Erfolg oder Scheitern? Die Einklagbarkeit der Menschenrechte

Mit der Frage, ob die Umsetzung der Menschenrechte nach wie vor eine Utopie ist oder ob ihre Kontrollinstanzen tatsächlich erfolgreich sind, beschäftigten sich die TeilnehmerInnen des Workshops Erfolg oder Scheitern? der Amnesty International Academy.Täglich lesen und hören wir von den zahlreichen Kriegen und Massakern auf der Welt, ständig neue Berichte von Menschenrechtsverletzungen gehören fast schon zu unserem Alltag. Da stellt sich doch die Frage, ob die Deklaration der Menschenrechte vor nun über 60 Jahren überhaupt etwas bewirkt hat. Ist sie nur eines der vielen Papiere der Vereinten Nationen oder gibt es doch Chancen, sie effektiv einzuklagen?

Im Rahmen der Amnesty Academy fand am 29. März 2009 in der Volkshochschule Hernals eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema der Umsetzung der Menschenrechte statt. Die sieben TeilnehmerInnen beschäftigten sich intensiv mit der Frage, wie Menschenrechte in der Realität eingeklagt werden können und welche Macht diverse Schutzinstrumente besitzen. Die beiden Leiterinnen, Lisa Stadlmayr und Madalena Pampalk, bemühten sich, etwas Klarheit in das Chaos der Institutionen zu bringen und auch Nicht-JuristInnen einen Zugang zum Thema zu eröffnen. Nachdem die Gruppe die wichtigsten Fakten rund um die Menschenrechte zusammengetragen und in Kleingruppen die positiven und negativen historischen Entwicklungen zum Thema erarbeitet hatte, handelte der theoretische Hauptteil des Seminars von den Aufgaben, Möglichkeiten und Problemen der nationalen sowie internationalen Menschenrechtskontrollinstanzen.

Welche Institution wofür?

Kaum jemand, der sich nicht intensiv mit dem Thema Menschenrechte beschäftigt, kennt alle Institutionen, die sich um ihren Schutz bemühen. Obwohl sie eigentlich jeden von uns betreffen, wirken das bürokratische Chaos, die vielen Abkürzungen und der häufig verwendete Rechtsjargon für Laien oft abschreckend. Europarat oder Europäischer Rat, Menschenrechtsrat oder Menschenrechtsausschuss ist das nicht alles dasselbe? Nein, denn wenn es um konkrete Beschwerden geht, ist es unerlässlich zu verstehen, wer wofür zuständig ist. Das rege Interesse der Workshop-TeilnehmerInnen spiegelte sich in ihren zahlreichen Fragen zum Vortrag über die einzelnen Institutionen wider. Stadlmayer und Pampalk machten deutlich, dass jede Menschenrechtsverletzung zuerst auf nationaler Ebene geklagt werden muss.

Der Verfassungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof sind dabei die höchsten Instanzen, die bindende Urteile erwirken können. Erst wenn die nationalen Kontrollinstanzen ausgeschöpft wurden, kann eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden. Er ist weltweit die einzige Institution, die Staaten verurteilen kann und stellt als solche ein Präsenzbeispiel für die Einklagbarkeit der Menschenrechte dar. Im Workshop wurden jedoch auch einige grundlegende Probleme wie lange Verfahren wegen Überlastung, finanzielle Defizite und Entscheidungsschwäche aufgrund von Veto-Rechten der Mächtigen angesprochen, die darauf schließen lassen, dass noch viel Arbeit zu tun ist, um den Gerichtshof für Menschenrechte effektiver zu gestalten. Ein nächster Schwerpunkt auf der internationalen Ebene fiel auf den seit 2002 existierenden Internationalen Strafgerichtshof. Im Vergleich zu den Menschenrechtsausschüssen der Vereinten Nationen, die lediglich Feststellungen und Empfehlungen machen, können hier Individuen (z.B. Staatsoberhäupter) aufgrund von gravierenden Menschenrechtsverletzungen verurteilt werden. Auch hier muss jedoch die Effektivität hinterfragt werden, denn de facto gab es bisher nur ein einziges Verfahren. Vor allem mächtige Staaten finden immer wieder Möglichkeiten, Anklagen zu umgehen.

Herr M. gegen Österreich

Um nach diesem theoretischen Teil wieder auf eine praktischere Ebene zu gelangen, versuchte die Workshop-Gruppe am Nachmittag einen konkreten Gerichtsfall nachzuspielen. Es handelte sich um einen aktuellen und sehr umstrittenen österreichischen Fall, der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgetragen wurde und in dem der bulgarische Staatsbürger Herr M. gegen den Staat Österreich klagte. In Form eines Rollenspiels versuchten die TeilnehmerInnen als Ankläger und Angeklagte ihre Positionen zu argumentieren, zwei Richterinnen hatten letztendlich die Aufgabe, die Diskussion auszuloten und eine Entscheidung zu treffen. In der Volkshochschule ebenso wie am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte drehte sich die Debatte vor allem um die Verhältnismäßigkeit und die Angemessenheit des staatlichen Eingriffs in das Privat- und Familienleben von Herrn M. Da die Gruppe aus einigen JuristInnen bestand, die die Diskussion sehr bald dominierten, hatte das Spiel einen sehr ernsten Beigeschmack, der das Ganze real erscheinen ließ. Die TeilnehmerInnen bekamen ein Gefühl dafür, wie die Argumente beider Positionen aussehen und welche Fragen daraus entstehen könnten.

60 Jahre Menschenrechte umsonst?

Zum Abschluss warfen die Workshop-Leiterinnen die Frage des Titels Erfolg oder Scheitern? an die TeilnehmerInnen zurück. Der Tenor in der Gruppe war ein sehr optimistischer, denn sechs von sieben Personen befanden die Umsetzung der Menschenrechte grundsätzlich als erfolgreich. Die Wertschätzung der Möglichkeiten und Potentiale der Kontrollinstanzen wurde jedoch durch einige grundlegende Kritikpunkte relativiert. Themen wie asymmetrische Machtstrukturen innerhalb der Institutionen, die Krisenanfälligkeit der Einhaltung der Menschenrechte oder die praktisch fehlenden Klagemöglichkeiten für staatenlose Personen standen im Mittelpunkt der abschließenden Diskussion, die mit der Forderung nach einer Verbesserung der einzelnen Institutionen bezüglich Effizienz und Wirkungsbereich endete. Diese grundsätzlichen Widersprüche und Schwächen zeigten, dass 60 Jahre Menschenrechte trotz einiger positiver Ansätze noch nicht genug sind, um eine flächendeckende Umsetzung garantieren zu können. Die Appelle nach der Einhaltung der Menschenrechte kommen nicht von der Masse, sondern von einigen wenigen, die sich gegen die dominante Herrschaftsstruktur stellen.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.