Am 20. Juni 2016 wurde im Rahmen der Dialogreihe „Gutes Leben für alle“ über Chancen und Gefahren (menschen-)rechtsbasierter Entwicklungsstrategien diskutiert. Zentral dabei war die Fragestellung, welche Maßnahmen notwendig wären, um einer Entpolitisierung der Menschenrechte entgegenzuwirken. Die Diskussionsveranstaltung, die von etwa 50 Personen besucht wurde, fand in der Wiener Urania statt. Die Referentinnen Shalini Randeria (Rektorin des „Instituts für die Wissenschaft am Menschen – IWM“ Wien und Professorin am „Graduate Institute of International and Development Studies (IHEID)“ Genf), Verena Madner (Wirtschaftsuniversität Wien) und Brigitte Reisenberger (Leiterin von FIAN Österreich – Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung) führten eine angeregte Diskussion, die von Werner Raza (Leiter der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung – ÖFSE), moderiert wurde.
Was sind menschenrechtsbasierte Entwicklungsstrategien?
Es gehe darum, einen Rahmen zu schaffen, der es ermögliche, internationale Menschenrechtsinstrumente in die entwicklungspolitische Praxis zu integrieren, so Shalini Randeria einleitend. Das könne auf Projektebene wie auch auf politischer Ebene stattfinden. Eng damit verbunden seien Begriffe wie Partizipation, Rechenschaftspflicht und Empowerment, sowie eine erhöhte Aufmerksamkeit für vulnerable Gruppen. Thematisch gehe es sowohl um grundbedürfnisorientierte Rechte, wie das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Wohnen, als auch um abstrakte Rechte, wie das Recht auf Sicherheit, Gerechtigkeit oder politische Partizipation.
Menschenrechte als Plastikwörter?
Die gängige Kritik, Menschenrechte fungieren bloß als Plastikwörter, die unterschiedlich interpretiert und für verschiedene Zwecke vereinnahmt werden können, teilten die Diskutantinnen nur bedingt. Zwar sei die Implementierung von Menschenrechten oft ein rhetorischer Schachzug, so Randeria, diese Rhetorik sei jedoch wichtig, denn die rechtliche Verankerung von Menschenrechten gebe Instrumentarien zur Veränderung der Praxis in die Hand. Auch Verena Madner verortete das Problem nicht im Begriff selbst. Vielmehr sehe sie die Gefahr, dass sich auf diesen Begriff Hoffnungen gründen, die nicht erfüllbar seien. Mit der Integration von Menschenrechten auf Politikebene gehe oft die Vorstellung einher, dass man damit bereits Lösungen für Verteilungsfragen habe. Das aber können die Menschenrechte nicht leisten. Sie erlösen nicht von der Notwendigkeit, eine politische Auseinandersetzung darüber zu führen, was die einzelnen Rechte im konkreten Fall bedeuten und wie diese zu verwirklichen seien, betonte Madner. Das Problem sei also weniger, dass es sich um Plastikwörter handle, sondern, dass mit dem Begriff apolitische Vorstellungen einhergehen, so Madner.
Menschenrechte im Kontext internationaler Verträge und SDGs.
Die Entpolitisierung der Menschenrechte sei durchaus politische Realität, bestätigte Brigitte Reisenberger von der Organisation FIAN. So werden Menschenrechte beispielsweise in internationale Abkommen einbezogen, obwohl die Vereinbarungen in direktem Widerspruch zu diesen Rechten stehen. Dabei treten Konzerne, die von Menschenrechtsverletzungen profitieren, gleichzeitig als Schützer von Menschenrechten auf. Staaten und Regierungen hingegen, die tatsächlich für deren Durchsetzung sorgen müssten, ziehen sich oft aus ihrer Verantwortung zurück, merkte Reisenberger kritisch an. Menschenrechtsorganisationen versuchen deshalb Durchsetzungsmechanismen zu schaffen, mit deren Hilfe Beschwerdeverfahren eingeleitet werden können. Denn während beispielsweise das Wirtschaftsrecht stark weiterentwickelt wurde, fehlen im Menschenrecht noch nötige Rahmenbedingungen mit Durchsetzungskraft, so Reisenberger.
Auch die von der UNO neu definierten „Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) greifen, trotz wichtiger Erweiterungen, insgesamt zu kurz, sind sich die Diskutantinnen einig. So wird beispielsweise das Ende von Hunger angestrebt, ohne die zentralen Ursachen von Hunger in den Blick zu nehmen. Die Frage sei eigentlich, „welche Verteilungsfragen, welche politischen Machtverhältnisse oder Machtungleichheiten überhaupt zu der Tatsache führen, dass immer noch fast eine Milliarde Menschen weltweit hungern“, so Reisenberger.
Menschenrechtsbasierte Ansätze und das gute Leben für alle.
Zum Abschluss fragte Werner Raza in die Gesprächsrunde, wie das universelle Konzept der Menschenrechte, in Bezug zum konkreten, guten Leben zu denken wäre.
Shalini Randeria verwies diesbezüglich auf Amartya Sen, der in seinem Buch „Development As Freedom“ von einem „Capability-Ansatz“ ausgeht: Die Möglichkeiten jedes einzelnen müssten dahingehend gestärkt werden, dass unterschiedliche Lebensentwürfe umsetzbar sind. Der Staat hätte also die Rahmenbedingungen für das gute Leben zu schaffen, ohne die Inhalte vorzugeben.
Auch Verena Madner wies darauf hin, dass rechtliche Rahmenbedingungen in der Geschichte oft dazu beigetragen haben, Veränderungen herbeizuführen. Deshalb glaube sie, dass rechtsbasierte Ansätze durchaus Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben schaffen können. Dabei müsse die Zugänglichkeit zum Recht aber auch für benachteiligte Personengruppen gewährleistet werden.
Brigitte Reisenberger sah in den Menschenrechten schließlich auch ein wirksames Instrument, um gegen die Kriminalisierung von sozialen Bewegungen vorzugehen. So können sich beispielsweise soziale Bewegungen der Landlosen auf ihr Recht auf Nahrung berufen und somit gültige Bodengesetze, die Großgrundbesitzer in Schutz nehmen, moralisch in Frage stellen.
Insgesamt konnten die drei Referentinnen aus unterschiedlichen Blickwinkeln die Potenziale menschenrechtsbasierter Strategien aufzeigen. Mögen Menschenrechte auf den ersten Blick als viel gebrauchtes rhetorisches Vehikel erscheinen, so schaffen sie doch rechtliche Rahmenbedingungen, auf deren Basis politisches Handeln möglich wird.
Die Autorin ist Mitglied im Redaktionsteam des Paulo Freire Zentrum. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at
Mehr Infos:
Website der Dialogreihe: „Gutes Leben für alle“
Foto: Folder der Veranstaltung.