Die Umweltpolitik der EU

Die EU positioniert sich in ihren Grundsätzen für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Doch inwiefern findet das Thema Umwelt Eingang in die konkrete Arbeit der EU? Ist die europäische Umweltpolitik effizient?

Die Umweltpolitik auf europäischer Ebene hat seit Beginn der 1970er Jahre stetig an Bedeutung gewonnen, obwohl sie im Unterschied zu den anderen Politikfeldern der EU, wie Handels- oder Landwirtschaftspolitik, nicht in den Römischen Verträgen verankert ist. Eine eigenständige Umweltpolitik begann mit der Pariser Gipfelkonferenz 1972, auf der die Europäische Kommission beauftragt wurde, ein Aktionsprogramm für den Umweltschutz auszuarbeiten. Die Mitgliedsstaaten erteilten der EU damit erstmals ein umweltpolitisches Mandat.

Motive umweltpolitischen Handelns auf EU-Ebene

Interessanterweise war in den ersten Jahren der Umweltpolitik nicht Umweltschutz primäres Ziel der Aktivitäten. Vielmehr befürchtete man, dass es auf Grund von unterschiedlichen Umweltstandards in den Mitgliedsstaaten zu Handelshemmnissen oder Wettbewerbsverzerrung auf dem europäischen Markt kommen könnte. Es waren also zunächst wettbewerbspolitische Gründe, die Umweltpolitik ermöglichten. Vermehrte Naturkatastrophen in den 1960er Jahren hatten außerdem dazu geführt, dass man sich auf internationaler Ebene mit den grenzübergreifenden Folgen von bestimmten Umweltbelastungen, wie Luftverschmutzung, auseinandersetzen musste. Die UNO-Konferenz über die Umwelt der Menschen 1972 in Stockholm brachte dies zum Ausdruck. Neben den wettbewerbspolitischen und ökologischen Motiven spielte am Rande auch ein sozialpolitisches Motiv eine Rolle. Das Ziel der Angleichung der Lebensstandards in der EU ist schon im EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) verankert und konnte durch umweltpolitische Maßnahmen weiter gefördert werden.

Umweltpolitik als eigenständiger Politikbereich

1987 wurde der EWG-Vertrag (Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) um einige Artikel erweitert. Die EU-Umweltpolitik bekam darin erstmals eine explizite vertragliche Grundlage. Diese Neuerung gilt als bedeutend, da die Umweltpolitik in der Folge den Umweltschutz als legitimes Motiv anführen konnte und nicht mehr die Vollendung des Binnenmarktes als Zweck und Ziel der Umweltpolitik galt. In den Verträgen von Maastricht (1993) und Amsterdam (1999) wurden weitere neue rechtliche und institutionelle Bestimmungen zur Umweltpolitik definiert, die sich hauptsächlich auf Entscheidungsverfahren, Prinzipien und Ziele bezogen.

Der im Oktober 2007 von den Mitgliedsstaaten unterzeichnete Reformvertrag beinhaltet kaum Neuerungen im Bezug auf Umweltpolitik. Deutlich wird jedoch, dass besonders der Klimaschutz weiter an Bedeutung gewinnt. So wurde der Umweltpolitik eine eigene Rechtsgrundlage zur Bekämpfung des Klimawandels auf internationaler Ebene zugefügt.

Spannungsfeld Wirtschafts- und Umweltpolitik

Umweltverschmutzung entsteht als Nebeneffekt von Aktivitäten, wie industrieller Produktion, Landwirtschaft oder Transport. Deshalb bemüht sich die EU-Umweltpolitik verstärkt darum, dass umweltpolitische Ziele auch in umweltverschmutzende Politikbereiche integriert werden. Hierzu bedient sie sich zweier Prinzipien: dem Verursacherprinzip und dem Integrationsprinzip. Auf Basis des Verursacherprinzips soll verhindert werden, dass die Umwelt als frei verfügbares Gut angesehen und ohne Konsequenzen zum Schaden der Allgemeinheit verwendet wird. Indem diejenigen, die Umweltschäden verursachen, auch zahlen müssen, wird ein Anreiz zu umweltfreundlicherem Verhalten gegeben. Dem Integrationsprinzip liegt die Annahme zu Grunde, dass Umweltpolitik nicht losgelöst von anderen Politikbereichen behandelt werden kann.

Eines der zentralen Ziele der EU ist, wie schon im EWG – Vertrag formuliert, die Schaffung und Wahrung eines gemeinsamen Binnenmarktes. Dieser soll auch nach außen hin wachsen und konkurrenzfähig sein. Gerade hier liegt das Dilemma für die Umweltpolitik, denn das Bewahren gewisser Umweltstandards führt zu Einbußen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit und somit des Wachstums, da Umweltstandards außerhalb Europas geringer sind und somit dort die Produktion günstiger ist.

Tragt EU-Umweltpolitik zur Lösung der Umweltprobleme bei?

Je nachdem an welchen Maßstäben man die EU-Umweltpolitik misst, fällt deren Beurteilung besser oder schlechter aus. Konkrete Kritik bezieht sich vor allem auf die inhaltliche Qualität der getroffenen Entscheidungen, weil es große Unterschiede in Regelungen der verschiedenen Tätigkeitsfelder gibt. So gibt es für einige Bereiche sehr detaillierte und konkrete Regelungen, andere wiederum wurden bisher kaum thematisiert. Fraglich ist jedoch, ob ein breiteres Programm die inhaltliche Qualität verbessern würde oder ob es nicht wichtiger wäre, auf aktuelle Probleme einzugehen, anstatt nur möglichst umfassend zu handeln.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die festgelegten Grenzwerte zu niedrig sind und meist nur den kleinsten gemeinsamen Nenner widerspiegeln. Kritikwürdig ist auch die Tatsache, dass umweltpolitische Maßnahmen oft zu wage formuliert sind und so den Mitgliedsstaaten viel Handlungsspielraum bleibt, ihren eigenen ökonomischen Interessen gerecht zu werden. Auch an der Implementierung mangelt es: Viele beschlossene Maßnahmen werden nur unzureichend von den Mitgliedsstaaten umgesetzt. Die Rede ist von häufig vorkommenden Fristenüberschreitungen, falscher oder unvollständiger Anwendung europäischer Vorgaben. Dieses Problem ist im Bereich der Umweltpolitik besonders verbreitet.

Niemand würde diese Probleme kritisieren, wenn die konkreten Ergebnisse der Umweltpolitik positiv ausfallen würden. Versucht man allerdings die reale Wirkung der europäischen Umweltpolitik zu bewerten, sieht man sich mit unzureichender Datenlage und hoher Komplexität umweltpolitischer Problemzusammenhänge konfrontiert. So ist es kaum möglich, generelle Aussagen über die Effektivität europäischer Umweltpolitik zu treffen. Die EU-Kommission kommt in ihrem fünften Aktionsprogramm zu einer eher negativen Einschätzung. Sie sagt, dass „trotz der getroffenen Maßnahmen, eine Verschlechterung des Umweltzustandes in der Gemeinschaft zu verzeichnen ist.

Quellen:

Christoph Knill (2003): Europäische Umweltpolitik: Steuerungsprobleme und Regulierungsmuster im Mehrebenensystem, Leske und Budrich: Opladen.

Michael Kraacke (u.a.) (2001): Umweltintegration in der Europäischen Union. Das umweltpolitische Profil der EU im Politikfeldvergleich, Nomos Verlagsgesellschaft: Baden- Baden

Stefan Schmitz (1996): Die Europäische Union als Umweltunion. Entwicklung, Stand und Grenzen der Umweltschutzkompetenzen der EU, Rhombos- Verlag: Berlin

Michaela Gutmann (2007): Der Vertrag von Lissabon. Der neue EU-Reformvertrag. Pdf zum Herunterladen.


Die Autorin ist Studentin der Internationalen Entwicklung an der Universität Wien.

Veröffentlicht in Entwicklungspolitik.