In einer vierteiligen Serie schreibt die Autorin über Geschichte und Reform der mexikanischen Ejidos. Teil III: Das Privatisierungsprogramm PROCEDE.
Für das Privatisierungsprogramms PROCEDE (Programa de Certificación de Derechos Ejidales y Titulación de Solares Urbanos) wurden zwei neue staatliche Institutionen gegründet: das Agrargericht (Tribunal Agrario, für Landkonflikte und Grenzstreitigkeiten) und die Agrarbehörde (Procuraduría Agraria).
Wie funktioniert PROCEDE?
VertreterInnen der Procuraduría Agraria stellen das Programm in der Ejidoversammlung vor. Nach Debatte wird mehrheitlich darüber abgestimmt, ob der Ejido als Ganzes das Programm durchlaufen will. Der erste Schritt ist die Landvermessung. Es wird festgestellt, welche Ejidatarios wieviel Land besitzen und vor allen Dingen wird klargestellt, wieviel Allmende der Ejido besitzt. Der nächsten Schritt ist die gleichmäßige Aufteilung der Allmende.
Die Ejidoversammlung kann sich laut Gesetz auch gegen die Parzellierung und individuelle Zuteilung von Allmendeland aussprechen. Dann bliebe alles beim Alten. In der Praxis setzt sich aber meist die erste Variante durch und die Allmende wird aufgeteilt. Die VertreterInnen der Procuraduría Agraria werben geschickt für die Durchführung von PROCEDE, indem sie den Ejidatarios ein "Landgeschenk" in Form der aufgeteilten Allmende in Aussicht stellen. Oder aber sie wenden Zwangsmittel an, die von Erpressung bis hin zu Gewalt und Morddrohungen reichen.
Folgen der Reform des Artikel 27
Das neue Agrargesetz trennt den ejidalen Landtitel in zwei unterschiedliche Besitztitel, die getrennt von einander übertragen werden können. Der/die Ejidatario/-a wird zum/zur individuellen BesitzerIn an einer Parzelle, die nun in eine neue juristische Kategorie des quasi-Privatrechts fällt. Damit wird die Parzelle zur beliebig handelbaren Ware auf dem Immobilienmarkt. Gleichzeitig erhält der/die Ejidatario/-a ein Dokument, das ihn/sie als MiteigentümerIn eines Gemeinschaftsbesitzes, der Allmende, ausweist, das ebenfalls individuell übertragbar ist.
Die wesentlichen Eigenschaften des Allmendelandes sollen auch nach der Verfassungsreform unangetastet bleiben. Der Gesetzestext steckt aber voller Widersprüche.
Unverjährbarkeit des Rechtsanspruchs (Imprescriptibilidad)
Einerseits sichert das neue Agrargesetz die Unverjährbarkeit des Rechtsanspruchs für Allmendeland zu. Andererseits nimmt es diese Zusicherung wieder zurück, indem die Möglichkeit eingeräumt wird, jenes Land durch gewohnheitsmäßige Nutzung, sei sie friedlich oder auch widerrechtlich erfolgt, zu erwerben.
Unveräußerbarkeit von Allmende (inenajenabilidad)
Auch im neuen Agrarrecht darf die Allmende nicht verkauft werden. Das Gesetz räumt der Ejidoversammlung jedoch das Recht ein, die Allmende zu parzellieren und die Fraktionen individuell oder gruppenweise den Ejidatarios zuzuteilen. Diese Zuteilung kann mit oder ohne Gegenleistung erfolgen. Dies ist natürlich nichts anderes als ein Kaufakt.
Verbot der Pfändung (inembargabilidad)
Auch im neuen Agrargesetz darf die Allmende nicht gepfändet werden. Das Nutzungsrecht an Teilen der Allmende darf aber an Unternehmen übertragen werden. Das Land gehört somit zum Vermögensbestand einer juristischen Person und wird im Falle von Zahlungsunfähigkeit zu deren Haftkapital gerechnet. Im Konkursfall bedeutet dies aber die zeitweilige Pfändung des Nutzungsrechts.
Unübertragbarkeit (intransmisibilidad)
Das neue Agrargesetz erlaubt den Transfer von Besitz- und Nutzrechten (Pacht). Das Gesetz sichert den Ejidatarios im Konkursfall des Pachtunternehmens das Vorkaufsrecht für ihr eigenes Land zu. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Ejidoland aus der Konkursmasse eines Unternehmens auch von Nicht-Ejidatarios käuflich erworben werden kann.
Unteilbarkeit (indivisibilidad)
Im alten Agrarrecht war die Allmende der unteilbare Kernbestand des Ejidovermögens, der immer wieder die Integration von Landlosen in den Kreis der Ejidatarios ermöglicht hatte. Mit der Aufteilung der Allmende unter den Ejidatarios wird der Zugang von Landlosen in der Zukunft verbaut.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Ejidos übertragbar, pfändbar, verjährbar, veräußerbar und teilbar wurden. Das neu entstandene ejidale Parzellenrecht ist also ein individuelles Besitzrecht mit privatem Charakter mit einigen leichten Einschränkungen. Der Parzellenbesitz lässt sich als ejidaler Privatbesitz bezeichnen (propiedad privada ejidal).
Folgen für Frauen
Seit der Reformierung des Artikel 27 kann das männliche Familienoberhaupt alleine – lediglich mit der Unterschrift von zwei ZeugInnen – über den eventuellen Verkauf oder Verpachtung seiner Ejidoparzelle entscheiden. Den Familienangehörigen wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Wie sollte eine in der Regel nicht finanziell unabhängige Ehefrau eines Ejidatario die Mittel für einen solchen Kauf und den Mut für eine solche "Palastrevolution" gegen ihren Ehemann aufbringen? Damit verliert die Ejidoparzelle den Charakter des Familienstammbesitzes.
Folgen für das gesellschaftliche Naturverhältnis
Im alten Gesetz galt das Verbot der Brache. Die heutigen Ejidatarios können sich von dieser Verpflichtung befreien, ohne ihren Rechtstitel zu gefährden. Wenn sie ihr Land verpachten, gehört der Pachtzins ihnen. Verschaffte das Land seinen BesitzerInnen früher Nahrungsmittel, so bringt es ihnen heute Geld ein. Heute wird das gegessen, was billig ist und nicht das, was geerntet wird. Plötzliche Preiserhöhungen für Grundnahrungsmittel bedeuten nun, dass auch Ejidatarios nicht mehr genug zu essen haben, ähnlich wie seit jeher die Landlosen.
Folgen für die Sozialbindung von ejidalem Landbesitz
Im alten Agrarrecht waren die Rechte der Ejidatarios an eine Reihe von Verpflichtungen geknüpft, die der Staat im Hinblick auf sein Schutzinteresse zugunsten von sozial Benachteiligten wie Witwen, Waisen, Behinderten und Arbeitsunfähigen erlassen hat. Diese Verpflichtungen wurden im neuen Agrarrecht ersatzlos gestrichen. Dies bedeutet, dass das gesellschaftliche Allgemeininteresse nicht mehr als Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion und Sicherung der nationalen Nahrungsmittelsouveränität definiert wird.
Gewidmet einem teuren Freund, dem Ejidatario und Gelehrten an der
Universität des Lebens Raúl González Vázquez, ermordet am 24. Januar
2000.
Lesen Sie am 8. Juni 2005 im vierten und letzten Teil: Der Fall Sayula/Jalisco.
Die Autorin ist Forscherin am European Trade Union Institute for Research, Education, and Health and Safety.