluten Besitzverhältnisse des Mittelalters. Der Terminus vereinte in nicht unbedingt konsequenter Weise die Traditionen von proprietas und dominium. Herrschaft war damit klar konnotiert, ebenso Haus und Land. Darüber hinaus öffnete der Terminus sich just zu dieser Zeit einer weiteren Debatte: Die Idee von geistigem Eigentum und die dem vorausgehenden bzw. daran anschließenden Vorstellungen von Originalität von Ideen, ja von Genie, fügten dem Begriffsfeld mit der Wortschöpfung "eigenthümlich" neue Aspekte hinzu.

Sobstvennost‘: ein geschlossener Begriff

All diese Momente jedoch flossen in das russische sobstvennost‘ nicht ein. In den Flaschenhals des Transfers passte nur der geschlossene Begriff in seiner aktuellen Funktion der aufklärerischen und stark politisch motivierten Debatten hinein, seiner polyvalenten Geschichte beraubt. Was adaptiert wurde, war ein sehr abstrakter und enger Idealbegriff, dessen politisches Bedeutungsspektrum natürlich nicht vollständig übernommen werden konnte. Mit der Übersetzung ins Russische fand paradoxerweise eine Art "Verwestlichung" statt.

Vladenie statt sobstvennost‘

Dabei blieb es auch; nur ein geringer Teil der russischen Elite von dem Großteil der bäuerlichen Bevölkerung ganz zu schweigen akzeptierte den neuen Begriff. Juristen übernahmen ihn für ihre Theorien, und zuweilen wurde er zu einem politischen Kampfbegriff der Liberalen. In Testamenten, Briefen und Memoiren aber wurde das geschlossene sobstvennost‘ kaum benutzt, stattdessen behielt man weitgehend das offenere und sprachlich flexiblere vladenie bei. Damit waren verschiedene traditionelle Eigentumsformen, seien sie in der Familie oder in der Gutsherrschaft verankert, ebenso abgedeckt wie man Einschränkungen und Qualifikationen erbliches Eigentum, Eigentum auf Lebenszeit, Nießbrauch etc. definieren konnte. Angesichts dieser Gegebenheiten erscheint es hochproblematisch und deutlich unhistorisch, wenn sowjetische und russische Forscherinnen und Forscher den abstrakten Begriff sobstvennost‘ unreflektiert in ihren sozialgeschichtlichen Studien anwenden und für das 18. Jahrhundert oder auch früher von pravo sobstvennosti (Eigentumsrecht) sprechen. Dieses Konzept gab es vor Katharina der Großen nicht, und auch danach blieb es auf sehr enge Gültigkeitsräume beschränkt.

Lesen Sie im am 18. Juli 2005 den dritten und letzten Teil der Serie: der Eigentumsbegriff in der Wissenschaft.


Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Geschichtswissenschaften an der Humboldt Universität Berlin.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.