Gemeinwohl als politische Gerechtigkeit – Teil 1/4: Begriff Gemeinwohl

In einer 4-teiligen Artikelserie legt die Autorin, Gastprofessorin der Plattform Politische Kommunikation der Donauuniversität Krems, ihren Standpunkt zu zentralen Fragen dar, die auf der Entwicklungstagung diskutiert wurden. Ein besonderes Augenmerk fällt im ersten Teil dem Begriff Gemeinwohl als Form politischer Gerechtigkeit zu.

Gemeinwohl als politischer Begriff

Gemeinwohl und Gemeinsinn stellen Grundbegriffe der Politik dar. Selbstverständlich hat sich der Begriff im Laufe der Diskursgeschichte der politischen Philosophie beträchtlich entwickelt und gewandelt, die ursprünglich antiken Konzepte wurden bis heute mit immer neuen Bedeutungsgehalten gefüllt. Aber der Begriff erscheint erstmals dort, wo das Politische entsteht, es handelt sich daher um einen politischen Begriff und keinen aus der Welt privater Beziehungen.

Private Beziehungen gründen auf Liebe, daraus lässt sich kein allgemein gültiges Prinzip gewinnen höchstens Caritas üben. Nur in der Politik, wo unter Gleichen und Freien gehandelt wird, besteht eine Beziehung, die allgemein gültig ist, sofern sie auf Recht gründet. Dies bedeutet auch, dass der Begriff nicht primär das persönliche Wohl betrifft, sondern Fragen der politischen Gerechtigkeit. Beim Gemeinwohl geht es daher um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Menschen, nicht insofern sie einer Familie angehören, sondern insofern sie politische Menschen sind. Grundlage des Gemeinwohls ist die Frage, wie man das öffentliche Verhältnis zwischen Menschen regelt, anders gesagt, wie es Pflicht ist, sich mit den anderen in ein Verhältnis zu setzen, das menschenwürdig ist.

Das ist eben nicht primär eine Frage des Wohlstandes. Unter Gemeinwohl ist daher keine Wohlstandsmaximierung zu verstehen, sondern ein Begriff, der das öffentliche Verhältnis der Menschen als Menschen regelt. Tatsächlich stellt sich Wohlstand meistens dort ein, wo es gerecht zugeht. Es gehört in Extremfällen auch zum Gemeinwohl, dass der Einzelne sein eigenes Leben opfert, wenn die Gemeinschaft bedroht ist. Sonst müsste er/sie die Auflösung dessen in Kauf nehmen, worauf seine/ihre Existenz basiert. Das kann der Staat sogar fordern.  

Glückseligkeit vs. Gerechtigkeit

In der Moderne haben sich zwei große Richtungen in der Begründung des Gemeinwohls entwickelt: Eine ist die utilitaristische Haltung, die den Zweck eines Gemeinwesens im Streben nach Glückseligkeit definiert. Die andere kantianische , die großen Einfluss auf unser Verständnis über die Verfasstheit eines Gemeinwesens hat, will politische Gerechtigkeit als oberstes Prinzip sehen.

Die grundsätzliche Frage dahinter ist, ob man den Staat als Gemeinschaft zur Maximierung des Einzelwohls, also als eine Zweckgemeinschaft, wie man umgangssprachlich sagen würde, sieht. Dann ist der Staat nichts anderes als ein großer Wirtschaftsvertrag und hat den Charakter eines Privatvertrages. Oder gründet der Staat auf einem Vertrag, der den Zweck hat, die Menschen in ein Verhältnis zu setzen, das ihrer Menschenwürde entspricht. Ich meine, es ist Zweiteres.

Der Mensch als Mittel und Zweck

In einer vernünftigen Ordnung deckt sich das Recht mit der Nützlichkeit. Ein häufiges Missverständnis heute ist die Gleichsetzung von Gemeinwohl mit Eigennutz. Beim reinen Wohlstandsaustausch agiere ich nur als Bedürfniswesen. Der Status des Menschen als Person ist damit noch gar nicht angesprochen. In einer modernen Gesellschaft müssen sich auch wirtschaftliche Beziehungen aus der rechtlichen Grundlage der menschlichen Gemeinschaft ableiten und dürfen nicht reine Wirtschaftsbeziehungen sein.

Immanuel Kant hat das in einer der Formeln des kategorischen Imperativs so ausgedrückt, dass der Mensch nie bloß Mittel, sondern immer auch Zweck sein muss. Was nicht heißt, dass der Mensch nicht Mittel sein darf, aber eben nicht bloß Mittel. Im Übrigen war ja die Sklavenarbeit, genauso wie die Arbeitslager des nationalsozialistischen Staates wirtschaftlich gesehen völlig ineffizient. Ein gut bezahlter Arbeiter, der sein Arbeitsverhältnis frei bestimmt hat, hat besser gearbeitet.

Prinzipien des guten Lebens

Mein Eindruck ist, dass auf der Entwicklungstagung Gemeinwohl in erster Linie mit materiellem Wohlstand gleichgesetzt wird, den es tunlichst von oben nach unten zu verteilen gilt. Doch wurde nicht darüber gesprochen, nach welchen Prinzipien dies geschehen soll, denn nur allgemeingültige Prinzipien könnten überhaupt zu einer solchen Regelung führen. Daher mein Eindruck auch, dass diejenigen, die utilitaristische Haltungen so sehr anprangern, eigentlich selbst einen utilitaristischen Standpunkt beziehen, obwohl sie diese Ansichten scheinbar zurückweisen. Wenn es nur um den Wohlstand ginge, bleiben wir im Rahmen des Utilitarismus.

Ähnliches betrifft die Diskussionen über das gute Leben, dessen ursprüngliche Begrifflichkeit auf Aristoteles zurückgeht: gemeint war ein kontemplatives, müßiges Leben unter Gleichberechtigten. Kontemplativ deswegen, weil nur diejenigen, die nicht von wirtschaftlichen Zwängen geplagt sind, deren Lebensinhalt sich nicht in Akten der Selbsterhaltung erschöpft,  sich in gerechter Weise mit Politik beschäftigen können. Der Oikos ist notwendig, aber nicht Teil des guten Lebens. Zudem bestimmt der Oikos nur das leibliche Wesen, das Bedürfniswesen und nicht den ganzen Menschen. Denn dort bleibt der Mensch unter dem Potential des vollen Menschen, das er nur in der politischen Gemeinschaft voll entfalten kann.

Den 2. Teil dieser Artikelserie finden Sie hier.

Die Autorin ist Gastprofessorin der Plattform Politische Kommunikation der Donau-Universität Krems.

Veröffentlicht in Gutes Leben für Alle.