Die Situation von AsylwerberInnen in Österreich ist nicht leicht. Das zeigen auch die Proteste der letzten Monate in Wien, die durch eine große Medienpräsenz begleitet wurden. Am 3. Juni 2013 veranstaltete das Depot und das „Amnesty International Studi Netzwerk Wien“ eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema.Eigentlich hat jede und jeder das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Zumindest sieht das die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte so vor. Die Realität sieht aber oft anders aus, auch in Österreich.
Rechtlicher Hintergrund
Laut Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention (von 1951 und Protokoll von 1967) gilt eine Person dann als Flüchtling, wenn sie sich außerhalb ihres Herkunftsstaates befindet und aufgrund ihrer politischen Überzeugung, Nationalität, „Ethnie“, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in oder von ihrem Herkunftsstaat verfolgt wird und dieser Staat den Schutz nicht gewährleisten kann. Erfüllen Asylsuchende diese Voraussetzungen, werden sie als Flüchtlinge anerkannt und der Gaststaat gewährt ihnen internationalen Schutz. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und stellt aber die Situation im Heimatland zum Beispiel aufgrund von Kriegen für alle BürgerInnen eine Gefahr dar, besteht ebenfalls ein Abschiebeverbot (subsidärer Schutz). Haben sich AsylwerberInnen aufgrund von langen Asylverfahren schon in den Gaststaat integriert, kann eine Abschiebung in ein anderes Land ebenfalls verhindert werden.
Dass sich die Situation in der Praxis aber meist nicht so leicht und eindeutig gestaltet, erläuterten die DiskutantInnen der Podiumsdiskussion im Depot. Michael Genner, Obmann von „Asyl in Not„, Mir Jahangir, Mitglied des Refugee Protest Camp Vienna und Nadja Lorenz, Menschenrechtsanwältin, informierten und stellten sich den Fragen des Publikums.
Der feine Unterschied zwischen Theorie und Praxis
Zwar gebe es rechtliche Regelungen, allerdings sei es in vielen Fällen oft sehr schwer, tatsächlich Schutz zu bekommen, erklärte Lorenz. Kommen Asylsuchende nach Österreich, gebe es zu Beginn ein Interview durch die Polizei, wo unter anderem geklärt werde, ob Österreich überhaupt zuständig sei. Komme es zu einem inhaltlichen Verfahren, sei in erster Instanz das Bundesasylamt, in zweiter Instanz der Asylgerichtshof als Berufungsbehörde zuständig. Die Atmosphäre bei diesen Verfahren sei dabei alles andere als positiv. „Im Bundesasylamt sitzen hauptsächlich Menschen, die davon ausgehen, dass Flüchtlinge ökonomische Flüchtlinge sind, kriminell sind und lügen“, erläuterte die Menschenrechtsanwältin. Befragungen fänden oft ohne geeignete DolmetscherInnen und in nicht chronologischer Reihenfolge statt. Selbst das polizeiliche Interview, dem gesetzlich eigentlich nicht viel Bedeutung beizumessen sei, werde im Laufe des weiteren Verfahrens gerne gegen die AsylwerberInnen verwendet. Dies alles erschwere die Möglichkeit der Asylsuchenden, ihre Geschichte zu erzählen und in erster Instanz werde ihnen ausgesprochen selten Recht gegeben. Besonders schwierig sei die Situation zurzeit für Flüchtlinge aus Pakistan. Hier würden beinahe ausschließlich negative Bescheide ausgestellt. Eine gute Rechtsberatung durch NGOs oder RechtsberaterInnen, die Beschwerden formulieren, sei daher besonders wichtig.
Auch Genner bestätigte: Die verschiedenen Befragungen dienten nicht wie vorgegeben der Wahrheitsfindung, sondern eher der Verschleierung. Die BeamtInnen seien darauf geschult, AsylwerberInnen zu verwirren und in Widersprüche zu verwickeln, um sie später abschieben zu können, erläuterte er. „Asyl in Not“ sei eine politische Organisation, die dieses System bekämpfe und die Schuldigen beim Namen nenne. AsylwerberInnen würden hier auf diese Verfahren vorbereitet und darin begleitet. Neben der Atmosphäre bei Befragungen sei aber auch die gesetzliche Lage entscheidend dafür, wie viel man tatsächlich erreichen könne. Im Laufe der Jahre habe es immer wieder Änderungen gegeben, die die Situation beeinflussten. Zu Beginn des nächsten Jahres werde es die nächste große Novelle im Asylverfahren geben, erklärte Lorenz.
Refugee Protest Camp Vienna
Mir Jahangir vom Refugee Protest Camp Vienna erzählte neben den Schwierigkeiten im Laufe des Verfahrens auch von den alltäglichen Problemen. Als AsylwerberIn verbringe man oft sehr lange Zeit in Österreich. Manche Verfahren dauerten bis zu zehn Jahre, erklärte Jahangir. Diese Zeit verbringe man gemeinsam mit anderen AsylwerberInnen in einer Unterkunft, ohne zu wissen, wie lange das Verfahren noch dauern werde. Man dürfe nicht arbeiten, nicht studieren, nicht lernen. Das Einzige, was man tun dürfe, sei schlafen und essen. Dabei würden viele gern hart arbeiten, wenn man ihnen die Möglichkeit gebe. Dies sei zermürbend und müsse sich ändern.
Um auf die prekäre Situation der AsylwerberInnen aufmerksam zu machen und sich für ihre Menschenrechte einzusetzen, startete eine große Gruppe am 24. November 2012 einen Fußmarsch vom Flüchtlingslager in Traiskirchen zum Sigmund Freud Park in Wien. Hier wurde das Refugee Protest Camp errichtet, wo auch Demonstrationen und Pressekonferenzen abgehalten wurden. Nach der Räumung durch die Polizei mussten die AktivistInnen in die Votivkirche flüchten. Zu diesem Zeitpunkt, erzählte Jahangir, sei die Unterstützung und Solidarisierung der Zivilgesellschaft sowie das Medieninteresse sehr groß gewesen. Seit Anfang März befinde sich das Camp nun im Servitenkloster am Wiener Alsergrund. Und auch, wenn die bisherigen Aktionen bereits zu mehr Bewusstsein in der Bevölkerung bezüglich der Probleme im Asylwesen beigetragen haben, werde noch viel Unterstützung benötigt, um tatsächliche Änderungen erreichen zu können, betonte Jahangir. Dazu sei jede und jeder herzlich eingeladen.
Weitere Infos:
- Refugee Protest Camp Vienna
- Facebookseite des Refugee Protest Camp Vienna
- Amnesty International Studi Netzwerk Wien
Die Autorin ist Mitglied im Online-Redaktionsteam des Paulo Freire Zentrums. Reaktionen bitte an redaktion@pfz.at.