Die Europäische Union als Global Player (I)

In einer sechsteiligen Serie analysiert Annette Groth den Vertrag über
eine Verfassung für Europa. Sie widmet dabei je zwei Artikel den
Themenbereichen Neoliberalismus, Handels- und Rüstungspolitik. Teil I.
Neoliberalismus: Dienstleistungen.
Die Politik der Europäischen Union (EU) beeinflusst heute den überwiegenden Teil unseres gesellschaftlichen und politischen Lebens. 70 Prozent der Gesetze, die im deutschen Bundestag verhandelt werden, haben ihren Ursprung in Brüssel. Tendenz steigend.

Die EU umfasst 450 Millionen Menschen aus 25 Ländern. Das ist nicht bloß ein wirtschaftliches Faktum, sondern ein politisch unerhörter Prozess des Zusammenschlusses. Die EU ist die größte Volkswirtschaft der Welt – um 100 Milliarden Dollar stärker als die USA, die größte Exportmacht der Welt mit dem größten Binnenmarkt. 61 der 150 größten Unternehmen kommen aus Europa, aus den USA nur 50.

Die Staatsoberhäupter der 25 Mitgliedsstaaten haben im Oktober 2004 einen Vertrag über eine Verfassung für Europa unterzeichnet. Der Prozess der Ratifizierung in den einzelnen Staaten ist gerade im Gange.

Prinzipien des Neoliberalismus

Diese EU-"Verfassung" verankert Prinzipien des Neoliberalismus. In den allgemeinen "Zielen der Union" ist zwar beschönigend die Rede von einer "in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität" (I-3). Im konkreten Politikteil wird dann aber Klartext geredet von der Verpflichtung auf den "Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" (III-177).

Die Beschäftigungspolitik wird den "Grundzügen der Wirtschaftspolitik" untergeordnet, die geprägt sind durch die einseitige Orientierung auf das "vorrangige Ziel der Preisstabilität" und durch den in Verfassungsrang erhobenen "Stabilitätspakt" (III-184).

Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union sind "verboten" (III-144). Dieses Verbot kann durch Gesetze auf AnbieterInnen aus Drittländern ausgedehnt werden. Die Liberalisierung der mit dem Kapitalverkehr verbundenen Dienstleistungen der Banken und Versicherungen soll "im Einklang mit der Liberalisierung des Kapitalverkehrs durchgeführt" werden (III-146).

Artikel III-148 lautet:

"Die Mitgliedsstaaten bemühen sich, über das Ausmaß der Liberalisierung der Dienstleistungen, zu dem sie … verpflichtet sind, hinauszugehen, falls ihre wirtschaftliche Gesamtlage und die Lage des betreffenden Wirtschaftszweigs dies zulassen. Die Kommission richtet entsprechende Empfehlungen an die betreffenden Mitgliedsstaaten."

Dies ist ein Freibrief für weitest gehende Liberalisierungen im Dienstleistungssektor. Einige Vorschläge, die in dem Entwurf für eine Dienstleistungsrichtlinie des ehemaligen EU-Binnenkommissars Frits Bolkestein enthalten sind, könnten dann durchaus realisiert werden.

In dem "Weißbuch über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" hebt die EU-Kommission hervor, dass sie eine Rahmenrichtlinie für die Dienstleistungen bis nach Inkrafttreten der europäischen Verfassung zurückstellen wird. D.h. dass die EU-"Verfassung" ganz erheblichen Einfluss auf andere EU-Richtlinien haben könnte und auch aus diesem Grund von überragender Bedeutung ist. Es ist bemerkenswert, dass diese Tatsache von vielen KritikerInnen der sog. Bolkestein-Richtlinie weithin übersehen wird.

Im Bereich der Dienstleistungen liegt ein massives Problem verborgen, das sowohl die soziale Zukunft Europas wie auch der Entwicklungsländer betrifft. Dies hängt zusammen mit den GATS-Verhandlungen (Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Hier hat die EU von vielen Drittländern die Liberalisierung und damit Privatisierung auch in den "sensiblen" Bereichen der Grundversorgung gefordert (Wasser, Bildung, Gesundheit), im Blick auf das Angebot der eigenen Liberalisierung aber diese Bereiche (zunächst) angesichts des wachsenden öffentlichen Drucks ausgeklammert.

Die Wirkungen auf die Entwicklungsländer sind bekanntlich verheerend. Im bekanntesten Beispiel von Cochabamba/Bolivien kam es zu bürgerkriegsartigen Zuständen, weil die Armen das privatisierte Trinkwasser nicht mehr zahlen konnten und wollten.

Vertrag über eine Verfassung für Europa: https://europa.eu.int/constitution/index_de.htm

Lesen Sie im zweiten Teil die Fortsetzung: Sozialstaat ade!

Die Autorin ist Soziologin und Mitglied von Attac-Deutschland. Sie war Mitarbeiterin des UNHCR und von Brot für die Welt und arbeitet jetzt als freie Referentin und Gutachterin.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.