Fairer Handel ohne Arbeitsrecht?

Während liberale Vorstellungen international durchgesetzt werden, sind soziale Rechte derzeit in der Defensive. Die Autorin thematisiert die machtpolitische Schieflage zwischen WTO und ILO.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert Globalisierung als einen Prozess, "durch den Märkte und Produktion in verschiedenen Ländern immer mehr voneinander abhängig werden dank der Dynamik des Handels mit Gütern und Dienstleistungen und durch die Bewegungen von Kapital und Technologie".(1) Die liberale ökonomische Theorie verknüpft mit diesem Prozess eine Vielzahl von Vorteilen für Wirtschaft und Gesellschaft (effiziente Allokation, Wohlstand, billige Produkte, Vergrößerung der Absatzmärkte, schnellere technologische Entwicklung). Andere theoretische Ansätze so auch die Solidarökonomie – weisen auf die Nachteile der Globalisierung hin, vor allem auf die wachsende Kluft zwischen Armen und Reichen in der Welt und die Konzentration von Macht und Einfluß bei multinationalen Unternehmen.

Es ist unübersehbar, dass transnationale Unternehmen und industrialisierte Staaten vom Globalisierungsprozess unverhältnismäßig mehr profitieren als der Rest der Welt. Weltweit hat sich das Wohlstandsgefälle vergrößert. Gleichzeitig sind die Arbeitsmärkte in den Industriestaaten und sozialpolitische Einrichtungen unter Druck geraten. Die weltweit wachsende Protestbewegung – die auch von den Gewerkschaften mitgetragen wird – gegen diese neoliberale Form der Globalisierung, ist eine nicht mehr zu ignorierende Reaktion auf diese Fehlentwicklungen.

Globalisierung: kein ökonomisches Naturgesetz

Globalisierung ist kein Prozess, der von alleine in Gang gekommen ist. Er ist von wirtschaftlichen und politischen Interessen geleitet und dementsprechend verhandel- und gestaltbar. Zu kritisieren ist die Art und Weise, wie Globalisierung geschieht, d.h. der Mangel an wirkungsvollen, am Wohl der Menschen orientierten Spielregeln für einen globalen Markt. Für den internationalen Handel werden diese Spielregeln in der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegt. Der WTO gehören derzeit 148 Nationen an, Österreich wird durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Martin Bartenstein vertreten.

Handel und Wohlstand: für wen?

Im Rahmenabkommen der WTO heißt es, dass die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Vertragsparteien auf Erhöhung des Lebensstandards, Sicherung der Vollbeschäftigung und steigende Realeinkommen ausgerichtet sind. Diese Ziele sollen durch die Wirkungen des Freihandels gleichsam automatisch erreicht werden. Hier muss eine Kritik ansetzen. Die Massenarbeitslosigkeit in den Industrieländern und die wachsende Kluft zwischen Armen und Reichen im "Norden" wie im "Süden" beweisen, dass es diesen Automatismus nicht gibt. Inzwischen ist das WTO-Abkommen bereits zehn Jahre in Kraft. Steigender Außenhandel allein ist also kein Allheilmittel gegen Armut. Die Unausgewogenheit, mit der sich Globalisierung zugunsten der Wirtschafts- und Handelsinteressen vollzieht, begründet die Forderungen nach einem sozial- und umweltpolitisch fairen internationalen Handel.

Soziale Mindestarbeitsnormen

Das Interesse an globalen Arbeitsnormen hängt mit der Entwicklung der letzten Jahrzehnte zusammen. Mit zunehmender Globalisierung insbesondere Liberalisierung des internationalen Handels und der Finanzmärkte sind unterschiedliche nationale Arbeitsstandards zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor geworden. Globale Lösungen durch das Festlegen arbeits- und sozialrechtlicher Mindeststandards sind in einem globalisierten Umfeld daher dringend notwendig.

Acht Übereinkommen (Konventionen) enthalten jene internationalen Sozialstandards, die als universelle Menschenrechte für alle Länder gültig sind: Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie, Freiheit von Zwangsarbeit, Freiheit von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf und Verbot der Kinderarbeit. Sie werden von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) kontrolliert und bilden verbindliches Recht für 178 ILO-Mitgliedstaaten. Die meisten von ihnen sind auch Mitglieder der WTO.

Arbeitsnormen fördern wirtschaftliche Entwicklung

Sogar die Weltbank kam in einer Studie aus dem Jahr 2002 zum Ergebnis, dass die Verankerung von Arbeitsnormen die wirtschaftliche Entwicklung fördere.(2) Weitere Ergebnisse dieser Untersuchung waren: Das Recht auf Gewerkschaftsbildung und die Kollektivvertragsfreiheit führten zu mehr Einkommensgerechtigkeit und zu besserer Wirtschaftsleistung. Damit verbunden sei höhere Produktivität und eine bessere Anpassungsfähigkeit in Wirtschaftskrisen. ArbeitnehmerInnen, die durch Kollektivverträge abgesichert sind, verdienten in industrialisierten und in Entwicklungsländern höhere Durchschnittslöhne. Kollektivverträge hätten außerdem die Tendenz, Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern einerseits und gelernten und ungelernten Arbeitskräften andererseits zu reduzieren.

Gleichberechtigung von ILO und WTO: eine Forderung

Die Arbeiterkammer fordert die Schaffung eines gemeinsamen und gleichberechtigten ständigen Forums zwischen ILO und WTO. Die EU soll diese Forderung in die WTO-MinisterInnenkonferenz einbringen. Zudem sollen die WTO-Analysen der Handelspolitik einzelner Mitgliedsländer die Umsetzung von minimalen Arbeitsnormen ("ILO-Kernarbeitsnormen") als Kriterium aufnehmen. Es muss das Ziel sein, diese ILO-Kernarbeitsnormen in die multilateralen Handelsabkommen der WTO zu integrieren, um die Arbeitsbedingungen auch für den internationalen Handel verbindlich zu machen. Derzeit verweigert die WTO jedoch die Zusammenarbeit mit der ILO. 1996 erklärte die WTO-MinisterInnenkonferenz die Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen ILO und WTO. Dieser Erklärung sind bislang keine Taten gefolgt. Eine wichtige Voraussetzung für eine gleichrangige Zusammenarbeit zwischen ILO und WTO ist die Gewährung des Beobachterstatus für die ILO innerhalb der WTO. (Die WTO hat diesen Status seit Jahren bei der ILO.) Die ILO hat in ihrem aktuellen Bericht "Eine faire Globalisierung Chancen für alle schaffen!"(3) zusätzlich die Schaffung formaler Konsultationsstrukturen zwischen Gewerkschaften und WirtschaftsvertreterInnen in WTO, IWF und Weltbank empfohlen.


1 Zitiert nach: Hans H. Blotevogel: Vorlesung Weltwirtschaftsgeographie. Wintersemester 2003/04. Kapitel 2: Was heißt Globalisierung? Die "neue Geoökonomie". (pdf)

2 Toke Aidt und Zafiris Tzannatos: Unions and Collective Bargainining: Economic Effects in a Global Environment. Washington, (Weltbank) Juni 2002.

3 "Eine faire Globalisierung – Chancen für alle schaffen!" ist der Titel der deutschen Kurzfassung von: ILO World Commission on the Social Dimension of Globalization (= ILO-Weltkommission): A Fair Globalization: Creating Opportunities for All. Februar 2004.

Die Autorin ist Mitarbeiterin der Arbeiterkammer Wien.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.