Da wir sehen, dass jeder Staat eine Gemeinschaft darstellt und jede Gemeinschaft um eines bestimmten Gutes willen besteht, ist es klar, dass alle Gemeinschaften nach einem Gut trachten, am meisten aber nach dem entscheidendsten unter allen Gütern: die Gemeinschaft, die von allen die entscheidendste ist und alle anderen Gemeinschaften umspannt.
Diese aber ist der sogenannte Staat und die staatsbürgerliche Gemeinschaft. Diejenigen nun, die meinen, der Staatsmann, der königliche Machthaber, der Hausverwalter und der Herr seien ein und dasselbe, äußern sich nicht richtig. Sie sind nämlich der Auffassung, nur in der Menge und in der geringen Anzahl ergäbe sich jeweils der Unterschied, nicht jedoch in der Art dieser Leute; wie etwa der eine Herr sei, der über nur wenige gebiete, und der andere Hausverwalter, der das über mehrere tue, und wenn man über noch mehr herrsche, so unterscheidet sich ein großes Haus und ein kleiner Staat in nichts. ()
Wenn man nun darauf sieht, wie die Dinge vom Anfang an heranwachsen, wie man das auch sonst tut, so dürfte es auch in diesen Fällen am richtigsten sein, auf diese Weise Beobachtungen anzustellen. Man muss also vorerst die vereinigen, die ohne einander nicht existieren können, wie etwa zum einen das Weibliche und das Männliche um der Fortpflanzung willen und das nicht zufolge einer freien Entscheidung, sondern wie das sowohl bei den anderen Tieren als auch bei den Pflanzen als Trieb vorgegeben ist, ein derartiges anderes Wesen zu hinterlassen, wie man es selbst ist , zum anderen aber das von Natur aus Herrschende und das von Natur aus Gebietende, doch das, welches in der Lage ist, eben das mit dem Körper durchzuführen, das ist das Beherrschte und das von Natur aus Dienende. Daher ist dem Herrn und dem Sklaven ein und dasselbe von Nutzen. ()
Das Haus
Aus diesen beiden Gemeinschaften nun entsteht zuerst das Haus, und zu Recht sagte Hesiod in seiner Dichtung: „Ein Haus zuallererst, eine Frau und einen pflügenden Ochsen“; denn der Ochse wird bei den Armen anstelle eines Hausknechts gehalten. Die für jeden Tag also bestehende Gemeinschaft ist naturgemäß das Haus; es sind die, die Charondas die „Brotkastengenossen“ nennt, Epimenides aber aus Kreta die „Krippengenossen“.
Das Dorf
Doch die erste Gemeinschaft, die sich wegen eines über den Tag hinaus reichenden Bedürfnisses zusammensetzt, ist das Dorf. Am ehesten scheint das Dorf naturgemäß eine Erweiterung des Hauses zu sein; es handelt sich dabei um die, die einige „Milchbrüder“ nennen und „Kinder und Kindeskinder“. Deswegen wurden auch zuerst die Staaten von Königen beherrscht, und heute noch geschieht das so bei den Barbarenvölkern; denn man trat als von Königen Beherrschte zusammen. Jedes Haus nämlich wird vom Ältesten wie von einem König beherrscht, somit auch die Sippen wegen ihrer Verwandtschaft. ()
Der Staat
Doch die aus mehreren Dörfern zusammengesetzte vollkommene Gemeinschaft ist der Staat, der sozusagen bereits über die Grenze der vollen Selbstgenügsamkeit verfügt, der nun zwar des Lebens willen entstanden ist, aber doch um des guten Lebens willen besteht. Deswegen existiert jeder Staat von Natur aus, wenn das ebenso die ersten Gemeinschaften tun. ()
Daraus geht nun klar hervor, dass der Staat zu den von Natur aus bestehenden Dingen gehört und dass der Mensch von Natur aus ein staatsbezogenes Lebewesen ist, und dass ferner der, der seiner Natur nach und nicht dem Zufall gemäß ohne Bindung an einen Staat ist, entweder schlecht ist oder bedeutender als ein Mensch; wie es etwa der von Homer geschmähte „Sippenlose“ ist, der „Satzungslose“ und der „ohne Herd“. Der nämlich ist zugleich ein solcher von Natur aus und nach Krieg begierig, weil er isoliert ist, wie man im Brettspiel sagt.
Die Sprache
Dass nun der Mensch in höherem Grade ein staatsbezogenes Lebewesen ist als jede Biene und jedes Herdentier, ist klar. Denn nichts, meinen wir, schafft die Natur vergeblich. Über die Sprache aber verfügt allein von den Lebewesen der Mensch.
Die Stimme nun bedeutet schon ein Anzeichen von Leid und Freud, daher steht sie auch den anderen Lebewesen zu Gebote; ihre Natur ist nämlich bis dahin gelangt, dass sie über Wahrnehmung von Leid und Freud verfügen und das dem anderen auch anzeigen können. Doch die Sprache ist da, um das Nützliche und das Schädliche klarzulegen und in der Folge davon das Gerechte und das Ungerechte.
Denn das ist im Gegensatz zu den anderen Lebewesen den Menschen eigentümlich, dass nur sie allein über die Wahrnehmung des Guten und des Schlechten, des Gerechten und des Ungerechten und anderer solcher Begriffe verfügen. Doch die Gemeinschaft mit diesen Begriffen schafft Haus und Staat.
Das Ganze
Und der Natur nach früher als das Haus und jeder einzelne von uns ist der Staat; denn das Ganze muss früher sein als der Teil. Wenn man nämlich das Ganze beseitigt, wird es keinen Fuß geben und keine Hand, es sei denn nur dem Namen nach, wie wenn etwa jemand von einer steinernen Hand spricht. Denn eine derartige Hand wird eine verdorbene Hand sein, ist doch alles durch ihr Werk bestimmt und durch ihr Vermögen, so dass man, wenn es nicht mehr derartig ist, nicht mehr sagen kann, es sei ein und dasselbe, sondern nur mehr namensgleich.
Dass demnach der Staat von Natur aus besteht und früher ist als jeder Einzelne, ist klar. Wenn nämlich der Einzelne getrennt für sich nicht selbstgenügsam leben kann, so wird er sich in gleicher Weise wie die anderen Teile zum Ganzen verhalten. Wenn aber jemand nicht in der Lage ist, an der Gemeinschaft teilzuhaben, oder zufolge seiner Selbstgenügsamkeit ihrer nicht mehr bedarf, der ist kein Teil des Staates, somit also entweder ein wildes Tier oder gar ein Gott.
Von Natur aus nun gibt es in allen den Trieb nach einer solchen Gemeinschaft. Doch der, der zuerst die Gemeinschaft eingerichtet hat, der ist der Urheber der größten Güter. Wie nämlich der Mensch in seiner Vollendung das Beste der Lebewesen ist, so ist er getrennt von Gesetz und Recht das schlechteste von allen. ()
Doch die Gerechtigkeit ist etwas Staatsbezogenes. Denn das Recht bedeutet die Ordnung der bürgerlichen Gemeinschaft; das Recht aber scheint Entscheidung über das Gerechte.
Aristoteles, Politika. 350 v.Chr. Aus dem ersten Buch. Die Anregung zu diesem Text kommt von Karl Staudinger, Politikberater https://www.politiktraining.at/.